Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0

Zunächst wird auf die Beratungen der letzten zwei Jahre im Schul- und Sozialausschuss (zuletzt am 18.04.2016, TOP 7.2) verwiesen. In diesen Beratungen war bereits regelmäßig die Bereitschaft signalisiert worden, bei Bedarf die bisherige verlässliche Grundschule zu einer Ganztagsschule weiter zu entwickeln.

 

Der Bedarf zu einem Ganztagsangebot war durch die in den letzten Jahren regelmäßig zunehmende Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung erkennbar geworden (z. Zt. 70 Kinder). Die nun seitens der Schule durchgeführte Elternbefragung bestätigt den Bedarf hin zu einem offenen Ganztagsschulangebot.

 

Zudem hat der Landrat in seinem Schreiben vom 30.08.2016 mitgeteilt, dass derzeitige nachschulische bzw. nachmittägliche Betreuungsangebote grundsätzlich einer Betriebserlaubnis (institutionelle Hortbetreuung) bedürfen. Eine Hortbetreuung würde für die Gemeinde im Vergleich zur offenen Ganztagsschule deutlich höhere Kosten bedeuten.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde als Schulträger in enger Abstimmung mit der Grundschule fristgerecht bis zum 01.12.2016 die Einführung der offenen Ganztagsschule zum Beginn des nächsten Schuljahres 2017/2018 bei der Landesschulbehörde  beantragt.

 

Den über die Ganztagsschule hinausgehenden Betreuungsbedarf (zunächst der Freitagnachmittag und die Ferienbetreuung) sollte die Schule oder die Gemeinde durch ein ergänzendes kostenpflichtiges Betreuungsangebot entweder selbst oder durch Kooperation mit einem Dritten abdecken.

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mehrbelastungen:

 

-       Für die Investitionen muss anhand einer Bauplanung die Kostenberechnung vorgenommen werden.

 

-       Für die finanzielle Unterstützung des Ganztagsschulbetriebes geht die Schulleitung von einer „Deckungslücke“ i. H. v. max. 25.000 Euro jährlich aus.

 

 

-       Für die ergänzende Betreuung (Freitagnachmittag und Ferienbetreuung) geht die

            Verwaltung davon aus, dass die im laufenden Haushalt eingestellten Mittel für die

            Nachmittagsbetreuung an der Grundschule als jährliche Bezuschussung zunächst

            ausreichen sollten.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verlässliche Grundschule Bad Rothenfelde wird mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 in eine Ganztagsschule in offener Form (offene Ganztagsschule) umgewandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an die Landesschulbehörde bis zum 01.12.2016 zu stellen.

 

2.      Auf Basis des noch von der Grundschule zu erstellenden Ganztagsschulkonzeptes sind  die baulichen Voraussetzungen zu erfüllen. Nach Vorgesprächen mit der Schulleitung und der Landesschulbehörde bedeutet dies: In Ergänzung zu den vorhandenen Räumlichkeiten sind auf dem (ehemaligen) „Mandel-Grundstück“ eine Mensa mit Küche und Toilettentrakt, evtl. auch noch ein Ruheraum und ein Raum für Spielmöglichkeiten zu errichten. Zur Planung dieses Baukörpers wird ein in Schul- und Mensabauten erfahrenes Architekturbüro hinzugezogen. Die Erteilung des konkreten Planungsauftrages ist vom VA zu entscheiden. 

 

3.      Grundlage für die offene Ganztagsschule bildet das von der Schule noch zu erstellende Ganztagsschulkonzept. Dies legt auch das „Zeitfenster“ fest, d. h. den täglichen Beginn und das Ende der Ganztagsschule.

 

Nach aktuellem Informationsstand seitens der Schule ergibt sich folgendes „Zeitfenster“ der Ganztagsschule:

 

-       Montag bis Donnerstag von 07:50 bis 15:50 Uhr

-       Freitag von 07:50 bis 12:50 Uhr

 

  1. Aufgrund der Elternbefragung sowie der Erfahrung aus der bisherigen Nachmittagsbetreuung ist von einem Bedarf für ein ergänzendes Betreuungsangebot am Freitagnachmittag und in den Ferienzeiten auszugehen. Dieses wird die Schule oder die Gemeinde in Kooperation mit einem Dritten (z. B. dem jetzigen Nachmittagsbetreuungsverein) organisieren. Dieses ergänzende Betreuungsangebot ist grundsätzlich kostenpflichtig.

 

 

 

  1. Zu finanziellen Auswirkungen:

 

            5.1  Die für die baulichen Maßnahmen anfallenden Investitionskosten sind im

                   Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen.

 

            5.2  Als Zuschuss zur Ganztagsschule stellt die Gemeinde einen jährlichen Betrag

       von zunächst 25.000 Euro zur Verfügung, soweit die Finanzierung durch das

       (grundsätzlich zuständige) Land Niedersachsen nicht ausreicht.

 

            5.3  Als jährlicher finanzieller Aufwand für die über das Ganztagsschulangebot

                   hinausgehende Betreuung (mind. der Freitagnachmittag im Umfang von

                   3 Stunden und Betreuung in den Ferien) wird zunächst von einem jährlichen

                   Zuschuss in Höhe des Zuschusses für die derzeitige Nachmittagsbetreuung an

                   der Grundschule (HH-Ansatz in 2016: 25.000 Euro) ausgegangen. Dieser

                   Mittelansatz bleibt im Haushalt 2017 unverändert.

 


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

  1. Die Verlässliche Grundschule Bad Rothenfelde wird mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 in eine Ganztagsschule in offener Form (offene Ganztagsschule) umgewandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an die Landesschulbehörde bis zum 01.12.2016 zu stellen.

 

2.      Auf Basis des noch von der Grundschule zu erstellenden Ganztagsschulkonzeptes sind  die baulichen Voraussetzungen zu erfüllen. Nach Vorgesprächen mit der Schulleitung und der Landesschulbehörde bedeutet dies: In Ergänzung zu den vorhandenen Räumlichkeiten sind auf dem (ehemaligen) „Mandel-Grundstück“ eine Mensa mit Küche und Toilettentrakt, evtl. auch noch ein Ruheraum und ein Raum für Spielmöglichkeiten zu errichten. Zur Planung dieses Baukörpers wird ein in Schul- und Mensabauten erfahrenes Architekturbüro hinzugezogen. Die Erteilung des konkreten Planungsauftrages ist vom VA zu entscheiden (Hinweis: Wurde im VA am 25.10.2016, TOP 4, beschlossen). 

 

3.      Grundlage für die offene Ganztagsschule bildet das von der Schule noch zu erstellende Ganztagsschulkonzept. Dies legt auch das „Zeitfenster“ fest, d. h. den täglichen Beginn und das Ende der Ganztagsschule.

 

Nach aktuellem Informationsstand seitens der Schule ergibt sich folgendes „Zeitfenster“ der Ganztagsschule:

 

-       Montag bis Donnerstag von 07:50 bis 15:50 Uhr

-       Freitag von 07:50 bis 12:50 Uhr

 

  1. Aufgrund der Elternbefragung sowie der Erfahrung aus der bisherigen Nachmittagsbetreuung ist von einem Bedarf für ein ergänzendes Betreuungsangebot am Freitagnachmittag und in den Ferienzeiten auszugehen. Dieses wird die Schule oder die Gemeinde in Kooperation mit einem Dritten (z. B. dem jetzigen Nachmittagsbetreuungsverein) organisieren. Dieses ergänzende Betreuungsangebot ist grundsätzlich kostenpflichtig.

 

  1. Zu finanziellen Auswirkungen:

 

            5.1  Die für die baulichen Maßnahmen anfallenden Investitionskosten sind im

                   Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen.

 

            5.2  Als Zuschuss zur Ganztagsschule stellt die Gemeinde einen jährlichen Betrag

       von zunächst 25.000 Euro zur Verfügung, soweit die Finanzierung durch das

       (grundsätzlich zuständige) Land Niedersachsen nicht ausreicht.

 

            5.3  Als jährlicher finanzieller Aufwand für die über das Ganztagsschulangebot

                   hinausgehende Betreuung (mind. der Freitagnachmittag im Umfang von

                   3 Stunden und Betreuung in den Ferien) wird zunächst von einem jährlichen

                   Zuschuss in Höhe des Zuschusses für die derzeitige Nachmittagsbetreuung an

                   der Grundschule (HH-Ansatz in 2016: 25.000 Euro) ausgegangen. Dieser

                   Mittelansatz bleibt im Haushalt 2017 unverändert.

 


Zunächst verweist Bürgermeister Rehkämper auf die Beratungen der letzten Jahre im Schul- und Sozialausschuss (zuletzt am 17.10.2016, TOP 4) und in der vorausgegangenen Verwaltungsausschusssitzung, in der auch der Planungsauftrag (zunächst für die Leistungsphasen 1 – 4) vergeben wurde.

 

Der Bedarf zu einem Ganztagsangebot war durch die in den letzten Jahren regelmäßig zunehmende Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung erkennbar geworden (z. Zt. 70 Kinder). Die nun seitens der Schule durchgeführte Elternbefragung bestätigt den Bedarf hin zu einem offenen Ganztagsschulangebot.

 

Zudem hat der Landrat in seinem Schreiben vom 30.08.2016 mitgeteilt, dass derzeitige nachschulische bzw. nachmittägliche Betreuungsangebote grundsätzlich einer Betriebserlaubnis (institutionelle Hortbetreuung) bedürfen. Eine Hortbetreuung würde für die Gemeinde im Vergleich zur offenen Ganztagsschule deutlich höhere Kosten bedeuten.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde als Schulträger in enger Abstimmung mit der Grundschule fristgerecht bis zum 01.12.2016 die Einführung der offenen Ganztagsschule zum Beginn des nächsten Schuljahres 2017/2018 bei der Landesschulbehörde  beantragt.

 

Den über die Ganztagsschule hinausgehenden Betreuungsbedarf (zunächst der Freitagnachmittag und die Ferienbetreuung) sollte die Schule oder die Gemeinde durch ein ergänzendes kostenpflichtiges Betreuungsangebot entweder selbst oder durch Kooperation mit einem Dritten abdecken.

 

Die finanziellen Mehrbelastungen:

 

-       Für die Investitionen muss anhand einer Bauplanung die Kostenberechnung vorgenommen werden.

 

-       Für die finanzielle Unterstützung des Ganztagsschulbetriebes geht die Schulleitung von einer „Deckungslücke“ i. H. v. max. 25.000 Euro jährlich aus.

 

 

-       Für die ergänzende Betreuung (Freitagnachmittag und Ferienbetreuung) geht die

            Verwaltung davon aus, dass die im laufenden Haushalt eingestellten Mittel für

            die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule als jährliche Bezuschussung

            zunächst ausreichen sollten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0