Sitzung: 03.11.2016 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: X/2016/012
Die Wahl des
Ratsvorsitzenden, die keiner Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss
bedarf, erfolgt nach § 67 NKomVG. Die/der Ratsvorsitzende wird aus der Mitte
der
Abgeordneten für
die Dauer der Wahlperiode gewählt (§ 61 Abs. 1 Satz 1 NKomVG).
Jedes Mitglied der
Vertretung, also auch der Bürgermeister, ist vorschlags- und wahlberechtigt. Wählbar
ist jedoch nur ein Abgeordneter „aus der Mitte der Abgeordneten“.
Wahlvorschlag:
Ratsvorsitzender |
Ratsherr Tesch |
.
Sodann wird das Ratsmitglied, Edmund Tesch, einstimmig bei eigener Enthaltung zum Vorsitzenden des Rates der Gemeinde Bad Rothenfelde gewählt.
Ratsherr Tesch nimmt die Wahl an und übernimmt die weitere Sitzungsleitung.
Der Altersvorsitzende bittet um Wahlvorschläge. Vorgeschlagen wird das Ratsmitglied Edmund Tesch. Weitere Kandidaten werden nicht vorgeschlagen.
Da nur ein Wahlvorschlag gemacht worden ist und niemand widerspricht, wird durch Zuruf gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
20 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |