Sitzung: 03.11.2016 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 12, Enthaltung: 3
Der
Verwaltungsausschuss (Hauptausschuss) besteht gemäß § 74 NKomVG aus
-
dem
Bürgermeister,
-
Abgeordneten
mit Stimmrecht (Beigeordnete) und
-
Abgeordneten
mit beratender Stimme nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG (Grundmandate).
Die Zahl der
Beigeordneten beträgt in Gemeinden, die neben dem Bürgermeister 14 – 24
Ratsmitglieder haben 4 (Regelfall).
Erhöhung der Zahl der Beigeordneten
In Gemeinden, die
neben dem Bürgermeister 16 bis 44 Ratsmitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Legislaturperiode beschließen, dass
sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.
Dem Rat der
Gemeinde Bad Rothenfelde gehören 20 Ratsmitglieder (+ Bürgermeister) an. D.h.,
die Zahl der Beigeordneten beträgt grundsätzlich 4, wenn sich diese Zahl nicht
durch Beschluss auf 6 erhöhen soll. Wenn dies der Fall sein soll, so bedarf es
eines Ratsbeschlusses, der vor der Verteilung der Sitze gefasst werden muss.
Der Wortlaut dieses Beschlusses könnte wie folgt lauten:
„Gemäß § 74 Abs. 2
Satz 2 NKomVG wird die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Bad Rothenfelde für die Wahlperiode vom 01.11.2011 bis 31.10.2016 um
zwei auf dann sechs Beigeordnete erhöht.“
Dazu liegt ein
Antrag der Fraktion „FDP/Striedelmeyer“ vor, über den in der Konstituierenden
Ratssitzung abzustimmen ist. Ratsherr
Striedelmeyer erläutert kurz den Fraktionsantrag.
In der anschließenden Abstimmung wird der
Antrag der FDP/Striedelmeyer-Fraktion bei 12 Nein- Stimmen, 6 Ja-Stimmen und
3 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.