Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Firma Schneider & Zajontz, Heilbronn, hat, wie alljährlich, an der Kalkulation der

Niederschlagswassergebühr mitgewirkt. Die Grundlagen für das Jahr 2017 sind der Vorlage beigefügt.

 

Die Gebühr lautet unverändert 0,33 € je m² bebauter und befestigter Fläche. Jeweils 50 m² werden nach der Satzung zu einer Berechnungseinheit zusammengefasst.  Entsprechend lautet die Berechnungseinheit über 16,50 € (vorher 16,50 €).

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbe-

seitigung wird beschlossen. Die Gebühr beträgt unverändert 0,33 €/m². Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen lautet die Gebühr über 16,50 €.


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbe-

seitigung wird beschlossen. Die Gebühr beträgt unverändert 0,33 €/m². Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen lautet die Gebühr über 16,50 €.


Herr Sert führt aus, dass es nach bisheriger Planung voraussichtlich zu keiner Erhöhung der Gebühren bis 2020 kommen wird.