Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0

Die aktuelle Feuerwehrsatzung stammt aus dem Jahr 1994. Am 18.07.2012 wurde das novellierte Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr
(Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) beschlossen. Wesentliche Änderungen waren die Einführung von Kinderfeuerwehren, die Anhebung des Dienstalters in der aktiven Wehr sowie die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft.

 

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat allen Mitgliedsgemeinden eine entsprechende Mustersatzung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage wurde der beigefügte Satzungsentwurf in Abstimmung mit der Feuerwehrleitung erarbeitet und auf die Belange der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Bad Rothenfelde angepasst.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Bad Rothenfelde wird in der bei-gefügten Fassung beschlossen.


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Bad Rothenfelde wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0