Der Verwaltungsausschuss (Hauptausschuss) besteht gemäß § 74 NKomVG aus

 

-          dem Bürgermeister,

-          Abgeordneten mit Stimmrecht (Beigeordnete) und

-          Abgeordneten mit beratender Stimme nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG (Grundmandate).

 

Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden, die neben dem Bürgermeister 14 – 24 Ratsmitglieder haben 4 (Regelfall).

 

Erhöhung der Zahl der Beigeordneten

 

In Gemeinden, die neben dem Bürgermeister 16 bis 44 Ratsmitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Legislaturperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.

 

Dem Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde gehören 20 Ratsmitglieder (+ Bürgermeister) an. D.h., die Zahl der Beigeordneten beträgt grundsätzlich 4, wenn sich diese Zahl nicht durch Beschluss auf 6 erhöhen soll. Wenn dies der Fall sein soll, so bedarf es eines Ratsbeschlusses, der vor der Verteilung der Sitze gefasst werden muss. Der Wortlaut dieses Beschlusses könnte wie folgt lauten:

 

„Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG wird die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Rothenfelde für die Wahlperiode vom 01.11.2011 bis 31.10.2016 um zwei auf dann sechs Beigeordnete erhöht.“

 

Dazu liegt ein Antrag der Fraktion „FDP/Striedelmeyer“ vor, über den in der Konstituierenden Ratssitzung abzustimmen ist.

 

Für die Ausschussbildung, d.h. auch für die Bildung des Verwaltungsausschusses, gilt das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer. Für den Verwaltungsausschuss der Gemeinde stellt sich unter Berücksichtigung der Fraktionsfeststellung (unter TOP 1 geschehen)

 

-          CDU-Fraktion  mit                  9 Mitgliedern,

-          SPD-Fraktion  mit                   5 Mitgliedern

-          GRÜNEN-Fraktion mit            4 Mitgliedern und

-          FDP/Striedelmeyer-Fraktion   2 Mitgliedern

 

folgende Besetzung/Sitzverteilung dar (Grundlage der Berechnung = Anzahl der Beigeordneten x Fraktionsstärke geteilt durch Gesamtzahl der Fraktionsmitglieder)

 

Fraktion

Anzahl der Beigeordneten

Fraktions-

stärke

Gesamtzahl der Fraktionsmit-

glieder

 

Sitze nach

ganzen Zahlen

Vorausmandat

§ 71 Abs. 3

NKomVG

Sitze nach

Bruchteilen

Gesamtzahl der Sitze

CDU

4

9

20

1,8000

1

0

1

2

SPD

4

5

20

1,0000

1

0

0

1

Grüne

4

4

20

0,8000

0

0

1

1

FDP/Striedel.

4

2

20

0,4000

0

0

0

0

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Rothenfelde besteht neben dem Bürger-

    meister aus

 

-          2 Beigeordneten der CDU-Fraktion 

-          je 1 Beigeordneten der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion sowie

-          1 Abgeordneten mit beratender Stimme (Grundmandat) der FDP/Striedelmeyer-Fraktion.

 

b. Als Beigeordnete/Abgeordneter mit beratender Stimme und deren Stellvertreter/innen

    werden bestimmt/benannt:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

 

 

CDU

 

Ratsherr Tesch

 

Ratsherr Kuchenbecker

 

CDU

 

Ratsfrau Klotzbach

 

Ratsherr Wernemann

 

SPD

 

Ratsherr Albers

 

Ratsfrau Temme

 

Grüne

 

Ratsfrau Kebschull

 

Ratsherr Lange-Mensing

FDP/Striedel-

meyer         *

 

Ratsherr Diekamp

 

Ratsherr Striedelmeyer

 

* Abgeordneter mit beratender Stimme (Grundmandat)

 

c. Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG werden die vorstehende Sitzverteilung und die 

    Ausschussbesetzung hiermit festgestellt.