Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0

Nach dem Sachvortrag von Herrn Dr. Borchert ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

  1. Der Vertrag über die Einräumung von Wegenutzungsrechten-Stromversorgungs-netz im Außenbereich zur allgemeinen Versorgung wird mit der Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH abgeschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Abschluss des Vertrags mit der Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH notwendigen Schritte einzuleiten.

 


Herr Dr. Borchert erläutert das bisherige Verfahren zur Vergabe des Stromkonzessionsvertrages für das Außengebiet Bad Rothenfeldes, welches auch in der Sachverhaltsdarstellung der Beschlussvorlage dargestellt wurde.

 

Im Laufe des Verfahrens musste auf Grund geänderter Rechtsprechung der Kriterienkatalog überarbeitet werden. Hiernach waren auch Unterkriterien zu gewichten und einzeln zu bewerten, so dass der Kriterienkatalog von ursprünglich 11 auf 35 Punkte erweitert wurde.

 

Die Empfehlung der Gemeinde lautet, den Vertrag über die Einräumung von Wegenutzungsrechten für das Stromversorgungsnetz im Außenbereich zur allgemeinen Versorgung mit der Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH (SGV) abzuschließen.

 

Ausschlaggebend für die Entscheidung waren insbesondere konkretere bzw. weitergehende Angebote zu den Kriterien  „Investitionszusagen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit“, „Prognose Netznutzungsentgelte“ und zu den „Endschaftsbestimmungen“.

 

Auch beim Kriterium „Entfernung und Öffnungszeiten des nächstgelegenen Kundencenters“ konnte die SGV punkten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0