Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen für die integrierte ländliche Entwicklung. Ein Teil dieser Förderung liegt dabei in Maßnahmen der Dorfentwicklung für Dorfregionen, die sich freiwillig zusammenschließen können.

 

Im Rahmen der Dorfentwicklung können auch private Dorfentwicklungsmaßnahmen (einschl. Vereine) mit bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens aber bis zu 50.000 € je Maßnahme gefördert werden. Die Höhe der Förderung öffentlicher Dorfentwicklungsmaßnahmen ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme und der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft im Landesvergleich.

 

Gefördert werden

 

  • Um- und Nachnutzungsprojekte orts- und landschaftsbildprägender Gebäude
  • Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse
  • Gestaltung von Wegen und Plätzen
  • Anpassung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten
  • Schaffung, Erhaltung und Verbesserung von Basisdienstleistungen
  • Barrierefreie Nah- und Grundversorgungseinrichtungen
  • Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Senioren 

 

Da in den Kommunen Dissen und Bad Rothenfelde schon ein merkliches Potenzial an gemeinsamen Einrichtungen privater Art (z. B. gemeinsame Vereine) als auch im öffentlichen Sektor

(z. B. gemeinsamer Standesamtsbezirk, gemeinsame Städtebauförderungsmaßnahme „Kleinere Städte und Gemeinden“) besteht, bietet sich hier ein Zusammenschluss als Dorfregion an.

 

Voraussetzung für die Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen ist die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm. Der Aufnahmeantrag ist dem Amt für regionale Landesentwicklung bis zum 01.07. vorzulegen; mit einer Entscheidung ist im kommenden Frühjahr zu rechnen.

 

Sollte die Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden, so wäre als nächster Schritt unter Beteiligung der Öffentlichkeit  ein gemeinsamer Dorfentwicklungsplan zu erarbeiten. Für die Erarbeitung dieses Dorfentwicklungsplanes werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mit bis zu 75 % (maximal 50.000 €) gefördert.

 

Maßnahmen der Dorfentwicklung können erst nach Fertigstellung des Dorferneuerungsplanes gefördert werden.


Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Dissen wird beschlossen, den Antrag der Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm zu stellen.


Allgemeine Vertreterin Seydel erörtert ausführlich den Inhalt der Beschlussvorlage und beantwortet Verständnisfragen der Ausschussmitglieder.

 

Stellvertretender Vorsitzender Bohlmann erinnert daran, dass in Vorjahren aus EU-Mitteln der damals bewilligten Dorferneuerung beispielsweise die Baumaßnahmen „Dorfgemeinschaftshalle Aschendorf“ und „Umfeld der Kita Löwenzahn“ bezuschusst worden sind. Die Möglichkeit, erneut Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, sollte s. E. auf jeden Fall genutzt werden, zumal bei dem jetzigen Antrag möglicherweise auch das Ortszentrum (und nicht - wie seinerzeit - ausschließlich die Ortsteile Aschendorf und Strang) profitieren könnte.

 

Ratsfrau Onat Temme betont, dass private Antragsteller im Falle einer Förderung jeweils dennoch einen nicht unerheblichen Eigenanteil zu leisten haben.

 

Stellvertretender Vorsitzender Bohlmann unterbricht die Sitzung in der Zeit von 19:30 Uhr bis 19.32 Uhr um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Fragen zu diesem Punkt zu stellen. Herr Heuer bittet im Falle einer Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm die Verwaltung um eine entsprechende Bekanntgabe auf der gemeindlichen Homepage, so dass auch sich auch die Vereine informieren und Förderanträge stellen können.

 

Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Dissen wird beschlossen, den Antrag der Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm zu stellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

 

Enthaltung: