Sitzung: 30.11.2016 Finanz- und Betriebsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: X/2016/023
Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über
die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes
2015 des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 02. September 2016 liegt
vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juli bis September 2016 durchgeführt. Er
ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die
Mitglieder des Ausschusses beigefügt.
Zum Lagebericht wird im Bericht (Seite 15) vermerkt, dass er
mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im
Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Unternehmens vermittelt. Die Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass im
Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
dargestellt sind.
Auf den Bestätigungsvermerk (Anlage 5 des Berichtes) wird
besonders verwiesen.
Der Rat der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2015 und den
Lagebericht festzu-
stellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung
sowie über die Verwendung des Jahresgewinns von 49.454,60 € zu entscheiden.
Die Konzessionsabgabe wurde um 32.037,07 € auf 40.700,00 €
gekürzt, um den Mindestgewinn von 49.427,02 € zu erreichen. Um die volle
Konzessionsabgaben an die Gemeinde auszuzahlen, ist eine Entnahme aus der
Gebührenausgleichsrücklage vorzunehmen. Die Rücklage weist ausreichende Mittel
nach.
Die vorgeschriebene Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31.
Dezember 2015 erreicht.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad
Rothenfelde vom
31. Dezember 2015 in der Fassung des Prüfungsberichtes der
Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr.
Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 02. September 2016 sowie der
Lagebericht wird
Þ vom Rat festgestellt.
Þ Der Betriebsleitung wird für das
Jahr 2015 Entlastung erteilt.
Þ Der
Mindestgewinn von 49.427,02
€
wird in die allgemeine Rücklage
eingestellt. Die Differenz
zum Jahresgewinn = 49.454,60 € von 27,58
€
wird der Gebührenausgleichsrücklage
zugeführt.
Aus der Gebührenausgleichsrücklage wird
ein Betrag von 32.037,01
€
Netto zuzüglich der
Kapitalertragsteuer
5.709,01 €
und Solidaritätszuschlag
314,00 €
entnommen, um den Kürzungsbetrag der
Konzessionsabgabe
an die Gemeinde
auszuzahlen.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom
31. Dezember 2015 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 02. September 2016 sowie der Lagebericht wird
Þ vom Rat festgestellt.
Þ Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.
Þ Der Mindestgewinn von 49.427,02 €
wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz
zum Jahresgewinn = 49.454,60 € von 27,58 €
wird der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt.
Aus der Gebührenausgleichsrücklage wird ein Betrag von 32.037,01 €
Netto zuzüglich der Kapitalertragsteuer 5.709,01 €
und Solidaritätszuschlag 314,00 €
entnommen, um den Kürzungsbetrag der Konzessionsabgabe
an die Gemeinde
auszuzahlen.
Herr Redeker (KMP) erläutert den vorliegenden Jahresabschluss 2015 im
Detail.
Herr Kuchenbecker erkundigt sich nach der Höhe der Konzessionsabgabe. Herr Sert bezifferte die Höhe dieser Abgabe auf rd. 80.000 EUR.