Beschluss: einstimmig beschlossen

Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2017 wird beschlosen.

 

Die Gebührensätze bleiben unverändert. Sie betragen bei Anliegergrundstücken 2,52 €/lfd. m Straßenfront und bei Hinterliegergrundstücken 2,28 €/lfd. m Straßenfront.

 

Daher ist der Erlass einer Änderungssatzung nicht erforderlich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: