Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes 2015 des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 02. September 2016 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juli bis September 2016 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.

 

Zum Lagebericht wird im Bericht (Seite 15) vermerkt, dass er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Auf den Bestätigungsvermerk (Anlage 5 des Berichtes) wird besonders verwiesen.

 

Der Rat der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht festzu-

stellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns von 49.454,60 €  zu entscheiden. 

 

 

Die Konzessionsabgabe wurde um 32.037,07 € auf 40.700,00 € gekürzt, um den Mindestgewinn von 49.427,02 € zu erreichen. Um die volle Konzessionsabgaben an die Gemeinde auszuzahlen, ist eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage vorzunehmen. Die Rücklage weist ausreichende Mittel nach.

        

Die vorgeschriebene Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31. Dezember 2015 erreicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom

31. Dezember 2015 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungs-

gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 02. September 2016 sowie der Lagebericht wird

 

 

Þ vom Rat festgestellt.

 

Þ Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Mindestgewinn von                                                                                49.427,02 €

     wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz

     zum Jahresgewinn = 49.454,60 € von                                                                  27,58 €   

     wird der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt.    

     Aus der Gebührenausgleichsrücklage wird ein Betrag von                          32.037,01 €

     Netto zuzüglich der Kapitalertragsteuer                                             5.709,01 €

     und Solidaritätszuschlag                                                                       314,00 €

     entnommen, um den Kürzungsbetrag der Konzessionsabgabe

     an die Gemeinde auszuzahlen.

 

 

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom

31. Dezember 2015 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungs-

gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 02. September 2016 sowie der Lagebericht wird

 

 

Þ vom Rat festgestellt.

 

Þ Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Mindestgewinn von                                                                                                                49.427,02 €

     wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz

     zum Jahresgewinn = 49.454,60 € von                                                                                                 27,58 €   

     wird der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt.    

     Aus der Gebührenausgleichsrücklage wird ein Betrag von                                              32.037,01 €

     Netto zuzüglich der Kapitalertragsteuer                                                                                    5.709,01 €

     und Solidaritätszuschlag                                                                                                                       314,00 €

     entnommen, um den Kürzungsbetrag der Konzessionsabgabe

     an die Gemeinde auszuzahlen.

 


Herr Redeker (KMP) erläutert den vorliegenden Jahresabschluss 2015 im Detail.

 

Herr Kuchenbecker erkundigt sich nach der Höhe der Konzessionsabgabe. Herr Sert bezifferte die Höhe dieser Abgabe auf rd. 80.000 EUR.