Sitzung: 08.06.2016 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: 2016/185
Der Landkreis
Osnabrück bzw. die TELKOS GmbH führt in Abstimmung und im gemeinsamen Interesse
mit den einzelnen Gemeinden/Städten ein europaweites Ausschreibungsverfahren
mit dem Ziel der Errichtung einer passiven Glasfaserinfrastruktur gemäß der
vorbenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der anschließenden
Verpachtung an einen Provider (Betreiber) durch. Dabei wird der Landkreis bzw.
die TELKOS GmbH Eigentümer/in der passiven Glasfaserinfrastruktur.
Zuvor wurde mittels
Durchführung einer sogenannten Markterkundung eine Unterversorgung der
betroffenen Gebiete sowie ein Marktversagen ermittelt. Ein Marktversagen liegt
in diesem Zusammenhang dann vor, wenn kein Telekommunikationsanbieter in den
jeweiligen Gebieten in den nächsten drei Jahren einen eigenwirtschaftlichen
Breitbandausbau plant. Hintergrund sind die regelmäßig sehr hohen
Investitionskosten für die erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Verlegung
entsprechender Glasfasernetze. Aus diesem Grund ist die Versorgung derart
unterversorgter Regionen, in denen ein Marktversagen herrscht, nur mit Hilfe
kommunaler Förderung möglich.
Landkreis Osnabrück
und TELKOS GmbH haben hierzu bereits eine Förderung aus dem
Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau vom 22. Oktober 2015 beantragt.
Voraussetzung für eine Förderung des Landkreises Osnabrück bzw. der TELKOS GmbH
ist hier allerdings, dass die Aufgabe der Breitbandförderung auf die
Landkreisebene übertagen wird.
Aus der Übertragung
der Aufgabe und dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsteht
die Pflicht zur Beteiligung an den Kosten gem. § 4 Ziffer 1 der Vereinbarung:
Die von den Gemeinden/Städten zu zahlenden Beträge werden zu 50 % nach den
Einwohnerzahlen und zu
50 % nach den zurechenbaren Kosten für das Breitbandprojekt nach § 4 Ziffer 1
auf die Gemeinden/Städte bemessen. Die Gemeinden/Städte zahlen jedoch maximal
die auf sie entfallenden Kosten zzgl. eines Solidarbeitrages in Höhe von 1 € je
Einwohner. Wenn sich eine Differenz zu der Kostentragung nach Satz 1 ergibt,
übernimmt diese Differenz der Landkreis. In Abstimmung mit den
Gemeinden/Städten wird einvernehmlich bestimmt, ob diese Zahlungen als
einmalige Zahlung oder in mehreren Teilbeträgen geleistet werden.
Gemäß der Anlage
„Kosten- und Ausbauübersicht“ ist
vorgesehen, dass die TELKOS GmbH in Bad
Rothenfelde, noch einen weiteren Kabelverzweiger mit Glasfaser erschließt. Die
geschätzten zurechenbaren Kosten für die Erschließung des Kabelverzeigers im
Bereich Heidländer Weg 99, belaufen sich auf 131.215,57 €. Die Gemeinde soll
davon 50 % tragen (die andere Hälfte wird vom Landkreis übernommen). Der
gemeindliche Anteil beträgt somit 65.607,78 € zzgl. 1,00 € je Einwohner (Stand
30.09.2015 = 7.812 Einwohner), d. h. die Gemeinde kommt auf Gesamtkosten, gem.
öffentlich-rechtlicher Vereinbarung, von 73.419,78 €.
Die Bereitstellung
der finanziellen Beteiligung soll in den Jahren 2017 und 2018 erfolgen.
Anlagen
- Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und dem Landkreis
Osnabrück
- Kosten und
Ausbauübersicht
- Einheitliche
Verlegestandards im Tiefbau
Beschlussvorschlag:
Die Aufgabe der
kommunalen Breitbandförderung in den als unterversorgt geltenden Gebieten wird
auf den Landkreis Osnabrück übertragen. Hierzu wird der Bürgermeister
ermächtigt, die der Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und dem Landkreis Osnabrück
zu schließen. Aus der Übertragung der Aufgaben und dem Abschluss der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ergibt sich auch die Pflicht, anteilig
Kosten gem. § 4 Ziffer 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu tragen.
Die Gemeinde
verpflichtet sich, die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt zu schaffen.
Die Aufgabe der kommunalen Breitbandförderung in den als unterversorgt geltenden Gebieten wird auf den Landkreis Osnabrück übertragen. Hierzu wird der Bürgermeister ermächtigt, die der Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und dem Landkreis Osnabrück zu schließen. Aus der Übertragung der Aufgaben und dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ergibt sich auch die Pflicht, anteilig Kosten gem. § 4 Ziffer 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu tragen.
Die Gemeinde verpflichtet sich, die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schaffen.
Bürgermeister Rehkämper führt kurz in die Thematik ein und verweist dabei auf Die VA-Sitzung vom 25.04.2016, in der EKR Muhle das Thema Breitbandversorgung vorgestellt hat.
Die Bereitstellung der finanziellen Beteiligung soll in den Jahren 2017 und 2018 erfolgen.
Beschlussvorschlag (einstimmig):
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |