Sitzung: 05.03.2015 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 2015/024
Der Beschluss, den gemeindlichen Flächennutzungsplan zum 41. Mal zu
ändern und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Lindenallee“
mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen, wurde am 08.10.2013 im Rat gefasst
(Protokoll Nr. 72, TOP 7).
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Entwurf der vorgenannten Bauleitplanungen
hat am 29.10.2014 stattgefunden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.
Der Entwurf der o. g.
Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 29.12.2014 gem. § 3 (2) BauGB bis zum
30.01.2015 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig fand die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB statt.
Die in den vorgenannten Verfahren
vorgebrachten Anregungen sind in den Abwägungsunterlagen (Anlagen 1 und 2)
enthalten.
Sämtliche Abwägungsergebnisse
werden nach dem erforderlichen Abwägungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden
Personen bzw. Behörden und Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht
haben.
Der Vorhabenträger hat sich gem. §
12 (1) BauGB in einem Durchführungsvertrag zur Übernahme der Planungs-und
Erschließungskosten und zur Erfüllung von weiteren Aufgaben und
Verpflichtungen, die sich im Bauleitverfahren ergeben haben, verpflichtet. Die
Beratungen zum Durchführungsvertrag erfolgen im nichtöffentlichen Sitzungsteil
(TOP 13).
Die Planunterlagen zur 41.
Änderung des Flächennutzungsplanes, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4
„Südlich der Hannoverschen Straße“ und zum Vorhaben- und Erschließungsplan sind
samt Begründung, Umweltbericht und der Abwägungsvorschläge dieser Vorlage
beigefügt.
Aus Gründen der Vereinfachung sind
die Fachgutachten (Anlagen 1 bis 8 zur Begründung) dieser Vorlage nicht noch
einmal beigefügt, da sie den Ratsmitgliedern bereits mit Vorlage vom 27.11.2014
zugegangen sind.
Auf Wunsch können die Unterlagen
selbstverständlich gern noch einmal zur Verfügung gestellt werden.
a) 41.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der
frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige
Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des
Flächennutzungsplanes ist einzuholen.
b)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Hannoverschen
Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften
Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der
frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Hannoverschen Straße“
wird samt der örtlichen Bauvorschriften und des Vorhaben- und
Erschließungsplanes beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht
wird gebilligt.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
a) 41. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1
befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der
Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Das
Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Die 41. Änderung
des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt
Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist einzuholen.
b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4
„Südlich der Hannoverschen Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften
Die in der Anlage 2
befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der
Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Das
Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Hannoverschen Straße“ wird
samt der örtlichen Bauvorschriften und des Vorhaben- und Erschließungsplanes
be-schlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |