Beschluss: einstimmig beschlossen

In der Konstituierenden Ratssitzung am 03.11.2016 wurde das Ratsmitglied Alexander Kuchenbecker als Vorsitzender des Finanz- und Betriebsausschusses benannt.

 

Die Stellvertretung der (Fach)-Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Regelungen über Vorsitz und Vertretung der Vertretung, sprich des Rates, enthält die Geschäftsordnung. § 3 Abs.2 bestimmt, dass der Rat in seiner ersten Sitzung über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden beschließt. Diese Formulierung enthält zwar keine ausdrückliche Regelung für die Fachausschüsse, wird aber in ständiger Verwaltungsausübung analog angewendet.


Beschlussvorschlag:

 

Als Stellvertretender Ausschussvorsitzender/Stellv. Ausschussvorsitzende wird das Ratsmitglied …………………….benannt.


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Als Stellvertretender Ausschussvorsitzender wird das Ratsmitglied Jens Brinkmann benannt.