Sitzung: 03.11.2016 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 3
Vorlage: X/2016/002
Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt die Vertretung über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden.
Während die Wahl des Ratsvorsitzenden ausschließlich nach § 67 NKomVG erfolgt
(= Wahl), kann der Beschluss über die Stellvertretung nach § 66 NKomVG (= Abstimmung) oder durch Wahl nach § 67 NKomVG erfolgen.
Wahlvorschlag: Ratsfrau Onat Temme
Sodann wird Ratsfrau Temme einstimmig bei 3 Enthaltungen zur stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt. Sie nimmt die Wahl an.
Der Vorsitzende bittet um Wahlvorschläge. Vorgeschlagen wird Ratsfrau Temme. Weitere Kandidatenvorschläge gibt es nicht.
Da nur ein Wahlvorschlag gemacht worden ist und niemand widerspricht, wird durch Zuruf gewählt.