Sitzung: 15.12.2016 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2016/018
Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über
die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes
2015 des Abwasserbeseitigungsbetriebes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 02.
September 2016 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juli bis September
2015 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und
Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Anlage 5 des
Berichtes), fasst das Ergebnis dahingehend zusammen, dass die Prüfung zu keinen
Einwendungen geführt hat.
Abschließend heißt es: „Der Jahresabschluss, der Lagebericht
und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den
Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung
der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde hat den Jahresabschluss
2015 und den Lagebericht festzustellen und zugleich über die Entlastung der
Betriebsleitung zu entscheiden und über die Verwendung der Gewinne zu
beschließen.
Inhaltlich wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird
Þ der Jahresabschluss 2015 und der
Lagebericht 2015 festgestellt,
Þ der Betriebsleitung für das Jahr
2015 Entlastung erteilt.
Þ Der Jahresgewinn im Bereich
„Schmutzwasser“
lautet zunächst über 51.127,01
€.
Von der Summe sind folgende Beträge
abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 23.279,18
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage 59.562,27
€.
Daraus ergibt sich ein Jahresverlust von -31.714,44
€
Þ Der Jahresgewinn
„Niederschlagswasser“
lautet zunächst über 54.595,32
€.
Von der Summe sind folgende Beträge
abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 5.859,58
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage
40.395,73 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von 8.340,01
€
Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt 29.138,76
€
werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird
Þ der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht 2015 festgestellt,
Þ der Betriebsleitung für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.
Þ Der Jahresgewinn im Bereich „Schmutzwasser“
lautet zunächst über 51.127,01 €.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 23.279,18 €,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage 59.562,27 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresverlust von -31.714,44 €
Þ Der Jahresgewinn „Niederschlagswasser“
lautet zunächst über 54.595,32 €.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 5.859,58 €,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage
40.395,73 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von 8.340,01 €
Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt 29.138,76 €
werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.