Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung.

 

Nachdem das „Präsidium“ des Rates (d.h. Wahl des Ratsvorsitzenden und Bestimmung der Stellvertreterin//des Stellvertreters eingerichtet ist, schließt sich die Beschlussfassung über die vorläufige oder auch endgültige Fortgeltung der Geschäftsordnung des Rates der vergangenen Wahlperiode an, damit für Verfahrensfragen im weiteren Verlauf der Sitzung eine Regelung zur Verfügung steht. Der diesbezügliche Beschluss bedarf als Verfahrensregelung nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

Um für die konstituierende Ratssitzung eine Regelung zur Verfügung zu haben, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung vom 08.12.2011 bis zur Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung fortbestehen zu lassen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde in der Fassung vom 08.12.2011 gilt fort.

 


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde in der Fassung vom 08.12.2011 gilt fort.