Sitzung: 09.06.2016 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Vorlage: 2016/183
Die Asphaltfahrbahn
in der Wellengartenstraße (von der Frankfurter Straße bis zur
Alfred-Bauer-Straße/Ferdinandstraße) weist zahlreiche Schäden in Form von
Schlaglöchern und Netzrissen auf. Zwei Baggerschürfe haben gezeigt, dass hier
nur eine dünne Asphaltdeckschicht auf einer dünnen Schotterschicht vorhanden
ist. Eine Asphalttragschicht ist nicht vorhanden. Der vorhandene Asphalt ist
weder mit PAK, noch mit Asbest belastet. Dies hat eine Untersuchung des
Asphaltes aus den beiden Schürfen ergeben. Ab etwa 25 cm Tiefe stehen dunkler
Boden, schwarze Schlacken und Bauschutt an. Diese Art von Auffüllung hat
kürzlich bei der Erneuerung der Frankfurter Straße zu erheblichen
Entsorgungskosten geführt.
Unter
Berücksichtigung der vorgenannten Untersuchungsergebnisse und einer
Inaugenscheinnahme durch den Lenkungsausschuss Frankfurter Straße hält dieser
es für sinnvoll, dass an der dort vorhandenen Asphaltfahrbahn eine umfangreiche
Unterhaltungsmaßnahme vorgenommen wird (Kostenschätzung etwa 40.000 €). Hierbei
sollen die oberen 25 cm abgetragen werden und danach in der gleichen
Gesamtstärke eine Schottertragschicht, eine Asphalttragschicht und eine
Asphaltdeckschicht eingebaut werden. Diese Unterhaltungsmaßnahme ist erheblich
kostengünstiger als ein Komplettausbau. Außerdem würden bei einem
Komplettausbau voraussichtlich erhebliche Kosten für die Entsorgung der
aufgefüllten schwarzen Schlacke und des Bauschutts entstehen.
Gleichzeitig wurde
aber auch festgestellt, dass die vorhandenen Kanäle vorher auf Sanierungsbedarf
untersucht werden sollten.
Die
Trinkwasserleitung in der Wellengartenstraße besteht aus PVC und hat in den
letzten Jahren keine Rohrbrüche gehabt. Daher wird davon ausgegangen, dass
diese nicht zu erneuern ist.
Ein
Regenwasserkanal ist nicht vorhanden, die Grundstücke entwässern zum Teil in
einen querenden gemauerten Bachlauf, in den RW-Kanal Frankfurter Straße und in
den RW-Kanal Ferdinandstraße/Alfred Bauer Straße.
Beim
Schmutzwasserkanal wurde Sanierungsbedarf festgestellt. Hier soll daher ein
Inliner eingebaut werden, bevor die Arbeiten an der Fahrbahn durchgeführt
werden. Diese Reihenfolge sollte eingehalten werden, damit bei erforderlich
werdenden Aufgrabungen durch Probleme bei der Inlinersanierung die neue
Asphaltdecke nicht beschädigt wird.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, nach Sanierung des Schmutzwasserkanales eine Unterhaltungsmaßnahme
an der Fahrbahn der Wellengartenstraße - wie im Sachverhalt beschrieben -
durchzuführen und die hierfür erforderlichen Aufträge zu erteilen. Die Mittel
sollen aus der Haushaltsstelle „Straßenunterhaltung“ kommen.
Stellvertretender Vorsitzender Bohlmann erörtert
ausführlich den Sachverhalt und beantwortet Verständnisfragen der anwesenden
Ausschussmitglieder. Er berichtet, dass die Kosten mit ca. 40.000 € - 45.000 €
ermittelt wurden und aus der Haushaltsstelle „Unterhaltung von Straßen“
finanziert werden sollen. Möglicherweise sei zur Durchführung weiterer Straßenunterhaltungsmaßnahmen
eine Aufstockung der Mittel im Nachtragshaushaltsplan erforderlich.
Um den anwesenden Zuhörern
Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen, unterbricht stellvertretender Vorsitzender Bohlmann die Sitzung in
der Zeit von 19:14 Uhr bis 19:15 Uhr. Herr
Heuer möchte wissen, ob eine Erhebung von Beiträgen nach der
Ausbaubeitragssatzung erfolgen wird. Vom stellvertretenden
Vorsitzenden Bohlmann und der Allgemeinen Vertreterin Seydel wird
verdeutlicht, dass es sich nicht um eine ausbaubeitragspflichtige Maßnahme
handelt.
Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, nach Sanierung des Schmutzwasserkanales eine Unterhaltungsmaßnahme
an der Fahrbahn der Wellengartenstraße - wie im Sachverhalt beschrieben -
durchzuführen und die hierfür erforderlichen Aufträge zu erteilen. Die Mittel
sollen aus der Haushaltsstelle „Straßenunterhaltung“ kommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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