Sitzung: 30.11.2016 Finanz- und Betriebsausschuss
Herr
Prövestmann
berichtet über die Vorgehensweise der Verwaltung zur Bearbeitung des gestellten
Investitionsantrages. Neben einzelnen Sachverhaltserörterungen vor Ort (in der
Badetherme) waren insbesondere die Vorgaben des Projektvertrages sowie die
dazugehörigen Nachträge ausschlaggebende Kriterien zu dessen Beurteilung. In
der Gesamtsumme aller Sachverhalte kann eine Summe von EUR 84.938,54 für den
Zeitraum 2015 + 2016 und EUR 74.024,79 für das Jahr 2017 als Investitionsbetrag
in Betracht kommen.
Herr de Witt verwies darauf, dass für
das Jahr 2017 nach seiner rechtlichen Vertragsauslegung das Grundbudget nicht
von den aktuellen Investitionssummen abgezogen werden darf.
Ratsherr Beetz führt an, dass nach seiner
rechtlichen Prüfung der vertraglichen Regelungen sowohl für das Grundbudget als
auch für alle weiteren Investitionen seitens der Gemeinde keine Verpflichtung
zur Zahlung besteht. Wenn, dann seien alle Leistungen freiwillig zu erbringen.
Ratsherr
Brinkmann
zeigt sich über viele in dem Investitionsantrag aufgelisteten Maßnahmen
überrascht. Alle diese Anschaffungen sind seiner Auffassung nach vom Betreiber
zu tragen.
Zudem merkt er an, dass die Nachträge zum
Projektvertrag den Ratsmitgliedern nicht vorliegen (Diese Unterlagen wurden zwischenzeitlich nachgereicht; Anmerkung des
Protokollführers).
Bürgermeister
Rehkämper
weist auf die Lastenverteilung zwischen Betreiber und Eigentümer der Therme
gem. § 21 des Projektvertrages hin. Alle Maßnahmen des Betreibers wurden von
der Verwaltung einzeln geprüft. In diesem Zusammenhang führt Bürgermeister
Rehkämper an, dass carpesol gegenwärtig alle vertraglichen Verpflichtungen
erfüllt.
1. stv.
Bürgermeister Tesch verdeutlicht die Bedeutung von carpesol für die Gemeinde Bad
Rothenfelde. Seiner Ansicht nach besteht seitens der Gemeinde keine rechtliche
Verpflichtung zur Auszahlung des Investitionsbudgets. Allerdings gilt es nun
mal zu investieren, wenn es erforderlich ist den Betrieb aufrecht zu erhalten
bzw. voranzutreiben. Er schlägt vor, den Antrag im neuen Beirat ausführlich zu
behandeln.
Ratsherr
Brinkmann
sieht die Notwendigkeit finanzieller Hilfen in Frage gestellt. Hier sieht er
keine Pflicht der Gemeinde, finanzielle Maßnahmen zu ergreifen.
Ratsherr Beetz hebt die Bedeutung der
carpesol-Therme für die Gemeinde hervor. Er schlägt vor, die Einzelposten genau
anzusehen und einzeln zu bewerten.
Der
Vorsitzende Ratsherr Kuchenbecker fasst die Wortmeldungen zusammen und schlussfolgert,
dass die Mitglieder des Ausschusses keine Notwendigkeit zur Auszahlung des Investitionsantrages
sehen. Um in dieser Sitzung eine Übereinkunft zu finden, schlägt er vor, den
Sachverhalt in einem Lenkungsausschuss zu erörtern.
Herr de Witt weist daraufhin, dass
bislang alle Investitionen viel Liquidität gekostet haben und bisher nur von
dem Grundbudget gedeckt sind.
Ratsfrau Kell und Ratsherr Brinkmann wollen zunächst eine aktuelle
betriebswirtschaftliche Auswertung von carpesol bekommen, um eine erste
wirtschaftliche Beurteilung vornehmen zu können.
Der
Vorsitzende Kuchenbecker schlägt daher vor, den bisherigen Beschlussvorschlag zu
ändern. In Form einer „erweiterten Lenkungsgruppe bzw. ratsoffenem Beirat“
sollte die Angelegenheit unter Berücksichtigung der vorgetragenen
Fragestellungen vertieft behandelt werden. Deshalb soll heute noch nicht
endgültig über den Investitionsantrag entschieden werden.
Auf Frage von Bürgermeister
Rehkämper erklärt sich Herr de Witt
damit einverstanden, dass der Beirat diese Angelegenheit „ratsoffen“ behandelt,
d.h. an der Beiratssitzung auch die übrigen Ratsmitglieder teilnehmen dürfen.
Über diese Vorgehensweise lässt der Vorsitzende
abstimmen.
Die
Ausschussmitglieder sind einstimmig einverstanden.