Sitzung: 05.12.2016 Tourismusausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: X/2016/038
In der Konstituierenden Ratssitzung am 03.11.2016 wurde das Ratsmitglied Dirk Dreyer als Vorsitzender des Tourismusausschusses benannt.
Die Stellvertretung der (Fach)-Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Regelungen über Vorsitz und Vertretung der Vertretung, sprich des Rates, enthält die Geschäftsordnung. § 3 Abs. 2 bestimmt, dass der Rat in seiner ersten Sitzung über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden beschließt. Diese Formulierung enthält zwar keine ausdrückliche Regelung für die Fachausschüsse, wird aber in ständiger Verwaltungsausübung analog angewendet.
Beschlussvorschlag:
Als Stellvertretender Ausschussvorsitzender/Stellvertretende Ausschussvorsitzende wird das Ratsmitglied …………………………… benannt.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Als Stellvertretende Ausschussvorsitzende des Tourismusausschuss wird Ratsfrau Susanne Pohlmann benannt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |