Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0

Es wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2017 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze bleiben unverändert. Sie betragen bei Anliegergrundstücken 2,52 €/lfd. m Straßenfront und bei Hinterliegergrundstücken 2,28 €/lfd. m Straßenfront.

 

Daher ist der Erlass einer Änderungssatzung nicht erforderlich.


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2017 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze bleiben unverändert. Sie betragen bei Anliegergrundstücken 2,52 €/lfd. m Straßenfront und bei Hinterliegergrundstücken 2,28 €/lfd. m Straßenfront.

 

Daher ist der Erlass einer Änderungssatzung nicht erforderlich.