Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von 386.860,45 € setzt sich aus einem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -140.845,38 € und einen Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 527.705,83 € zusammen. Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -140.845,38 soll aus den „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ gedeckt werden. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 527.705,83 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 91.887,83 € setzt sich aus einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 112.118,75 € und einem Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von -204.006,58 € zusammen. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 112.118,75 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses soll in Höhe von -204.006,58 € aus den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gedeckt werden.

 


Nach Klärung einiger Fragen ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0