Sitzung: 08.06.2016 Finanz- und Betriebsausschuss
Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von
386.860,45 € setzt sich aus einem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe
von -140.845,38 € und einen Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe
von 527.705,83 € zusammen. Der
Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -140.845,38 soll aus den
„Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ gedeckt werden. Der
Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis soll in
Höhe von 527.705,83 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.
Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 91.887,83 € setzt sich aus einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 112.118,75 € und einem Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von -204.006,58 € zusammen. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 112.118,75 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses soll in Höhe von -204.006,58 € aus den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gedeckt werden.
Nach Klärung einiger Fragen ergeht folgender
Beschlussvorschlag (einstimmig):
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |