Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 12, Enthaltung: 3

 

 


Der Verwaltungsausschuss (Hauptausschuss) besteht gemäß § 74 NKomVG aus

 

-          dem Bürgermeister,

-          Abgeordneten mit Stimmrecht (Beigeordnete) und

-          Abgeordneten mit beratender Stimme nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG (Grundmandate).

 

Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden, die neben dem Bürgermeister 14 – 24 Ratsmitglieder haben 4 (Regelfall).

 

Erhöhung der Zahl der Beigeordneten

 

In Gemeinden, die neben dem Bürgermeister 16 bis 44 Ratsmitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Legislaturperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.

 

Dem Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde gehören 20 Ratsmitglieder (+ Bürgermeister) an. D.h., die Zahl der Beigeordneten beträgt grundsätzlich 4, wenn sich diese Zahl nicht durch Beschluss auf 6 erhöhen soll. Wenn dies der Fall sein soll, so bedarf es eines Ratsbeschlusses, der vor der Verteilung der Sitze gefasst werden muss. Der Wortlaut dieses Beschlusses könnte wie folgt lauten:

 

„Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG wird die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Rothenfelde für die Wahlperiode vom 01.11.2011 bis 31.10.2016 um zwei auf dann sechs Beigeordnete erhöht.“

 

Dazu liegt ein Antrag der Fraktion „FDP/Striedelmeyer“ vor, über den in der Konstituierenden Ratssitzung abzustimmen ist. Ratsherr Striedelmeyer erläutert kurz den Fraktionsantrag.

 

In der anschließenden Abstimmung wird der Antrag der FDP/Striedelmeyer-Fraktion bei 12 Nein- Stimmen, 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.