Sitzung: 15.12.2016 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2016/036
Es wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2017 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
bleiben unverändert. Sie betragen bei Anliegergrundstücken 2,52 €/lfd. m
Straßenfront und bei Hinterliegergrundstücken 2,28 €/lfd. m Straßenfront.
Daher ist der Erlass einer Änderungssatzung nicht erforderlich.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2017 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
bleiben unverändert. Sie betragen bei Anliegergrundstücken 2,52 €/lfd. m
Straßenfront und bei Hinterliegergrundstücken 2,28 €/lfd. m Straßenfront.
Daher ist der Erlass einer Änderungssatzung nicht erforderlich.