Sitzung: 30.11.2016 Finanz- und Betriebsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2017 wird beschlosen.
Die Gebührensätze bleiben unverändert. Sie betragen bei Anliegergrundstücken 2,52 €/lfd. m Straßenfront und bei Hinterliegergrundstücken 2,28 €/lfd. m Straßenfront.
Daher ist der Erlass einer Änderungssatzung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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