Sitzung: 25.10.2016 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 2016/209
Zunächst wird auf die Beratungen der letzten zwei Jahre im Schul- und Sozialausschuss (zuletzt am 18.04.2016, TOP 7.2) verwiesen. In diesen Beratungen war bereits regelmäßig die Bereitschaft signalisiert worden, bei Bedarf die bisherige verlässliche Grundschule zu einer Ganztagsschule weiter zu entwickeln.
Der Bedarf zu einem Ganztagsangebot war durch die in den
letzten Jahren regelmäßig zunehmende Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung
erkennbar geworden (z. Zt. 70 Kinder). Die nun seitens der Schule durchgeführte
Elternbefragung bestätigt den Bedarf
hin zu einem offenen Ganztagsschulangebot.
Zudem hat der Landrat in seinem Schreiben vom 30.08.2016 mitgeteilt, dass derzeitige nachschulische bzw. nachmittägliche Betreuungsangebote grundsätzlich einer Betriebserlaubnis (institutionelle Hortbetreuung) bedürfen. Eine Hortbetreuung würde für die Gemeinde im Vergleich zur offenen Ganztagsschule deutlich höhere Kosten bedeuten.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde als Schulträger in enger Abstimmung mit der Grundschule fristgerecht bis zum 01.12.2016 die Einführung der offenen Ganztagsschule zum Beginn des nächsten Schuljahres 2017/2018 bei der Landesschulbehörde beantragt.
Den über die Ganztagsschule hinausgehenden Betreuungsbedarf (zunächst der Freitagnachmittag und die Ferienbetreuung) sollte die Schule oder die Gemeinde durch ein ergänzendes kostenpflichtiges Betreuungsangebot entweder selbst oder durch Kooperation mit einem Dritten abdecken.
Die finanziellen Mehrbelastungen:
- Für die Investitionen muss anhand einer Bauplanung die Kostenberechnung vorgenommen werden.
- Für die finanzielle Unterstützung des Ganztagsschulbetriebes geht die Schulleitung von einer „Deckungslücke“ i. H. v. max. 25.000 Euro jährlich aus.
- Für die ergänzende Betreuung (Freitagnachmittag und Ferienbetreuung) geht die
Verwaltung davon aus, dass die im laufenden Haushalt eingestellten Mittel für die
Nachmittagsbetreuung an der Grundschule als jährliche Bezuschussung zunächst
ausreichen sollten.
Beschlussvorschlag:
- Die Verlässliche Grundschule Bad Rothenfelde wird mit Beginn des Schuljahres
2017/2018 in eine Ganztagsschule in offener Form (offene Ganztagsschule)
umgewandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an die
Landesschulbehörde bis zum 01.12.2016 zu stellen.
2.
Auf
Basis des noch von der Grundschule zu erstellenden Ganztagsschulkonzeptes
sind die baulichen Voraussetzungen zu
erfüllen. Nach Vorgesprächen mit der Schulleitung und der Landesschulbehörde
bedeutet dies: In Ergänzung zu den vorhandenen Räumlichkeiten sind auf dem (ehemaligen)
„Mandel-Grundstück“ eine Mensa mit Küche und Toilettentrakt, evtl. auch noch
ein Ruheraum und ein Raum für Spielmöglichkeiten zu errichten. Zur Planung
dieses Baukörpers wird ein in Schul- und Mensabauten erfahrenes Architekturbüro
hinzugezogen. Die Erteilung des konkreten Planungsauftrages ist vom VA zu
entscheiden.
3.
Grundlage
für die offene Ganztagsschule bildet das von der Schule noch zu erstellende
Ganztagsschulkonzept. Dies legt auch das „Zeitfenster“ fest, d. h. den
täglichen Beginn und das Ende der Ganztagsschule.
Nach aktuellem Informationsstand seitens der Schule ergibt sich
folgendes „Zeitfenster“ der Ganztagsschule:
-
Montag
bis Donnerstag von 07:50 bis 15:50 Uhr
-
Freitag
von 07:50 bis 12:50 Uhr
- Aufgrund der Elternbefragung sowie der Erfahrung aus der bisherigen Nachmittagsbetreuung ist von einem Bedarf für ein ergänzendes Betreuungsangebot am Freitagnachmittag und in den Ferienzeiten auszugehen. Dieses wird die Schule oder die Gemeinde in Kooperation mit einem Dritten (z. B. dem jetzigen Nachmittagsbetreuungsverein) organisieren. Dieses ergänzende Betreuungsangebot ist grundsätzlich kostenpflichtig.
- Zu finanziellen Auswirkungen:
5.1 Die für die
baulichen Maßnahmen anfallenden Investitionskosten sind im
Haushaltsplan 2017 zu
veranschlagen.
5.2
Als Zuschuss zur Ganztagsschule stellt die Gemeinde einen jährlichen
Betrag
von zunächst 25.000 Euro zur Verfügung,
soweit die Finanzierung durch das
(grundsätzlich zuständige) Land
Niedersachsen nicht ausreicht.
5.3
Als jährlicher finanzieller Aufwand für die über das
Ganztagsschulangebot
hinausgehende Betreuung
(mind. der Freitagnachmittag im Umfang von
3 Stunden und Betreuung in den
Ferien) wird zunächst von einem jährlichen
Zuschuss in Höhe des
Zuschusses für die derzeitige Nachmittagsbetreuung an
der Grundschule (HH-Ansatz
in 2016: 25.000 Euro) ausgegangen. Dieser
Mittelansatz bleibt im
Haushalt 2017 unverändert.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
- Die Verlässliche Grundschule Bad Rothenfelde wird mit Beginn des
Schuljahres 2017/2018 in eine Ganztagsschule in offener Form (offene
Ganztagsschule) umgewandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an
die Landesschulbehörde bis zum 01.12.2016 zu stellen.
2.
Auf
Basis des noch von der Grundschule zu erstellenden Ganztagsschulkonzeptes
sind die baulichen Voraussetzungen zu
erfüllen. Nach Vorgesprächen mit der Schulleitung und der Landesschulbehörde
bedeutet dies: In Ergänzung zu den vorhandenen Räumlichkeiten sind auf dem
(ehemaligen) „Mandel-Grundstück“ eine Mensa mit Küche und Toilettentrakt, evtl.
auch noch ein Ruheraum und ein Raum für Spielmöglichkeiten zu errichten. Zur
Planung dieses Baukörpers wird ein in Schul- und Mensabauten erfahrenes
Architekturbüro hinzugezogen. Die Erteilung des konkreten Planungsauftrages ist
vom VA zu entscheiden (Hinweis: Wurde im VA am 25.10.2016, TOP 4,
beschlossen).
3.
Grundlage
für die offene Ganztagsschule bildet das von der Schule noch zu erstellende
Ganztagsschulkonzept. Dies legt auch das „Zeitfenster“ fest, d. h. den
täglichen Beginn und das Ende der Ganztagsschule.
Nach aktuellem Informationsstand seitens der Schule ergibt sich
folgendes „Zeitfenster“ der Ganztagsschule:
-
Montag
bis Donnerstag von 07:50 bis 15:50 Uhr
-
Freitag
von 07:50 bis 12:50 Uhr
- Aufgrund der Elternbefragung sowie der Erfahrung aus der bisherigen Nachmittagsbetreuung ist von einem Bedarf für ein ergänzendes Betreuungsangebot am Freitagnachmittag und in den Ferienzeiten auszugehen. Dieses wird die Schule oder die Gemeinde in Kooperation mit einem Dritten (z. B. dem jetzigen Nachmittagsbetreuungsverein) organisieren. Dieses ergänzende Betreuungsangebot ist grundsätzlich kostenpflichtig.
- Zu finanziellen Auswirkungen:
5.1 Die für die
baulichen Maßnahmen anfallenden Investitionskosten sind im
Haushaltsplan 2017 zu
veranschlagen.
5.2
Als Zuschuss zur Ganztagsschule stellt die Gemeinde einen jährlichen
Betrag
von zunächst 25.000 Euro zur Verfügung,
soweit die Finanzierung durch das
(grundsätzlich zuständige) Land
Niedersachsen nicht ausreicht.
5.3
Als jährlicher finanzieller Aufwand für die über das
Ganztagsschulangebot
hinausgehende Betreuung
(mind. der Freitagnachmittag im Umfang von
3 Stunden und Betreuung in
den Ferien) wird zunächst von einem jährlichen
Zuschuss in Höhe des
Zuschusses für die derzeitige Nachmittagsbetreuung an
der Grundschule (HH-Ansatz
in 2016: 25.000 Euro) ausgegangen. Dieser
Mittelansatz bleibt im
Haushalt 2017 unverändert.
Zunächst verweist Bürgermeister Rehkämper auf die Beratungen der letzten Jahre im Schul- und Sozialausschuss (zuletzt am 17.10.2016, TOP 4) und in der vorausgegangenen Verwaltungsausschusssitzung, in der auch der Planungsauftrag (zunächst für die Leistungsphasen 1 – 4) vergeben wurde.
Der Bedarf zu einem Ganztagsangebot war durch die in den
letzten Jahren regelmäßig zunehmende Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung
erkennbar geworden (z. Zt. 70 Kinder). Die nun seitens der Schule durchgeführte
Elternbefragung bestätigt den Bedarf
hin zu einem offenen Ganztagsschulangebot.
Zudem hat der Landrat in seinem Schreiben vom 30.08.2016 mitgeteilt, dass derzeitige nachschulische bzw. nachmittägliche Betreuungsangebote grundsätzlich einer Betriebserlaubnis (institutionelle Hortbetreuung) bedürfen. Eine Hortbetreuung würde für die Gemeinde im Vergleich zur offenen Ganztagsschule deutlich höhere Kosten bedeuten.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde als Schulträger in enger Abstimmung mit der Grundschule fristgerecht bis zum 01.12.2016 die Einführung der offenen Ganztagsschule zum Beginn des nächsten Schuljahres 2017/2018 bei der Landesschulbehörde beantragt.
Den über die Ganztagsschule hinausgehenden Betreuungsbedarf (zunächst der Freitagnachmittag und die Ferienbetreuung) sollte die Schule oder die Gemeinde durch ein ergänzendes kostenpflichtiges Betreuungsangebot entweder selbst oder durch Kooperation mit einem Dritten abdecken.
Die finanziellen Mehrbelastungen:
- Für die Investitionen muss anhand einer Bauplanung die Kostenberechnung vorgenommen werden.
- Für die finanzielle Unterstützung des Ganztagsschulbetriebes geht die Schulleitung von einer „Deckungslücke“ i. H. v. max. 25.000 Euro jährlich aus.
- Für die ergänzende Betreuung (Freitagnachmittag und Ferienbetreuung) geht die
Verwaltung davon aus, dass die im laufenden Haushalt eingestellten Mittel für
die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule als jährliche Bezuschussung
zunächst ausreichen sollten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |