Sitzung: 03.11.2016 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2016/013
Gemäß § 69 NKomVG
gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung.
Nachdem das
„Präsidium“ des Rates (d.h. Wahl des Ratsvorsitzenden und Bestimmung der
Stellvertreterin//des Stellvertreters eingerichtet ist, schließt sich die
Beschlussfassung über die vorläufige oder auch endgültige Fortgeltung der
Geschäftsordnung des Rates der vergangenen Wahlperiode an, damit für
Verfahrensfragen im weiteren Verlauf der Sitzung eine Regelung zur Verfügung
steht. Der diesbezügliche Beschluss bedarf als Verfahrensregelung nicht der
Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.
Um für die konstituierende Ratssitzung eine Regelung zur Verfügung zu haben, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung vom 08.12.2011 bis zur Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung fortbestehen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde in der Fassung vom
08.12.2011 gilt fort.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde in der Fassung vom
08.12.2011 gilt fort.