Sitzung: 28.04.2016 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 2015/120
Die aktuelle
Feuerwehrsatzung stammt aus dem Jahr 1994. Am 18.07.2012 wurde das novellierte
Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der
Feuerwehr
(Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) beschlossen. Wesentliche
Änderungen waren die Einführung von Kinderfeuerwehren, die Anhebung des
Dienstalters in der aktiven Wehr sowie die Möglichkeit der
Doppelmitgliedschaft.
Der
Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat allen Mitgliedsgemeinden eine
entsprechende Mustersatzung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage wurde
der beigefügte Satzungsentwurf in Abstimmung mit der Feuerwehrleitung
erarbeitet und auf die Belange der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Bad
Rothenfelde angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Bad Rothenfelde wird in der bei-gefügten Fassung beschlossen.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Bad Rothenfelde wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |