Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0

In der konstituierenden Ratssitzung am 03.11.2016 wurde Ratsherr Franz-Josef Albers als Vorsitzender des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses benannt.

 

Die Stellvertretung der Fachausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Reglungen über Vorsitz und Vertretung der Vertretung, sprich des Rates, enthält die Geschäftsordnung. § 3 Abs. 2 bestimmt, dass der Rat in seiner ersten Sitzung über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden beschließt. Diese Formulierung enthält zwar keine ausdrückliche Regelung für die Fachausschüsse, wird aber in ständiger Verwaltungsausübung analog angewendet.


Beschlussvorschlag:

 

Als stellvertretende Ausschussvorsitzende/stellvertretender Ausschussvorsitzender wird das Ratsmitglied ……………….. benannt.


Es ergeht folgender Beschlussvorschlag (einstimmig, 7 Ja-Stimmen):

 

Als stellvertretender Ausschussvorsitzender wird das Ratsmitglied Dirk Meyer zu Theenhausen benannt.

 

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen erklärt sich bereit, die Wahl anzunehmen.  

 

 


Vorsitzender Albers berichtet, dass im Rahmen interfraktioneller Vorgespräche vorgeschlagen wurde, Ratsherrn Dirk Meyer zu Theenhausen als stellvertretenden Vorsitzenden des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses zu wählen. Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht.