Nach dem Sachvortrag von Herrn Dr. Borchert ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
- Der Vertrag über die Einräumung von Wegenutzungsrechten-Stromversorgungs-netz im Außenbereich zur allgemeinen Versorgung wird mit der Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH abgeschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Abschluss des Vertrags mit der Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH notwendigen Schritte einzuleiten.
Herr Dr. Borchert erläutert das bisherige Verfahren zur
Vergabe des Stromkonzessionsvertrages für das Außengebiet Bad Rothenfeldes,
welches auch in der Sachverhaltsdarstellung der Beschlussvorlage dargestellt
wurde.
Im Laufe des
Verfahrens musste auf Grund geänderter Rechtsprechung der Kriterienkatalog
überarbeitet werden. Hiernach waren auch Unterkriterien zu gewichten und
einzeln zu bewerten, so dass der Kriterienkatalog von ursprünglich 11 auf 35
Punkte erweitert wurde.
Die Empfehlung der
Gemeinde lautet, den Vertrag über die Einräumung von Wegenutzungsrechten für
das Stromversorgungsnetz im Außenbereich zur allgemeinen Versorgung mit der
Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH (SGV) abzuschließen.
Ausschlaggebend für
die Entscheidung waren insbesondere konkretere bzw. weitergehende Angebote zu
den Kriterien „Investitionszusagen zur
Sicherstellung der Versorgungssicherheit“, „Prognose Netznutzungsentgelte“ und
zu den „Endschaftsbestimmungen“.
Auch beim Kriterium „Entfernung und Öffnungszeiten des nächstgelegenen Kundencenters“ konnte die SGV punkten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |