Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0

Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die Gemeinde Bad Rothenfelde erklärt gegenüber dem Finanzamt Osnabrück-Land, dass sie § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet.