Beschluss: einstimmig beschlossen

Mit Schreiben vom 12.01.2016 (an die Ratsmitglieder verteilt mit Beschlussvorlage Nr. 186/2016 vom 02.06.2016) hat die Quartier Am Kurpark 1 Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG der Gemeinde Bad Rothenfelde ein Angebot zur Anmietung von Flächen im Westfälischen Hof unterbreitet. Auf Wunsch verschiedener Ratsmitglieder wurde mit Schreiben vom 19.07.2017 ein Angebot zum Erwerb von Teileigentum unterbreitet, das den Ratsmitgliedern Ende Juli 2016 zur Verfügung gestellt wurde.

 

Bekanntlich ist die Gemeindeverwaltung aktuell im Kurmittelhaus untergebracht. Die Unterbringung ist dezentral geregelt:

 

  • Bürgermeister und Personalabteilung sowie Kämmerei: Osteckturm
  • Finanzabteilung: östlicher Flur
  • Sitzungen/Trauzimmer: Balkonzimmer im Mitteltrakt
  • Einwohneramt, Wohngeldstelle und Sozialamt, Ordnungs- und Hauptamt, Bauabteilung und allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters: Westeckturm

 

Ein Umzug der Gemeindeverwaltung in den Westfälischen Hof wäre daher nicht nur städtebaulich wünschenswert, sondern könnte einerseits erheblich zu einer besseren Übersichtlichkeit für die Bürger und Gäste beitragen, andererseits aber auch zu einer Verbesserung der Ablauforganisation und zu einer Verkürzung der hausinternen Wege.

 

Bei beiden Varianten des Umzugs (sowohl Miete als auch Teilkauf) würden die Kosten der Unter-bringung der Gemeindeverwaltung gegenüber der jetzigen Situation um mindestens 100.000 € jährlich steigen. Diese Mehrkosten sollten dementsprechend finanziell darstellbar sein ohne dadurch Einsparungen an anderer Stelle zu erfordern.

 

Aufgrund rechtlicher Vorschriften, aber auch aufgrund städtebaulicher und verkehrlicher Belange kommen regelmäßig Aufgaben auf Kommunen zu, die einen großen Teil der zur Verfügung stehenden Finanzmittel binden.

 

So ist in Bad Rothenfelde bereits jetzt bekannt, dass zum kommenden Kindergartenjahr 2017/18 ein Bedarf zur Schaffung weiterer dauerhafter Kita-Plätze erforderlich wird. Die Deckung des Bedarfs im Kita-Container St. Elisabeth stellt lediglich eine Übergangslösung dar, die bis zum Ende des Kita-Jahres 2016/17 befristet ist.

 

Des Weiteren bestehen Überlegungen, im Bereich der Grundschule ein Ganztagsangebot einzurichten.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung ist der Neubau eines Kreisverkehrsplatzes im Kreuzungsbereich „Hannoversche Straße/Auf der Stöwwe“ vorgesehen, der zweckmäßig nach der Fertigstellung der „Residenz am Salzbach“ errichtet werden sollte.

 

Im Bereich des Kurparks zwischen dem Kurmittelhaus und dem Alten Gradierwerk ist aus optischen Gründen, aber in Teilbereichen auch aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Umgestaltung vorzunehmen, die voraussichtlich eine Zuwendung der Gemeinde an die Eigentümerin des Kurparks, die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH, erforderlich macht.

 

Die Liste der vorgenannten erforderlichen bzw. wünschenswerten Aufgaben ist nicht abschließend und nur beispielhaft.

 

Im Vergleich zu einem Umzug der Gemeindeverwaltung in den Westfälischen Hof haben sie allerdings einen erheblich größeren Gemeinnutzen, so dass ihnen demgegenüber eine höhere Priorität eingeräumt werden sollte.

 

Zur Historie:

 

Der Umzug der Gemeindeverwaltung aus dem Alten Rathaus (Am Kurpark 3) in das Kurmittelhaus erfolgte 1988/89 aufgrund der im damaligen Rathaus sehr beengten Raumsituation. Dieser Umzug war seinerzeit als Übergangslösung gedacht.

 

Seit Anfang der 90-er Jahre wurden Überlegungen zum Neubau eines Geschäfts- und Wohngebäudes mit integrierten Rathaus auf dem Eckgrundstück „Frankfurter Straße/Hannoversche Straße“ angestellt. Zur Bebauung des Eckgrundstückes „Frankfurter Straße/Hannoversche Straße“ fand im Jahr 1995 ein Architektenwettbewerb statt. Die im Rahmen dieses Wettbewerbs prämierte Planung konnte seinerzeit aus finanziellen Erwägungen der Gemeinde nicht realisiert werden, so dass die Gemeindeverwaltung in den von ihr angemieteten Räumen des Kurmittelhauses verblieben ist.

 

Aufgrund damaliger struktureller Veränderungen (Synergieeffekte und Raumeinsparungen durch Zusammenlegung von Kur- und Gemeindeverwaltungsaufgaben und „großer“ Gesundheitsreform mit Einschnitten im Therapiebereich sowie der Gründung der Kur und Touristik GmbH mit Unterbringung im Haus des Gastes) ergaben sich im Kurmittelhaus freie Raumkapazitäten, die an externe Unternehmen vermietet werden konnten (z. B. Salzgrotte, Kosmetik- und Fußpflegeinstitut, Blumenstübchen). Diese Dienstleistungen sind nicht nur wirtschaftlich gut für die Kurverwaltung GmbH, sondern fördern auch den Kurbetrieb und das Gästeaufkommen im Kurmittelhaus.

 

Die 1996 in Betrieb genommene Klinik im Kurpark (Hinweis: die therapeutischen Leistungen für die Klinikpatienten werden von der Kurmittelhaus-Therapie erbracht) konnte die massiven Umsatzrückgänge aufgrund der „großen“ Gesundheitsreform in den Jahren 1997 – 2000 schrittweise nicht nur kompensieren, sondern ist durch zusätzliche Investitionen von damals 158 Betten auf heute 220 Betten (bei Vollauslastung) gewachsen. Dieser Umstand und zusätzliche ambulante Therapiepatienten führten zu weiterem Raumbedarf der Therapie GmbH im Kurmittelhaus.

 

Im Jahre 2003 wurde daher eine verwaltungsinterne Projektgruppe „Rathaus“ gegründet, um die Möglichkeit der Schaffung weiterer Raumkapazitäten zu prüfen. Diese Prüfung beinhaltete neben Alternativen

  • zur Aufstockung des Westflügels des Kurmittelhauses und
  • zum Umbau des östlichen Flures des Kurmittelhauses seinerzeit auch
  • einen Kauf der die damals freistehenden Räumlichkeiten der „Villa Hackmann“, Münstersche Straße 13 – 15 zur dortigen Unterbringung der Gemeindeverwaltung.

 

Am 17.03.2004 hat der Gemeinderat beschlossen, aus wirtschaftlichen Gründen von einem Kauf der „Villa Hackmann“ abzusehen und die nicht bürgerfreundliche Situation der Gemeinde- und Kurverwaltung durch Um- und Ausbauten der oberen Etagen des Kurmittelhauses schrittweise zu optimieren. Bereits damals wurde das strategische Ziel verfolgt, mittelfristig in den Räumen des Erdgeschosses überwiegend bzw. ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen oder artverwandte Leistungen anzubieten (s. Anlage). In der Folgezeit wurde das Dachgeschoss des Westeckbaus zur Unterbringung der Bauabteilung umgebaut, und die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Westeckbaus wurden bürgerfreundlicher und behindertengerecht gestaltet (Einrichtung eines Wartebereiches und Umgestaltung des Einwohneramtes, Neubau einer Rampe vor dem westlichen Seiteneingang des Kurmittelhauses).

 

Durch die stetig steigenden Raumbedarfe der Klinik im Kurpark GmbH wie auch der Kurmittelhaus-Therapie Bad Rothenfelde GmbH ergibt sich nunmehr wiederum ein Handlungsbedarf, da ein Verzicht der ohnehin beengt untergebrachten Gemeindeverwaltung auf weitere Räumlichkeiten nicht mehr möglich ist.

 

Als Fazit wird daher vorgeschlagen, zunächst von einem Umzug der Gemeindeverwaltung in den Westfälischen Hof abzusehen und die 2004/2005 begonnene Raumoptimierung mit kostengünstigeren Möglichkeiten im Kurmittelhaus weiter zu verfolgen (z. B. durch behindertengerechte Ausnutzung von Ausbaureserven im Dachgeschoss des Osteckturms und ggf. des Mitteltraktes).

 


Beschlussvorschlag:

 

 

a)      Aufgrund verschiedener Pflicht- und freiwilliger Aufgaben mit höherer Priorität (z. B. Schaffung von dauerhaften Kindergartenplätzen zum Kita-Jahr 2017/18, Schaffung des Angebots einer Ganztagsschule, Umgestaltung des Kurparks zwischen Kurmittelhaus und Altem Gradierwerk, Neubau eines Kreisverkehrsplatzes im Kreuzungsbereich „Hannoversche Straße/Auf der Stöwwe“) ist eine Anmietung oder ein Kauf von Flächen zur Verlegung der Gemeindeverwaltung in den Westfälischen Hof momentan nicht finanzierbar.

 

b)      Die Angebote der Quartier Am Kurpark 1 Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG vom 12.01.2016 (Miete) und vom 19.07.2016 (Kauf) können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht angenommen werden.

c)       Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits in 2004/2005 angedachten Möglichkeiten zur Raumoptimierung im Kurmittelhaus unter Berücksichtigung der heute bestehenden tatsächlichen Gegebenheiten für die Kurmittelhaus-Therapie Bad Rothenfelde GmbH, die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH und die Gemeindeverwaltung weiter zu erarbeiten (Ausbauplanung und Kostenermittlung).

 


Der Vorsitzende schlägt vor, einzeln über drei Absätze des vorliegenden Beschlussvorschlages abzustimmen. Es ergehen folgende

 

Beschlüsse

 

Zu a: (einstimmig bei 1 Enthaltung):

 

Aufgrund verschiedener Pflicht- und freiwilliger Aufgaben mit höherer Priorität (z. B. Schaffung von dauerhaften Kindergartenplätzen zum Kita-Jahr 2017/18, Schaffung des Angebots einer Ganztagsschule, Umgestaltung des Kurparks zwischen Kurmittelhaus und Altem Gradierwerk, Neubau eines Kreisverkehrsplatzes im Kreuzungsbereich „Hannoversche Straße/Auf der Stöwwe“) ist eine Anmietung oder ein Kauf von Flächen zur Verlegung der Gemeindeverwaltung in den Westfälischen Hof momentan nicht finanzierbar.

 

Zu b: (12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen):

 

Die Angebote der Quartier Am Kurpark 1 Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG vom 12.01.2016 (Miete) und vom 19.07.2016 (Kauf) können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht angenommen werden.

Zu c: Der Antrag von Ratsfrau Pohlmann wird als weitergehender Antrag angesehen und mit 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Er lautet:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt, sich des Themas „Umzug bzw. Zusammenlegung der Verwaltung“ anzunehmen und beauftragt die Verwaltung verschiedene Standortvorschläge zu erstellen und vorzulegen.

 

Diese Standortanalyse soll Varianten zur räumlichen Ansiedlung der Funktionen (Rathaus und Verwaltung) darstellen unter Berücksichtigung

             der Wirtschaftlichkeit,

             der Ablauforganisation der Verwaltung,

             der Kommunikationsprozesse sowie

             der internen Wege der Verwaltungseinheiten. Überdies sind die

             Anforderungen des Kunden Bürger (Bürger-Service-Zentrum) zu berücksichtigen,

             der bauliche Zustand und die Raumsituation des Kurmittelhauses,

             die mögliche Vermarktung von Flächen im Kurmittelhaus.

 

Dabei sollen Varianten im Kurmittelhaus, im Westf. Hof sowie mindestens ein weiterer Drittstandort dargestellt werden. Die Analyse und deren Ergebnisse sind strategisch und langfristig auszurichten. Die Standortanalyse ist bis spätestens zum Anfang Dezember 2016 zu erstellen und vorzulegen.

 


Ratsfrau Pohlmann ist nach langem Ringen zu dem Entschluss gekommen, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen. Sie habe kein gutes Gefühl dabei, zum jetzigen Zeitpunkt einem evtl. Umzug der Verwaltung in den Westf. Hof eine vorzeitige Absage zu erteilen, viel zu sehr liegen i..E. die Vorteile auf der Hand und ihrem Eindruck nach, findet die Idee eine breite Zustimmung bei vielen Bürgern unseres Ortes.

 

Das hat sie zu folgenden Überlegungen geführt:

 

Der Grund der fehlenden finanziellen Mittel im Vergleich zu anderen wichtigen Projekten im Ort wiegt natürlich schwer. Dennoch gibt der Rat den Bürgern einen gut erreichbaren Ort für ihre Angelegenheiten, barrierefrei mit Parkmöglichkeit! Ein Bürgeramt, erste Anlaufstelle, deutlich im Ort erkennbar.

 

Bevor der Rat dem reizvollen Angebot für einen Umzug der Verwaltung in den Westf. Hof nun zunächst erst mal eine Absage erteilt, ggfs. sogar eine Chance vergibt, die so schnell vielleicht nicht wieder kommt, und die immer wieder aufgeschobene Aufgabe, die Verwaltung räumlich zusammenzuführen, weiter verschiebt, würde sie gerne klären, ob nicht ein Teilumzug der Verwaltung finanziell darstellbar ist.

 

Für sie ergeben sich wichtige Vorteile für alle:

 

·         Abteilungen mit viel Publikumsverkehr werden zum Bürgeramt (z.B Einwohnermeldeamt, Wohngeld, Sozialamt, ggfs. Ordnungsamt oder auch Bauabteilung) ziehen in den Westf. Hof

·         die restlichen Abteilungen werden alle im Westflügel untergebracht (alle Büros auch mit Fahrstuhl erreichbar)

·         damit erreicht der Rat schon eine halbwegs klare Struktur der Verwaltung nach außen, die Entfernungen sind nicht weiter als in der heutigen Situation

·         die Kosten für die Mietfläche wären geringer als bei einem Komplettumzug

·         die Flächen im Ostflügel könnten vermarktet werden, zB für eine

Entwicklung der Eingangs- und Anlieferungssituation der Klinik, ggfs. sogar als Investition der Klinik

- notwendige Renovierungen für Verwaltung im Ostflügel entfallen.

 

Vor einer Entscheidung über eine vorzeitige Absage hätte sie gerne diese Option geklärt und ggfs. auch die alternativen Möglichkeiten für ein Rathaus/Bürgeramt am/im Kurmittelhaus oder einem anderen Standort, um den auch guten Gewissens entscheiden zu können.

 

Ratsfrau Pohlmann formuliert folgenden alternativen Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt, sich des Themas „Umzug bzw. Zusammenlegung der Verwaltung“ anzunehmen und beauftragt die Verwaltung verschiedene Standortvorschläge zu erstellen und vorzulegen.

 

Diese Standortanalyse soll Varianten zur räumlichen Ansiedlung der Funktionen (Rathaus und Verwaltung) darstellen unter Berücksichtigung

             der Wirtschaftlichkeit,

             der Ablauforganisation der Verwaltung,

             der Kommunikationsprozesse sowie

             der internen Wege der Verwaltungseinheiten. Überdies sind die

             Anforderungen des Kunden Bürger (Bürger-Service-Zentrum) zu berücksichtigen,

             der bauliche Zustand und die Raumsituation des Kurmittelhauses,

             die mögliche Vermarktung von Flächen im Kurmittelhaus.

 

Dabei sollen Varianten im Kurmittelhaus, im Westf. Hof sowie mindestens ein weiterer Drittstandort dargestellt werden. Die Analyse und deren Ergebnisse sind strategisch und langfristig auszurichten. Die Standortanalyse ist bis spätestens zum Anfang Dezember 2016 zu erstellen und vorzulegen.

 

3. stellv. Bürgermeisterin Kebschull fordert nun ein klares Bekenntnis seitens der Gemeinde. Dies werde letztlich auch vom Investor gewünscht, um weiter planen zu können. Sie spricht sich deshalb gegen weitere Verzögerungen aus.

 

Ratsfrau O. Temme pflichtet dem im Grundsatz bei, Chancen kommen – Chancen gehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag beinhaltet im Ergebnis den Hinweis von ihrer Ratskollegin, weiter nach Alternativstandorten zu suchen.

 

Beig. Albers macht deutlich, dass der Rat letztlich ein klares Ja zum Vorschlag von Ratsfrau Pohlmann nicht geben kann. Der Investor erwartet nun eine Entscheidung der Gemeinde, um weiter planen zu können. Er stellt fest, dass der alte Rat zum vorliegenden Angebot unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände gegenwärtig Nein sagt. Die Sichtweise des neu gewählten Rates könne durchaus eine andere sein.

 

Beig. Dr. Panajotow-Pilz weist darauf hin, dass sich die Wünsche/Forderungen von Ratsfrau Pohlmann im Beschlussvorschlag zu Buchstabe c. durchaus wiederfinden. Über die Idee, eines teilweisen Umzugs in den Westf. Hof sollte aber nachgedacht werden. Deshalb sollte diese Idee in den Beschussvorschlag einfließen.

 

Bürgermeister Rehkämper macht deutlich, dass die Investorengemeinschaft nun Planungssicherheit brauche. Bei allem Charme für diesen möglichen Rathausstandort, müsse aus finanzieller Sicht dagegen gestimmt werden. Er fordert daher nun ein ablehnende Entscheidung, wie von ihm vorgeschlagen. Dem stehe nicht die Motivation von Ratsfrau Pohlmann entgegen, noch ergänzende Prüfungen zu Alternativen seitens der Verwaltung vorzunehmen zu lassen. Dies könne man unter Punkt c. noch ergänzend aufnehmen.

 

Ratsfrau Geschwinde beantragt Ende der Debatte. Die noch vorliegenden Wortmeldungen werden abgearbeitet.