Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 1

Die Wahl des Ratsvorsitzenden, die keiner Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bedarf, erfolgt nach § 67 NKomVG. Die/der Ratsvorsitzende wird aus der Mitte der

Abgeordneten für die Dauer der Wahlperiode gewählt (§ 61 Abs. 1 Satz 1 NKomVG). 

 

Jedes Mitglied der Vertretung, also auch der Bürgermeister, ist vorschlags- und wahlberechtigt. Wählbar ist jedoch nur ein Abgeordneter „aus der Mitte der Abgeordneten“.

 

Wahlvorschlag:

 

Ratsvorsitzender

 

Ratsherr Tesch

.

 


Sodann wird das Ratsmitglied, Edmund Tesch, einstimmig bei eigener Enthaltung zum Vorsitzenden des Rates der Gemeinde Bad Rothenfelde gewählt.

 

Ratsherr Tesch nimmt die Wahl an und übernimmt die weitere Sitzungsleitung.


Der Altersvorsitzende bittet um Wahlvorschläge. Vorgeschlagen wird das Ratsmitglied Edmund Tesch. Weitere Kandidaten werden nicht vorgeschlagen.

 

Da nur ein Wahlvorschlag gemacht worden ist und niemand widerspricht, wird durch Zuruf gewählt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

0

Enthaltung:

1