Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach der Erarbeitung der Kalkulation für das kommende Jahr hat die Firma Schneider & Zajontz die Unterlagen zur Prüfung erhalten und als ordnungsgemäß bestätigt.

 

Auf der Basis einer Abwassermenge von 515.000 m³ ergibt sich gegenüber dem Kalkulationsjahr 2016 eine veränderte Gebühr von 2,19 €/m³. Für das Jahr 2016 war mit einer Abwassermenge von 525.000 m³ kalkuliert worden. 2015 wurden 520.825 m³ abgerechnet.

 

 

In den Vorjahren (2008 bis 2009) betrug die Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung 1,80 €/m³ bzw. 2010 bis 2015 = 1,83 €/m³. 2016 = 2,07 €/m³

2017 =2,19 €/m³.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird beschlossen. Der Gebührensatz lautet im Jahre 2017 über 2,19 €/m³.


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird beschlossen. Der Gebührensatz lautet im Jahre 2017 über 2,19 €/m³.


Ratsherr Kuchenbecker verweist auf die erarbeitete Kalkulation, welche durch das Büro Schneider & Zajontz geprüft und von ihr für ordnungsgemäß befunden wurde.

 

Herr Sert gibt einige Erläuterungen zur vorliegenden Gebührenkalkulation. Dabei geht er auch auf die Entwicklung der Schmutzwasserkanalgebühren im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ein. Demzufolge ist nach einer Erhöhung in 2017 auf 2,19 €/m³ zum derzeitigem Stand keine weitere Erhöhung bis 2020 erforderlich, sofern keine unvorhergesehenen Sachverhalte auftreten.