Sitzung: 19.09.2016 Rat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bürgermeister Rehkämper erstattet folgenden Verwaltungsbericht:
a) Solarpark
Seit Anfang August 2015 produzieren die 35.000 Solarmodule auf der ca. 16 ha großen ehemaligen Vogelparkfläche Strom. Als Maximalleistung können knapp 8 Megawatt beim Umspannwerk in Dissen/Aschen eingespeist werden. Die Hauptarbeiten auf dem Gelände sind abgeschlossen, aber es sind noch einige Erd- und Aufräumungsarbeiten zu erledigen.
Bei der Abnahmebegehung mit Vertretern des Landkreises Osnabrück wurden noch einige Mängel festgestellt, die noch nicht vollständig behoben wurden.
Als „Besichtigungstermin“, mit dem Gemeinderat Bad Rothenfelde, war mit dem Bauleiter der Firma Sunovis Anfang September 2016 vereinbart worden, bisher konnte aber noch kein konkreter Termin vereinbart werden.
Die Restarbeiten im Bereich der Kabeltrasse, vom Solarpark bis zum Umspannwerk Aschen, sind komplett erledigt worden.
Eine Schrankenanlage (vom früheren seitlichen Eingang, aus Richtung der Betonspurbahn) ist zwischenzeitlich aufgestellt worden. Die zweite Schrankenanlage, im Bereich der Hauptzufahrt, ist bestellt und soll kurzfristig ebenfalls aufgebaut werden.
b)
Wegerandstreifenprogramm
Im Dezember 2015 wurde der Auftrag zur Durchführung einer Potentialanalyse von Flächen in der Gemeinde Bad Rothenfelde erteilt. Diese ist zwischenzeitlich durchgeführt geführt worden. Bevor entschieden wird, ob weitergehende Untersuchungen erforderlich sind und ob eine Kartierung von Biotopen und Flora erfolgen soll, wollte der begleitende Arbeitskreis sich diese Flächen gerne ansehen.
Diese Ortsbegehungen haben am 16. Juni und am 26. August 2016 stattgefunden.
Resümee:
Grundsätzlich gibt es in Bad Rothenfelde einige Flächen, die hohes Entwicklungspotenzial aufweisen. Es gibt aber auch einige Bereiche, die schon relativ hochwertig sind und daher nicht mehr aufgewertet werden können.
Vor dem Hintergrund, dass das Osnabrücker Kompensationsmodell in Bearbeitung ist und daher derzeit keine genaue Aussage möglich ist, wie hoch eine Auswertung der Wegerandstreifen ausfallen kann, sollte derzeit abgewartet werden.
Nach Vorliegen des überarbeiteten Kompensationsmodells kann abgeschätzt werden, ob und wie sich ein Kompensationsflächenpool „Wegerandstreifen“ in Bad Rothenfelde gestalten lässt.
c) 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung
heristo“
Nach Rücksprache mit dem beauftragten Landschaftsarchitekten liegen die Gutachten zur artenschutzrechtlichen Bestandsaufnahme etwa Mitte Oktober vor. Anschließend wird er die FFH-Verträglichkeit prüfen. Sofern diese nachgewiesen werden kann, wäre als nächster Schritt die Löschung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Nördlicher Teutoburger Wald – Wiehengebirge“ zu beantragen. Dieser Antrag ist nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde durch die Gemeinde Bad Rothenfelde zu stellen. Sollte diesem Löschungsantrag stattgegeben werden (hierfür ist ein Kreistagsbeschluss erforderlich), kann mit der Bauleitplanung fortgefahren werden.
d) 42. Änderung des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im
Wiesengrund“ (Seniorenheim Schlüter)
Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung vorzunehmen. Da seitens des Landkreises Osnabrück z. Zt. allerdings das „Osnabrücker Kompensationsmodell“ novelliert wird und speziell für den Bereich „Renaturierung von Gewässern“ eine günstigere Bewertung zu erwarten ist, wird zunächst in Abstimmung mit dem Vorhabenträger, Herrn Schlüter, noch mit diesem Schritt gewartet. Das neue Berechnungsmodell soll nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde möglicherweise im November vorliegen. Danach ist der Grünordnungsplan zu überarbeiten, damit nachfolgend die öffentliche Auslegung aller Bauleitpläne und Fachgutachten vorgenommen werden kann. Herr Schlüter ist bereit, den zu erwartenden Kompensationsüberschuss der Gemeinde zur Verfügung zu stellen und zum dauerhaften Erhalt der Kompensationsfläche eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit einzuräumen. Einzelheiten sind zum Satzungsbeschluss in einem gesonderten Städtebaulichen Vertrag zu regeln. Nach der Auslegung der Planunterlagen ist als nächstes der Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung zu fassen, die dem Landkreis Osnabrück zur Genehmigung vorzulegen ist. Parallel kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden. Sobald die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung vorliegt, kann die Rechtskraft beider Bauleitplanungen durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück herbeigeführt werden.
e) Unterhaltungsarbeiten an der Fahrbahn der Wellengartenstraße
Mittlerweile wurde der Schmutzwasserkanal in der Wellengartenstraße
saniert, so dass nun die Fahrbahn neu asphaltiert werden kann.
Die Erneuerung der Fahrbahn soll beschränkt ausgeschrieben werden.
Danach kann der Auftrag vergeben werden. Je nach Witterung und Auftragslage des
Auftragnehmers kann sich die Ausführung auch ins nächste Frühjahr verlagern.
f) Antrag auf
Aufnahme der Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde in das Dorfentwicklungsprogramm
Der gemeinsame Antrag ist fristgemäß seitens der Stadt Dissen beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht worden. Im Frühjahr des kommenden Jahres ist mit einer Entscheidung darüber zu rechnen, ob die Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden kann. Sofern eine Aufnahme erfolgt, wäre als nächster Schritt als Grundlage für künftige Fördermittel (öffentlich oder privat) ein gemeinsamer Dorfentwicklungsplan zu erarbeiten.
g)
Normenkontrollklage „Tiede“
Bekanntlich hat Herr Hartmut Tiede beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine Normenkontrollklage gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Hannoverschen Straße“ eingereicht, da s. E. bei der Bauleitplanung die Belange des Lärmschutzes (insbes. Kundenparkplatz, Anlieferung und Müllpresse) nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Seitens der Gemeinde wurde davon ausgegangen, dass der TIWA-Markt schon vor der Bebauung durch Herrn Hasselmann aufgrund der Bestandsbebauung zumindest die Lärmschutzwerte für ein Mischgebiet (Wohnhaus Rodefeld), teilweise aber auch für ein Allgemeines Wohngebiet (Reihenhäuser „Frankfurter Straße 49 a – f“) einzuhalten hat. Dementsprechend hat der TIWA-Markt schon auf die Bestandsbebauung Rücksicht zu nehmen. Die dadurch erforderliche Beschränkung der Lärmimmissionen würde durch die vier neuen Mehrfamilienhäuser nicht gesteigert, so dass von der Einhaltung eines Lärmgutachtens abgesehen wurde.
Über den Widerspruch des Herrn Tiede gegen die Genehmigung zum Neubau der vier Mehrfamilienhäuser und den seitens des Landkreises Osnabrück nicht verfügten Baustopp wurde bereits berichtet.
Zwischenzeitlich hat auch Herr Hasselmann einen Widerspruch gegen die im letzten Jahr erteilte Baugenehmigung für den TIWA-Markt samt Müllpresse eingelegt, da anhand eines Gutachtens festgestellt wurde, dass die zulässigen Lärmwerte überschritten werden. Die Baugenehmigung für den TIWA-Markt wurde seitens des Landkreises Osnabrück unter dem Auflagenvorbehalt erteilt, bei einer Überschreitung der Lärmwerte künftig Auflagen zur Lärmminderung machen zu können.
Am 13.08. wurde seitens der Gemeinde eine Zählung des Kundenverkehrs vorgenommen, anhand derer der Lärmschutzgutachter Lösungsmöglichkeiten zur Lärmminderung entwickeln soll.
h) Neubau eines Wohn-
und Geschäftshauses, Salinenstr. 3 (ehemals Strickling)
Die Baugenehmigung liegt zwischenzeitlich vor, so dass zeitnah mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Im Erdgeschoss werden vier Ladenlokalen sowie ein Restaurant errichtet. Die oberen Geschosse sollen ggf. mit Praxisräumen und Wohnungen versehen werden.
i) Glas- und
Kleidercontainer Zufahrt Kläranlage
Momentan wird überprüft, ob die Container nach Abschluss der Bauarbeiten zur Umgestaltung des Helferner Kreuzes im Bereich der Bushaltestelle „Am Forsthaus“ aufgestellt werden können.
j) Kompensation
Eggeparkplatz
Zur Kompensationsmaßnahme im Bereich des „Eggeparkplatzes“ (zum Bebauungsplan Nr. 49 „Nördlich der Parkstraße“) liegt inzwischen ein mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmter Entwurf vor. Mit dem Pächter der Fläche wurde vereinbart, dass die Fläche nach der demnächst bevorstehenden Ernte nicht mehr bewirtschaftet wird. Die Mittel in Höhe von brutto rd. 40.000 € werden im Haushaltsplan 2017 angemeldet, so dass das Vorhaben voraussichtlich im Frühjahr verwirklicht werden kann.
k) Kompensation
„Südlich der L 94“
Die Bauarbeiten sind nahezu abgeschlossen und können in Kürze abgenommen werden. Die Pflanzarbeiten sollen im Herbst durchgeführt werden.
l) Verkehrskommission
Die nächste Zusammenkunft der Verkehrskommission findet am 23.09. statt. U. a. soll dabei über verkehrsberuhigende Maßnahmen im Baugebiet „Nunnensieks Hof“ (Schwelle Bereich Kinderspielplatz), eine Eingabe zur gefahrenen Geschwindigkeit an der Münsterschen Straße) und eine Eingabe der Anlieger der Stichstraße „Frankfurter Straße/Ferdinandstraße“ (Poller) gesprochen werden.
m) Baumanpflanzungen an der
Frankfurter Straße zwischen Helferner Weg und Niedersachsenring
Im Bereich zwischen Helferner Weg und Am Pagenkamp sind wie geplant
Säulenhainbuchen angepflanzt worden. Nach Rodung der alten Baumstümpfe und
Anlage der neuen Pflanzbeete hat der Bauhof der Gemeinde Bad Rothenfelde die
Pflanzarbeiten durchgeführt. Da nördlich der Grundschule ein größeres
Bauvorhaben ansteht, wurden in diesem Bereich die Bäume noch nicht gepflanzt.
Südlich der Einmündung Am Pagenkamp soll zunächst der Gehweg erneuert
werden. Dann wird auch hier der Bauhof Säulenhainbuchen pflanzen.
Die Erneuerung des Gehweges soll beschränkt ausgeschrieben werden.
Danach kann der Auftrag vergeben werden. Je nach Witterung und Auftragslage des
Auftragnehmers kann sich die Ausführung auch ins nächste Frühjahr verlagern.
n) Ampelanlage L 94/ Am
Forsthau
Verantwortlich und
federführend für den Bau der Ampelanlage an der L 94 ist die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV). Durch diverse Gespräche und
Teilnahme der Gemeindeverwaltung an Terminen und Baubesprechungen ist der
NLSTBV bewusst, wie wichtig die zügige Umsetzung der Maßnahme für den Ort ist.
Daher wurde von der
NLSTBV auch ein straffer Zeitplan für die Bauarbeiten angesetzt. Sobald es von
den Straßenbauarbeiten her möglich war, hat die mit dem Bau der Ampelanlage
beauftragte Firma die Arbeiten aufgenommen. Leider kam es dann zu nicht
vorhersehbaren Verzögerungen u. a. aufgrund von Schwierigkeiten bei Gründungs-
und Bohrarbeiten.
Die NLSTBV ist
bemüht die Maßnahme baldmöglichst zum Abschluss zu bringen.
Ratsfrau O. Temme spricht sich für eine provisorische
Ampelanlage aus, um Kindern und älteren Personen eine gefahrlose Straßenquerung
zu ermöglichen.
3. stellv. Bürgermeisterin
Kebschull stimmt dem zu und
bringt die Idee von Schülerlotsen ins Gespräch.
Bürgermeister Rehkämper stellt klar, dass hier das Land gefordert
sei. Alle Straßenbau- und Markierungsmaßnahmen seien erledigt, nun fehle nur
noch die Ampelanlage. Seitens der Verwaltung wurde mit Nachdruck eine schnelle
Aufgabenerledigung gefordert. Ggfls. müsste hier auch politischer Druck
aufgebaut werden.
Beig. Albers nimmt diesen Hinweis auf und fordert ein
geschlossenes Vorgehen des Rates ein.
o) Erweiterung der Kläranlage
Im Februar fand ein Gespräch mit Vertretern der Unteren Wasserbehörde
des Landkreises Osnabrück sowie den Mitarbeitern der Kläranlage und der
Bauabteilung ein weiterer Besprechungstermin hinsichtlich der Machbarkeit der
geplanten Maßnahmen statt. Diese Besprechung diente gleichzeitig der Abstimmung
und Festlegung der Bemessungsdaten für die Kläranlage auf Grundlage der
ausgewerteten Daten der Betriebsjahre 2012 bis 2015 sowie der zusätzlichen
Messreihen.
Als Termin zur Abgabe des Genehmigungsantrages bei der unteren
Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück wurde Ende 2016 festgelegt.
Der Förderantrag auf Gewährung von EFRE-Mitteln „Energieeinsparung und
–effizienz bei öffentlichen Trägern“ wurde am 17.12.2015 bei der N-Bank
eingereicht. Er wurde zwischenzeitlich abgelehnt.
p) Bestandserfassung und
Digitalisierung der Leitungssysteme
Das Kanalkataster- und Leitungskataster für die Bereiche
Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserkanalisation sowie das
Trinkwasserleitungsnetz sind fertiggestellt und in das WebGIS der Gemeinde Bad
Rothenfelde übernommen worden.
Noch nicht übernommen wurde der Leitungsverlauf der Abwasserdruckleitung.
Hierfür liegen die ersten digitalen Daten vor. Diese Daten wurden noch nicht
auf Plausibilität geprüft, des Weiteren sind auch noch nicht alle Leitungen
digital erfasst.
q) Regenwasserkanalsanierung
Im Bereich Franz-Schubert-Straße, Eschstraße sowie Kirchstraße wurden im
Dezember 2015 sowie im Januar 2016 Kanalsanierungsmaßnahmen im Bereich der
Regenwasserkanalisation durchgeführt.
Weitere Schadstellen sollen in 2016 und 2017 saniert werden.
r) Regenwasser- u. Schmutzwasserkanalnetzuntersuchung 2015-2017
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Der Auftrag wurde
vergeben. In diesem Auftrag sind die weiteren Untersuchungen der
Regenwasserkanalisation (Anschluss an Regenwasserkanalnetzuntersuchung
2012-2014), sowie der Beginn der Untersuchung der Schmutzwasserkanalisation
enthalten. Das Thema „Flächendeckende Überprüfung des Schmutzwasserkanalnetzes
auf Fremdwasserzufluss“ soll damit ebenfalls weiter fortgeführt werden.
s) Schmutzwasserkanalsanierung „Frankfurter
Straße/Am Pagenkamp bis Kläranlage“
Die Arbeiten zur
Schmutzwasserkanalsanierung „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ sind
abgeschlossen. Die Abnahme fand am 30.08.2016 statt.
t) Schutzwasserkanalsanierung
Wellengartenstraße
Die
Sanierungsarbeiten wurden in der Zeit vom 23.06.2016 – 29.06.2016 durchgeführt.
Anfang August wurde die Abnahme durchgeführt.
u)
IGS-Elternbefragung
Die Elternumfrage ist mittlerweile abgeschlossen und die Zahlen wurden in der öffentlichen Schulausschusssitzung der Stadt Dissen am 15.09.2016 bekanntgegeben. Die Befragung hat ausreichende Anmeldezahlen in allen vier Schuljahrgängen für eine IGS in Dissen ergeben. Die weiteren Gespräche mit dem Landkreis bzgl. der Schulträgerschaft werden jetzt von der Stadt Dissen geführt.
v) Ganztagsschule
In einem weiteren Vorbereitungsgespräch am 02.09. 2016 mit dem Schuldezernenten, Herr Rath-Groneick, der Schulleitung und der Gemeinde wurden die Eckpunkte für die Umwandlung der Verlässlichen Grundschule B.R. in eine Ganztagsschule besprochen. Der Schulvorstand hat mittlerweile einstimmig zugestimmt; jetzt steht noch das Votum des Schulelternrates aus. Die Grundsatzentscheidung des Rates soll in einer Schulausschusssitzung am 17.10. und anschließend im VA und im Rat am 25.10.2016 fallen.