Sitzung: 09.02.2017 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Allg. Vertreterin, Frau Seydel,
erstattet folgenden Verwaltungsbericht:
- 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
und Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“
Der Finanz-
und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 beschlossen, den
bestehenden Schmutzwasserkanal „Am Forsthaus“ in den öffentlichen Straßenraum
„Am Forsthaus“ und „Mühlenweg“ zu legen. Durch diese Entscheidung kann
gleichzeitig die Schmutzwasser-Entsorgung des neuen Baugebietes gewährleistet
werden, so dass das Bauleitverfahren weiter betrieben werden kann.
Die
Beratungen zu den Vorentwürfen der
43. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ sollen in der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Planungsausschusses, die voraussichtlich am 23.03.2017 stattfindet, aufgenommen
werden.
- 44. Änderung des Flächennutzungsplanes
und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der
Parkstraße/Erweiterung heristo“
Das Gutachten
zur FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde zwischenzeitlich fertiggestellt und der
Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück vorgelegt.
Sofern
seitens des Landkreises die FFH-Verträglichkeit bestätigt werden kann, wäre als
nächster Schritt die Löschung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Nördlicher
Teutoburger Wald – Wiehengebirge“ zu beantragen. Dieser Antrag ist nach Aussage
der Unteren Naturschutzbehörde durch die Gemeinde Bad Rothenfelde zu stellen.
Sollte
diesem Löschungsantrag stattgegeben werden (hierfür ist ein Kreistagsbeschluss
erforderlich), kann mit der Bauleitplanung fortgefahren werden.
Als erster Verfahrensschritt würden zu
gegebener Zeit die Vorentwürfe der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ als
Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger
öffentlicher Belange zur öffentlichen Beratung vorgelegt.
- 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“
Der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der
beiden Bauleitplanungen wurde in der Ratssitzung am 15.12.2016 gefasst.
Z. Zt. werden
die Vorentwürfe für die Flächennutzungsplanänderung und die
Bebauungsplanaufstellung als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung
sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erarbeitet. Die
Beratungen sollen in der nächsten öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Planungsausschusses (voraussichtlich am 23.03.2017) aufgenommen werden.
- Antrag der Dorfregion
Dissen/Bad Rothenfelde auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm
Der Antrag
auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm ist federführend durch die Stadt
Dissen fristgerecht zum 01.07.2016 gestellt worden. Nach Rücksprache mit dem
Amt für regionale Landesentwicklung kann voraussichtlich Mitte März 2017 mit
einer Entscheidung des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz darüber gerechnet werden, ob die Dorfregion Dissen/Bad
Rothenfelde in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wird.
In diesem
Fall wäre als nächster Schritt unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein gemeinsamer
Dorfentwicklungsplan zu erarbeiten. Für die Erarbeitung dieses Planes
werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mit bis zu 75 % (maximal 50.000 €)
gefördert.
Maßnahmen der
Dorfentwicklung können erst nach Fertigstellung des Dorfentwicklungsplanes
gefördert werden. Dies können sowohl private als auch öffentliche Maßnahmen
sein (z. B. Erhalt und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz, Gestaltung von
Wegen und Plätzen, Barriere-freiheit von Nah- und Grundversorgungseinrichtungen,
Maßnahmen zur Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse).
- Wegerandstreifenprogramm
Das im Sommer vorerst zurückgestellte
Projekt „Wegerandstreifenprogramm“, soll nachdem jetzt das neue Osnabrücker
Kompensationsmodell vorliegt weiter bearbeitet werden. Der begleitende
Arbeitskreis (Baumschutzkommission) hat vorgesehen Herrn Dipl.-Forstw. Zapp vom Forsthof Artland zur
nächsten Arbeitskreissitzung einzuladen und mit Ihm das weitere Vorgehen zu
besprechen.