Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1

In der Konstituierenden Ratssitzung am 03.11.2016 wurde das Ratsmitglied Dirk Dreyer als Vorsitzender des Tourismusausschusses benannt.

 

Die Stellvertretung der (Fach)-Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Regelungen über Vorsitz und Vertretung der Vertretung, sprich des Rates, enthält die Geschäftsordnung. § 3 Abs. 2 bestimmt, dass der Rat in seiner ersten Sitzung über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden beschließt. Diese Formulierung enthält zwar keine ausdrückliche Regelung für die Fachausschüsse, wird aber in ständiger Verwaltungsausübung analog angewendet.


Beschlussvorschlag:

 

Als Stellvertretender Ausschussvorsitzender/Stellvertretende Ausschussvorsitzende wird das Ratsmitglied …………………………… benannt.


Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Als Stellvertretende Ausschussvorsitzende des Tourismusausschuss wird Ratsfrau Susanne Pohlmann benannt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

1