Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0

Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Zum Antrag der Schüchtermann-Schillerschen Kliniken GmbH & Co. KG auf Befreiung von den Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker Straße“ zur Überschreitung der Baugrenze zum Neubau eines eingeschossigen Gebäudes zur ambulanten Versorgung von Kunstherzpatienten wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (1) i. V. m. § 31 (2) BauGB erklärt.

 

Mit den Schüchtermann-Schillerschen Kliniken GmbH & Co. KG ist der als Anlage beigefügte 2. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 28.01./06.03.2015 zu schließen.