Herr Prövestmann berichtet über die Vorgehensweise der Verwaltung zur Bearbeitung des gestellten Investitionsantrages. Neben einzelnen Sachverhaltserörterungen vor Ort (in der Badetherme) waren insbesondere die Vorgaben des Projektvertrages sowie die dazugehörigen Nachträge ausschlaggebende Kriterien zu dessen Beurteilung. In der Gesamtsumme aller Sachverhalte kann eine Summe von EUR 84.938,54 für den Zeitraum 2015 + 2016 und EUR 74.024,79 für das Jahr 2017 als Investitionsbetrag in Betracht kommen.

 

Herr de Witt verwies darauf, dass für das Jahr 2017 nach seiner rechtlichen Vertragsauslegung das Grundbudget nicht von den aktuellen Investitionssummen abgezogen werden darf.

 

Ratsherr Beetz führt an, dass nach seiner rechtlichen Prüfung der vertraglichen Regelungen sowohl für das Grundbudget als auch für alle weiteren Investitionen seitens der Gemeinde keine Verpflichtung zur Zahlung besteht. Wenn, dann seien alle Leistungen freiwillig zu erbringen.

 

Ratsherr Brinkmann zeigt sich über viele in dem Investitionsantrag aufgelisteten Maßnahmen überrascht. Alle diese Anschaffungen sind seiner Auffassung nach vom Betreiber zu tragen.

 

Zudem merkt er an, dass die Nachträge zum Projektvertrag den Ratsmitgliedern nicht vorliegen (Diese Unterlagen wurden zwischenzeitlich nachgereicht; Anmerkung des Protokollführers).

 

Bürgermeister Rehkämper weist auf die Lastenverteilung zwischen Betreiber und Eigentümer der Therme gem. § 21 des Projektvertrages hin. Alle Maßnahmen des Betreibers wurden von der Verwaltung einzeln geprüft. In diesem Zusammenhang führt Bürgermeister Rehkämper an, dass carpesol gegenwärtig alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

 

1. stv. Bürgermeister Tesch verdeutlicht die Bedeutung von carpesol für die Gemeinde Bad Rothenfelde. Seiner Ansicht nach besteht seitens der Gemeinde keine rechtliche Verpflichtung zur Auszahlung des Investitionsbudgets. Allerdings gilt es nun mal zu investieren, wenn es erforderlich ist den Betrieb aufrecht zu erhalten bzw. voranzutreiben. Er schlägt vor, den Antrag im neuen Beirat ausführlich zu behandeln.

 

Ratsherr Brinkmann sieht die Notwendigkeit finanzieller Hilfen in Frage gestellt. Hier sieht er keine Pflicht der Gemeinde, finanzielle Maßnahmen zu ergreifen.

 

Ratsherr Beetz hebt die Bedeutung der carpesol-Therme für die Gemeinde hervor. Er schlägt vor, die Einzelposten genau anzusehen und einzeln zu bewerten.

 

Der Vorsitzende Ratsherr Kuchenbecker fasst die Wortmeldungen zusammen und schlussfolgert, dass die Mitglieder des Ausschusses keine Notwendigkeit zur Auszahlung des Investitionsantrages sehen. Um in dieser Sitzung eine Übereinkunft zu finden, schlägt er vor, den Sachverhalt in einem Lenkungsausschuss zu erörtern.

 

Herr de Witt weist daraufhin, dass bislang alle Investitionen viel Liquidität gekostet haben und bisher nur von dem Grundbudget gedeckt sind.

 

Ratsfrau Kell und Ratsherr Brinkmann wollen zunächst eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung von carpesol bekommen, um eine erste wirtschaftliche Beurteilung vornehmen zu können.

 

Der Vorsitzende Kuchenbecker schlägt daher vor, den bisherigen Beschlussvorschlag zu ändern. In Form einer „erweiterten Lenkungsgruppe bzw. ratsoffenem Beirat“ sollte die Angelegenheit unter Berücksichtigung der vorgetragenen Fragestellungen vertieft behandelt werden. Deshalb soll heute noch nicht endgültig über den Investitionsantrag entschieden werden.

 

Auf Frage von Bürgermeister Rehkämper erklärt sich Herr de Witt damit einverstanden, dass der Beirat diese Angelegenheit „ratsoffen“ behandelt, d.h. an der Beiratssitzung auch die übrigen Ratsmitglieder teilnehmen dürfen.

 

Über diese Vorgehensweise lässt der Vorsitzende abstimmen.

 

Die Ausschussmitglieder sind einstimmig einverstanden.