Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die Allg. Vertreterin, Frau Seydel, erstattet folgenden Verwaltungsbericht:

  1. 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“

 

Der Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 beschlossen, den bestehenden Schmutzwasserkanal „Am Forsthaus“ in den öffentlichen Straßenraum „Am Forsthaus“ und „Mühlenweg“ zu legen. Durch diese Entscheidung kann gleichzeitig die Schmutzwasser-Entsorgung des neuen Baugebietes gewährleistet werden, so dass das Bauleitverfahren weiter betrieben werden kann.

 

Die Beratungen zu den Vorentwürfen der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ sollen in der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses, die voraussichtlich am 23.03.2017 stattfindet, aufgenommen werden.

 

  1. 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“

 

Das Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde zwischenzeitlich fertiggestellt und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück vorgelegt.

 

Sofern seitens des Landkreises die FFH-Verträglichkeit bestätigt werden kann, wäre als nächster Schritt die Löschung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Nördlicher Teutoburger Wald – Wiehengebirge“ zu beantragen. Dieser Antrag ist nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde durch die Gemeinde Bad Rothenfelde zu stellen. Sollte diesem Löschungsantrag stattgegeben werden (hierfür ist ein Kreistagsbeschluss erforderlich), kann mit der Bauleitplanung fortgefahren werden.

 

Als erster Verfahrensschritt würden zu gegebener Zeit die Vorentwürfe der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Beratung vorgelegt.

 

  1. 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“

 

Der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der beiden Bauleitplanungen wurde in der Ratssitzung am 15.12.2016 gefasst.

 

Z. Zt. werden die Vorentwürfe für die Flächennutzungsplanänderung und die Bebauungsplanaufstellung als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erarbeitet. Die Beratungen sollen in der nächsten öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses (voraussichtlich am 23.03.2017) aufgenommen werden.

 

  1. Antrag der Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde auf Aufnahme in das        Dorfentwicklungsprogramm

 

Der Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm ist federführend durch die Stadt Dissen fristgerecht zum 01.07.2016 gestellt worden. Nach Rücksprache mit dem Amt für regionale Landesentwicklung kann voraussichtlich Mitte März 2017 mit einer Entscheidung des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darüber gerechnet werden, ob die Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wird.

 

In diesem Fall wäre als nächster Schritt unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein gemeinsamer Dorfentwicklungsplan zu erarbeiten. Für die Erarbeitung dieses Planes werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mit bis zu 75 % (maximal 50.000 €) gefördert.

 

Maßnahmen der Dorfentwicklung können erst nach Fertigstellung des Dorfentwicklungsplanes gefördert werden. Dies können sowohl private als auch öffentliche Maßnahmen sein (z. B. Erhalt und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz, Gestaltung von Wegen und Plätzen, Barriere-freiheit von Nah- und Grundversorgungseinrichtungen, Maßnahmen zur Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse).

 

  1. Wegerandstreifenprogramm

 

Das im Sommer vorerst zurückgestellte Projekt „Wegerandstreifenprogramm“, soll nachdem jetzt das neue Osnabrücker Kompensationsmodell vorliegt weiter bearbeitet werden. Der begleitende Arbeitskreis (Baumschutzkommission) hat vorgesehen Herrn  Dipl.-Forstw. Zapp vom Forsthof Artland zur nächsten Arbeitskreissitzung einzuladen und mit Ihm das weitere Vorgehen zu besprechen.