Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Bürgermeister Rehkämper erstattet folgenden Verwaltungsbericht:

 

a) Ausbau der Frankfurter Straße/Straßenfest

 

Die Arbeiten zur Erneuerung der Frankfurter Straße zwischen dem Minikreisverkehr Frankfurter Straße/ Hannoversche Straße/Helferner Weg und der Münsterschen Straße sind rechtzeitig zum Straßenfest am 11.06.16 abgeschlossen worden.

 

Die großräumige Umleitungsbeschilderung wurde nach Abschluss der Bauarbeiten abgebaut. Die Absperrpfosten in der Straße Am Kurpark wurden in dem Zuge wieder eingesetzt, und die Kirchstraße erhielt ihre ursprüngliche Einbahnstraßenrichtung zurück. Auch der reguläre Busverkehr, der aufgrund der Baumaßnahmen umgestellt war, wurde wieder aufgenommen.

 

In der Folgezeit ist besonderes Augenmerk auf die Pflasterfugenfüllung der Verkehrsflächen zu achten. Eine ordnungsgemäße Pflasterfuge ist sehr wichtig für die Haltbarkeit der Pflasterflächen unter Belastung. Die Pflasterfläche ist daher insgesamt noch einmal abgesandet worden. Je nach Setzung muss diese Maßnahme ggf. noch einmal wiederholt werden.

 

Zusätzlich zur ursprünglichen Planung wird jetzt auch noch die Klinkerpflasterfläche im Bereich Sparkasse/ Kurpark gestalterisch an die Frankfurter Straße angepasst. Gleichzeitig wird in dem betreffenden Bereich die Gasleitung erneuert. Die Arbeiten können voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche fertiggestellt werden.

 

b) Schmutzwasserkanalsanierung „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp bis

     Kläranlage

 

Nach Aussage der bauausführenden Firma Rainer Kiel Kanalsanierung GmbH werden die letzten Stutzensanierungsarbeiten (Einbau von Hutprofilen) zeitnah beginnen. Im Anschluss daran wird die Abnahmeuntersuchung durchgeführt. Danach wird die Gesamtmaßnahme abgeschlossen sein (die Arbeiten erfolgen im zeitlichen Zusammenhang mit der Kanalsanierung „Wellengartenstraße“).

 

c) Baugebiet „Südlich der Lindenallee“

 

Im Baugebiet „Südlich der Lindenallee“ sind nahezu alle Grundstücke veräußert worden. Die drei letzten noch nicht verkauften Grundstücke sind reserviert.

 

 

d) Solarpark

 

Seit Anfang August 2015 produzieren die 35.000 Solarmodule auf der ca. 16 ha großen ehemaligen Vogelparkfläche Strom. Als Maximalleistung können knapp 8 Megawatt beim Umspannwerk in Dissen/Aschen eingespeist werden. Die Hauptarbeiten auf dem Gelände sind abgeschlossen, aber es sind noch einige Erd- und Aufräumungsarbeiten zu erledigen.

Am Donnerstag, den 21. April 2016, fand eine Abnahmebegehung mit Vertretern des Landkreises Osnabrück statt. Bei der Begehung wurden noch einige Arbeiten von den Vertretern des Landkreises bemängelt. Die bauausführende Firma ist beauftragt diese Arbeiten in den nächsten Wochen zu erledigen.

Als „Besichtigungstermin“, mit dem Gemeinderat Bad Rothenfelde, ist mit Herrn Stork (Bauleiter der Firma Sunovis) jetzt Anfang September 2016 vereinbart worden, ein genauer Termin wird frühzeitig bekannt gegeben.

Die Restarbeiten im Bereich der Kabeltrasse, vom Solarpark bis zum Umspannwerk Aschen, sind in der Zwischenzeit komplett erledigt worden.

e) Wegerandstreifenprogramm

 

Der Auftrag zur Durchführung einer Potenzialanalyse für ein Wegerandstreifenprogramm wurde im Dezember 2015 erteilt. Diese Analyse ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Dabei wurden sämtliche in Frage kommenden Flächen der Gemeinde, der Kurverwaltung und der Verkoppelungsinteressenten untersucht. Vor einer Entscheidung, ob weitergehende Untersuchungen erforderlich sind und ob eine Kartierung von Biotopen und Flora erfolgen soll, fand am 16.06.2016 eine Begehung mit dem beauftragten Büro statt, an der auch die Mitglieder der Baumschutzkommission teilgenommen haben. Bei dieser Begehung hat sich herausgestellt, dass einige der in Frage kommenden Flächen durchaus für ein Wegerandstreifenprogramm geeignet sind. Das beauftragte Büro wurde gebeten, die Angelegenheit entsprechend aufzubereiten. Die Angelegenheit wird den zuständigen Ratsgremien zu gegebener Zeit zur Beratung vorgelegt.

 

f) Erweiterung der Klinik im Kurpark

 

Zu der geplanten Erweiterung der Klinik im Kurpark fand am 12.05.2016 eine Einwohnerversammlung statt. Als Resonanz daraus bleibt festzuhalten, dass sich die Anwesenden nahezu einhellig gegen eine Inanspruchnahme von Kurparkflächen südlich der Sparkasse ausgesprochen haben. Die Geschäftsführer der Klinik im Kurpark haben daraufhin mitgeteilt, die am 12.05.2016 vorgestellte Planung zurückzuziehen und einer erweiterten Standortsuche und damit verbundenen veränderten Planungsbetrachtungen zu unterziehen. Der genaue Wortlaut der Stellungnahme ist auf der Homepage der Klinik im Kurpark zu finden.

 

Zu gegebener Zeit (nach Vorliegen überarbeiteter Planungen der Klinik) ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.

 

 

 

 

g) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungs-

    planes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“

 

Als Grundlage für die erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung (Nähe zum angrenzenden FFH-Schutzgebiet „Kleiner Berg“ werden z. Zt. Bestandsaufnahmen im Hinblick auf geschützte Tierarten durchgeführt. Sofern die FFH-Verträglichkeit nachgewiesen werden kann, können die weiteren Verfahrensschritte eingeleitet und durchgeführt werden (Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung, Erarbeitung der Vorentwürfe für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan, Antrag auf Waldumwandlung).

 

h) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungs-

    planes Nr.  61 „Am Forsthaus/Ost“

 

Zu diesem kleineren Baugebiet wurde ein Städtebaulicher Vertrag mit der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) geschlossen, durch den der Erwerb der geplanten Bauflächen und die spätere Vermarktung von der Gemeinde auf die NLG übertragen worden sind. Auch auf dieser Fläche werden z. Zt. Bestandsaufnahmen geschützter Tierarten durchgeführt. Als nächster Schritt werden die Beratungen zu den Vorentwürfen der Bauleitpläne als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

i) 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungs-

    planes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“

 

Momentan wird das sog. „Osnabrücker Kompensationsmodell“ überarbeitet, in dem die Bewertung von Eingriffen in den Naturhaushalt und deren Ausgleich geregelt wird. Diese Änderung hat auch Einfluss auf den Grünordnungsplan zu den v. g. Bauleitplanungen, der daran angepasst werden soll. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung der Entwürfe der Bauleitplanungen vorzunehmen. Gegenstand der Auslegung ist u. a. auch der Grünordnungsplan. Um eine erneute Auslegung zu vermeiden ist in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vorgesehen, mit diesem Verfahrensschritt so lange zu warten, bis eine Aktualisierung des Grünordnungsplanes auf der neuen Grundlage vorgenommen werden kann.

 

j) Antrag der Ev.-luth. Jesus-Christus-Kirchengemeinde zum Einbau einer zweiten Ebene in der Kita „Löwenzahn“, Aschendorf

 

Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, dem Antrag der Ev.-luth. Kirchengemeinde zum Einbau einer zweiten Spielebene in der Maulwurfgruppe der Kita Löwenzahn in der erweiterten Lösung zuzustimmen. Da die beantragten Mittel in Höhe von rd. 17.400 € im laufenden Haushaltsplan nicht zur Verfügung stehen, wurde beschlossen, die Finanzierung möglichst im Nachtragshaushaltsplan 2016, spätestens jedoch im Haushaltsplan 2017 nachzufinanzieren.

 

k) Antrag der Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm

 

Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, einen Antrag der Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Dissen zu stellen. Im Falle einer Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm wäre zunächst unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein gemeinsamer Dorfentwicklungsplan für die Dorfregion aufzustellen. Danach bestände die Möglichkeit der Förderung privater Maßnahmen (dazu gehören auch Vereine) mit bis zu 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einem maximalen Fördersumme von 50.000 €. Die Höhe der Förderung öffentlicher Dorfentwicklungsnahmen ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme und der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft im Landesvergleich. Gefördert werden z. B. der Erhalt und die Gestaltung ortsbildprägender Baustubstanz, die Gestaltung von Wegen und Plätzen und Maßnahmen zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse.