Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 3

Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt die Vertretung über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden.

 

Während die Wahl des Ratsvorsitzenden ausschließlich nach § 67 NKomVG erfolgt

(= Wahl), kann der Beschluss über die Stellvertretung nach § 66 NKomVG (= Abstimmung) oder durch Wahl nach § 67 NKomVG erfolgen.

 

Wahlvorschlag: Ratsfrau Onat Temme


Sodann wird Ratsfrau Temme einstimmig bei 3 Enthaltungen zur stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt. Sie nimmt die Wahl an.

 


Der Vorsitzende bittet um Wahlvorschläge. Vorgeschlagen wird Ratsfrau Temme. Weitere Kandidatenvorschläge gibt es nicht.

 

Da nur ein Wahlvorschlag gemacht worden ist und niemand widerspricht, wird durch Zuruf gewählt.