Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Der Parkplatz „Therme“ (früher: Hallen-Sole-Wellenbadparkplatz) ist seit dem 20. März 1985 gem. § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) gewidmet und steht daher gem. § 14 NStrG dem Gemeingebrauch zur Verfügung.

 

Eine Teilfläche des Parkplatzes (Teilbereich des Flurstücks 9/23 der Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde) steht im Eigentum der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH. Die Restfläche (Teilbereich des Flurstückes 9/28 der Flur 5, Gemarkung Bad Rothenfelde) steht im Eigentum der Gemeinde Bad Rothenfelde.

 

Bereits im Jahre 2013 sind – bedingt durch die Gestaltung der Außenanlagen der Therme und den seinerzeit neu erstellten Fußweg zum Freibad sowie durch die Veräußerung und Bebauung des Eckgrundstückes „Hannoversche Straße 1 und Frankfurter Straße 31“ - Teilflächen gem. § 8 NStrG eingezogen (entwidmet) und damit dem Gemeingebrauch entzogen worden.

 

Die Mehrfamilienhäuser „Hannoversche Straße 1“ und „Frankfurter Straße 31“ sind verkehrlich über den Parkplatz „Therme“ erschlossen – von dem Parkplatz führt eine Rampe in die zu den Häusern gehörende, gemeinsame Tiefgarage. Durch eine grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeit ist das für diese Lösung erforderliche Wegerecht zu Gunsten der Teileigentümer der beiden Häuser dauerhaft gesichert.

 

 

In der Baugenehmigung der carpesol SpaTherme wurde festgelegt, dass der erforderliche Stellplatznachweis für 123 Kfz  auf dem südlich angrenzenden Parkplatz „Therme“ erbracht wird. Dieser verfügt über 130 Stellplätze ist daher geeignet, den durch die Therme entstehenden ruhenden Verkehr aufzunehmen.

 

Mit steigenden Besucherzahlen der carpesol SpaTherme wächst zu Spitzenzeiten der Parkdruck auf dem Parkplatz Therme, der momentan nicht nur von Besuchern der Therme, sondern auch von der Allgemeinheit stark frequentiert wird.

 

Gem. § 8 Abs. 1 NStrG soll eine gewidmete Straße (hier: Parkplatz) eingezogen werden, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Die Gründe können u. a. auch in einer Förderung des Kur- und Badebetriebes liegen.

 

Bereits in den Handlungsvorschlägen zum Kurortentwicklungsplan (als Teil des Städtebaulichen Rahmenplans) aus dem Jahr 2001 wurde ein Handlungsbedarf hinsichtlich des damals noch bestehenden Hallen-Sole-Wellenbads gesehen. Dort wurde vorgeschlagen, stattdessen ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das die grobe Richtung „Wasserlandschaft“, „Spaßelemente“ (z. B. Massageliegen, Wasserfall, Strömungskreisel) und „Saunalandschaft“ bedienen sollte. Im Zukunftskonzept Osnabrücker Land aus dem Jahr 2007 (Masterplan Tourismus) wurde als Zielvorstellung vereinbart, in Bad Rothenfelde möglichst bis zum Jahr 2015 eine Gesundheitstherme zu errichten. Die carpesol SpaTherme konnte im Sommer 2013 eröffnet werden und dient damit nicht nur der Förderung des örtlichen Kur- und Badebetriebes, sondern auch als Freizeitattraktion für Tagesgäste (Einzugsbereich: bis zu 1 ½ Stunden Anfahrtszeit und Übernachtungsgäste).

 

Um im Sinne einer geordneten Parkraumbewirtschaftung den in Spitzenzeiten entstehenden Park-/Suchverkehr einzudämmen und eine kundenfreundliche, praktikable Parkplatzsituation für die Besucher der carpesol SpaTherme zu ermöglichen, sollte der Parkplatz „Therme“ dem Gemeingebrauch entzogen und vorrangig den Thermenbesuchern zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Zweckbestimmung „Parkplatz“ bleibt dabei erhalten. Der Betrieb des Parkplatzes kann weiterhin von der Gemeinde erfolgen, er könnte z. B. auch von dem Eigenbetrieb „Bäderbetriebe Bad Rothenfelde“ wahrgenommen werden.

 

Die Allgemeinheit wird auch künftig (nachrangig) die Möglichkeit haben, den Parkplatz „Therme“ zu nutzen.

 

Das grundbuchlich gesicherte Wegerecht zu Gunsten der Mehrfamilienhäuser „Hannoversche Straße 1“ und „Frankfurter Staße 31“ wird von einer Einziehung nicht berührt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Parkplatz Therme durch Einziehung gem. § 8 NStrG dem Gemeingebrauch zu entziehen. Die Absicht der Einziehung ist mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. Die Einziehung des kurverwaltungseigenen Teils des Parkplatzes Therme ist gem. § 8 Abs. 1 NStrG durch den Landkreis Osnabrück als zuständige Straßenaufsichtsbehörde zu verfügen, während die Einziehung des gemeindeeigenen Teils durch die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast verfügt werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur Einziehung des Parkplatzes „Therme“ gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) ist einzuleiten.


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (mehrheitlich bei 6 Ja- und 1 Gegenstimme):

 

Das Verfahren zur Einziehung des Parkplatzes „Therme“ gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) ist einzuleiten.


Allg. Vertreterin Seydel führt in den Sachverhalt ein. Sie berichtet, dass sowohl im Projektvertrag für die carpesol SpaTherme als auch in der Baugenehmigung festgelegt wurde, dass den Besuchern der Therme der „Parkplatz Therme“ zur Verfügung stehen soll. Dementsprechend sei vor einigen Jahren auch eine Umbenennung erfolgt (früher: Hallen-Sole-Wellenbadparkplatz). Durch die öffentliche Widmung sei der Parkplatz rechtlich der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen – ein Vorrecht der Besucher der Therme sei daher nicht gegeben. Durch die Einziehung erhalte der Parkplatz künftig einen privatrechtlichen Charakter, bei dem eine Bevorrechtigung der Thermenbesucher rechtlich möglich sei.

 

Ratsherr Brinkmann möchte wissen, wie dieses Ziel in der Praxis umgesetzt werden soll. Bei der derzeitigen Parkraumbewirtschaftung können die Nutzer (Besucher der Therme einerseits – Allgemeinheit andererseits) nicht unterschieden werden.

 

Bürgermeister Rehkämper hebt hervor, dass nach der Einziehung trotzdem noch ein Parken durch andere Nutzer möglich sein soll. Im Rahmen eines gesondert noch zu beschließenden Parkraumbewirtschaftungskonzeptes wäre z. B. die Abgrenzung durch eine Schrankenanlage denkbar. Dabei könnten Automaten aufgestellt werden, die in der Lage sind, Geld zu wechseln. Durch ein technisches Zahlsystem könnte ggf. die Erstattung von Parkgebühren für die Besucher der Therme ermöglicht werden; dies sei kundenfreundlicher. Durch die Einziehung könne insofern der Kur- und Badebetrieb gefördert werden; auch die Freibadgäste könnten von einer entsprechenden Regelung profitieren. Eine „Flucht ins Privatrecht“ sei keinesfalls geplant.

 

Ratsherr Brinkmann sieht in der geplanten Einziehung nur den ersten Schritt zur einem später noch zu beratenden Parkraumbewirtschaftungskonzept. Er möchte wissen, ob ein entwidmeter Parkplatz auch künftig noch von der Allgemeinheit nutzbar ist. Dies wird von Bürgermeister Rehkämper mit dem Beispiel des bereits vor einigen Jahren entwidmeten Freibadparkplatzes bejaht. Für den Nutzer sei der Rechtscharakter eines Parkplatzes i. d. R. nicht spürbar.

 

Beig. Kebschull findet den Zeitpunkt der Entwidmung nicht richtig. Eine solche Maßnahme müsse im Gesamten betrachtet werden. Einen entsprechenden Antrag hätte die Fraktion der Grünen bereits zu Beginn der letzten Wahlperiode gestellt (2011); der Antrag solle nun wiederholt werden. Bislang sei hinsichtlich der Parkraumbewirtschaftung und des ÖPNV wenig passiert. Weder sei im Bereich des Festplatzes Palsterkamp ein Auffangparkplatz errichtet worden, noch ein Parkdeck auf dem Freibadparkplatz. Sie befürchtet eine „Scheibchentaktik“ und kündigt daher an, dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen zu wollen.

 

Von Bürgermeister Rehkämper wird ausgeführt, dass der Bau eines Parkdecks bislang noch nicht finanzierbar war. Das bestehende Parkraumbewirtschaftungskonzept sei Mitte der 1990-er Jahre eingeführt worden und bringe der Gemeinde Einnahmen i. H. v. jährlich ca. 200.000 €. Auf den Einwand der Grünen, dass bei Inbetriebnahme der Therme möglicherweise der Parkplatz nicht ausreicht, habe er seinerseits geantwortet „Dann haben wir ein Luxusproblem“. Dieses sei nun an einigen Tagen eingetreten, da die Besucherzahlen der Therme sich entsprechend entwickelt haben. Allerdings sei festzustellen, dass – insbesondere an Wochenenden mit gutem Wetter – im gesamten Ort ein Parkplatzproblem bestehe. Er hält zwingend eine privatrechtliche Organisation des Parkplatzes „Therme“ (analog des Freibadparkplatzes) für erforderlich.

 

Nach Auffassung des Ratsvorsitzenden Tesch kann die Gemeinde froh sein, dass der Parkplatz Therme so stark frequentiert ist – dies sei ein Indiz dafür, dass die carpesol SpaTherme gut läuft. Jetzt sollte s. E. mit der Einziehung des Parkplatzes der nächste Schritt gegangen werde. Ein Konzept über die Parkraumbewirtschaftung, das auch ein Parkleitsystem beinhalten sollte, sei trotzdem erforderlich. Zu bedenken seien aber auch die dadurch entstehenden finanziellen Auswirkungen. Die Verwaltung sollte weiter an einem Parkraumbewirtschaftungskonzept arbeiten und den Ratsgremien Handlungsvorschläge unterbreiten.

 

Vorsitzender Albers empfindet die Vorgehensweise nicht als „scheibchenweise“. Vielmehr sehe er in der Einziehung einen Baustein, da große Konzepte i. d. R. nur schrittweise umzusetzen sind.

 

Nach Auffassung des stv. Vorsitzender Meyer zu Theenhausen bringt die geplante Entwidmung eine größere Rechtssicherheit für weitere Planungen.

 

Ratsherr Brinkmann sieht in der heutigen Entscheidung eher den Charakter einen Grundsatzbeschlusses, da über eine Änderung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes noch gesondert zu beraten ist. Auf die mit dem Einziehungsverfahren verbundene, 3-monatige Bürgerbeteiligung weist er hin.

 

Auch Ratsherr Striedelmeyer stellt fest, dass es bei einer Änderung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zunächst eines noch zu fassenden, gesonderten Ratsbeschlusses bedarf.