Einstimmig nimmt der Rat (in der Anlage rot
gekennzeichnet) nimmt die im 1. Quartal 2016 an die Gemeinde Bad Rothenfelde
geleisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 111 Abs. 7
NKomVG an.
Gleiches gilt auch für die in den Jahren 2013 – 2015 erhaltenen Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |