Sitzung: 09.02.2017 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: X/2017/074
Die Investorengruppe
„Quartier am Kurpark“ (QAK) hat das Areal, ehemaliger Westfälischer Hof mit der
Ladenzeile Münstersche Straße einschließlich des ehemaligen Schlecker-Gebäudes,
erworben. Dieser Bereich soll aufgewertet und neu geordnet werden.
Folgende Baumaßnahmen
sind jetzt geplant:
- Das Denkmal
„Westfälischer Hof“ soll erhalten bleiben, es soll rekonstruiert und um-
genutzt werden.
- Die vorhandene
Ladenzeile soll abgebrochen werden, hier soll ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit
Tiefgarage entstehen.
Für die Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen sind
mehrere Befreiungen notwendig.
Städtebauliche Situation
- Der Westfälische Hof
ist seit dem Jahr 2007 leerstehend und baulich eigentlich abgängig.
- Die eingeschossige
Bebauung „Münstersche Straße 4-6“ stammt aus den 1970er Jahren und hat
keine gute Bausubstanz.
- Die ein- und
zweigeschossige Bebauung „Münstersche Straße 6/Kirchstraße 7“ stammt auch
aus den 1970er Jahren und ist ebenfalls eher abgängig.
- Zwei von sechs
Ladeneinheiten sind seit Jahren leerstehend.
- Die
Umgebungsbebauung ist hinsichtlich der First- und Traufhöhe, der
Dachneigung, der Anzahl der Geschosse und auch bezüglich der Gestaltung
der Fassaden sehr unterschiedlich.
- Der Bereich
„Münstersche Straße/Am Kurpark/Kirchstraße“ sollte auch gem.
„Städtebaulichen Rahmenplan“ städtebaulich neu geordnet und aufgewertet
werden, deshalb ist als Grundlage dafür der Bebauungsplan Nr. 53
„Westliches Kurzentrum“ aufgestellt worden.
Planungsrechtliche Grundlagen
Die planungsrechtlichen
Grundlagen ergeben sich aus dem Bebauungsplan Nr. 53 „Westliches Kurgebiet“
(siehe Anlage „Auszug aus dem B-Plan“). Dieser ist als Satzung, einschließlich
der Begründung, am 17. Oktober 2005 vom Gemeinderat beschlossen worden.
Die
relevanten Festsetzungen gem. Bebauungsplan sind folgende:
Ø
Maß der baulichen
Nutzung:
Im gesamten Plangebiet sind als Höchstmaß für
die Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 und als Geschossflächenzahl (GFZ) 1,2
zugelassen. Beim Altbestand sind Ausnahmen möglich, z. B. wenn diese Vorgaben
schon jetzt überschritten sind.
Ø
Zahl der
Vollgeschosse:
Auf den Grundstücken müssen, bei einer neuen
Bebauung, die ersten 10,00 m (zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin) zwingend
als 2-geschossige Gebäude errichtet werden. Im hinteren Grundstücksbereich
(siehe Linie mit Punkten) ist eine 2-Geschossigkeit nur als Höchstmaß
festgesetzt.
Ø
First- und
Traufhöhe:
Als max. Firsthöhe sind 12,00 m vorgegeben.
Bezüglich der Traufhöhe sind gem. Bebauungsplan als Mindestmaß 5,00 m und als
Höchstmaß 6,50 m vorgeschrieben.
Ø
Überbaubare
Grundstücksflächen:
Die bebaubaren Grundstücksflächen sind durch
Baugrenzen (blau) bzw. Baulinien (rot) dargestellt.
Ø
Fuß- und Radweg:
Zwischen den Straßen „Kirchstraße“ und
„Münstersche Straße“ ist ein öffentlicher Fuß- und Radweg ausgewiesen. Hier ist
ebenfalls die Baugrenze zu beachten.
Ø
Dachneigung:
Es sind geneigte Dächer ab einer Dachneigung von
min. 30° zulässig.
Ø
Baudenkmal:
Das Gebäude, ehemaliger Westfälischer Hof,
unterliegt dem Denkmalschutz. Dieses
bezieht sich aber nur auf das vordere Hauptgebäude.
Beantragte Befreiungen
Folgende
Befreiungen sind erforderlich (siehe Anlage „Befreiungen zum Bebauungsplan“):
- Auf dem
Gebäude „ehem. Westfälischer Hof“ werden zusätzliche Dachgauben errichtet, dadurch wird das
Dachgeschoss zum dritten Vollgeschoss. Da die Geschoßflächenzahl in allen
Vollgeschossen ermittelt wird, wird auch die GFZ überschritten.
Das Gebäude ist allerdings in der geplanten Form
mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
- Die
vorhandene Ladenzeile an der Münsterschen Straße soll komplett zurück
gebaut werden. Hier soll ein kompletter Neubau einschl. einer Tiefgarage
entstehen. Der geplante Neubau soll 3-geschossig werden, die vorgegebene
Firsthöhe von 12,00 m soll aber eingehalten werden. Von den Festsetzungen
„Traufhöhe“, „Anzahl der Vollgeschosse“ und der „Geschoßflächenzahl“ soll
abgewichen werden.
- Der im
B-Plan festgesetzte und in der Örtlichkeit vorhandene 3,00 m breite Fuß-
und Radweg soll gem. der neuen Planung im vorderen Bereich nur noch 2,60 m
breit werden. Das hier vorgesehene Treppenhaus soll teilweise außerhalb
des überbaubaren Bereiches errichtet werden. Hierfür ist ebenfalls eine
kleine Befreiung erforderlich.
Nach
Aussagen der Bauherren werden die anderen Vorgaben, z. B. die Abstände zu den
Nachbargrundstücken oder der Nachweis der Einstellplätze, eingehalten.
Abstimmungsgespräche
Seitens
der Antragsteller hat es u. a. folgende Abstimmungsgespräche beim Landkreis
Osnabrück gegeben:
Ø Fachdienst 6 Planen und Bauen – Baugenehmigungsbehörde:
Es wurde folgendes besprochen:
Ø Die Genehmigungsfähigkeit der Abweichungen zum Bebauungsplan über
Befreiungsanträge ist gegeben.
Ø Es sollen die Nachbarn Frau Otte und Frau Erdtmann beteiligt werden.
Ø Fachdienst 6 Planen und Bauen – Untere Denkmalschutzbehörde:
Es wurde folgendes besprochen:
Ø Die denkmalschützenden Anforderungen an das Denkmal „Westfälischer
Hof“ sind erfüllt.
Ø Der westfälische Hof darf Dachgauben erhalten, in Westausrichtung darf
eine durchgängige Dachgaube und in Ostausrichtung fünf Dachgauben errichtet
werden.
Ø Der Rückbau der Anbauten und die Errichtung neuer Anbauten in Nord-,
West- und Südausrichtung sind abgestimmt.
Ø Die Gestaltung der Bebauung (aktuelle Version) neben dem Westfälischen
Hof im Bereich Münstersche Straße, bezüglich Fassadenstruktur, Farbgebung,
Kubatur und Ausrichtung ist einvernehmlich besprochen worden.
Ø Fachdienst 5 Ordnung – Ordnung-, Brand- und Katastrophenschutz:
Hier hat eine Vorabstimmung bezüglich des
vorbeugenden Brandschutzes statt-gefunden. Weitere Beratung erfolgt im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens.
Beteiligung der Nachbarn
Nach
Rücksprache der Bauherren mit dem Landkreis Osnabrück (Baugenehmigungsbehörde)
sollen 2 Nachbarn beteiligt werden und nach Möglichkeit eine nachbarschaftliche
Zustimmung erteilen:
Ø Marion Erdtmann – Erbbauberechtigte, Kirchstraße 5
Die nachbarschaftliche Zustimmung der Frau
Ertdmann liegt schriftlich vor.
Ø Isolde Otte – Eigentümerin, Münstersche Straße 8
Frau Otte steht dem Bauvorhaben grundsätzlich
positiv gegenüber, sie ist mit der äußeren Gestaltung und der Gebäudekubatur
einverstanden. Eine schriftliche nachbarschaftliche Zustimmung will sie nicht
erteilen, sie hat erhebliche Bedenken bezüglich „Absacken ihres Gebäudes“ (Die
geplante Tiefgarage ist bis zur Grundstücksgrenze von Frau Otte vorgesehen).
Seitens
der Bauherren ist vorgesehen, auch im eigenen Interesse, eine Bestandsaufnahme
der angrenzenden Gebäude durchführen zu lassen. Diese Beweissicherung soll ein
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger durchführen.
Städtebauliche Beurteilung
Zur
städtebaulichen Beurteilung sind die Ansichtspläne (siehe Ansichten „Alt“) an
unsere Stadtplanerin, Frau Schrooten, geschickt worden.
Die
Rückmeldung vom 20. Januar 2017 ist hier
nachfolgend kurz zusammengefasst:
Auf Grundlage der gesandten Unterlagen
halte ich den dreigeschossigen Mittelteil des Projekts an der Stelle
städtebaulich nicht für verträglich, Stichpunkte zu den Gründen:
Ø 3 Vollgeschosse fügen sich nicht ein, auch der Straßenraum ist zu
eng dafür.
Ø Das flache Dach fügt sich nicht ein, Dachfläche müsste im
Straßenraum wahrnehmbar sein.
Ø Fassadengestaltung reagiert nicht auf den Ort, z.B. sollten die
Fensterformate deutlicher stehende Formate sein und in der Platzierung die
Vertikalität betonen.
Ø Klinkersockel passt nicht in die Örtlichkeit, vor allem weil er
die Horizontalität zu sehr betont.
Ein ähnliches Bauvolumen könnte
alternativ, bei sensibler Architektur, mit einem entsprechend ausgebildeten 2.
OG, im Dachraum mit Gauben, bei straßenräumlich wirksamem Dach, m.E. untergebracht
werden.
Am Donnerstag, den 26. Januar 2017, hat
eine gemeinsame Besprechung im gemeindlichen Bauamt stattgefunden. Die oben
genannten Punkte wurden von Frau Schrooten nochmal ausführlich erläutert. Es
sind mit den Antragstellern Herrn Heuer und Herrn Reich entsprechende
Lösungsmöglichkeiten besprochen worden.
Herr Reich hat daraufhin die
Fassadenpläne überarbeitet (siehe Ansichten „Neu“) und sie am Donnerstagnachmittag an Frau
Schrooten und Herrn Rolf geschickt.
Die Rückmeldung von Frau Schrooten vom 27.
Januar 2017 ist hier nachfolgend wieder kurz zusammengefasst:
Gem. der Projektplanung von
Donnerstagmittag halte ich den Mittelteil des Projekts an der Münsterschen
Straße für städtebaulich verträglich. Stichpunkte zu den Gründen:
Ø Der Gebäudeteil fügt sich mit zwei straßenräumlich wahrnehmbaren
„echten“ Geschossen und dem wahrnehmbaren, genutzten Dachraum in das Umfeld
ein.
Ø Durch die Platzierung der Fenster im Rhythmus übereinander mit
breitem Schaufenster im EG, zwei Fenstern im stehenden Format mit Aufnahme der
Fensteraußenkanten des EG im 1. OG und der jeweils mittig darüber angeordneten
Gaube wird die Länge des Gebäudes durch diese vertikal wahrnehmbaren Elemente
„aufgefangen“. Das wird durch die besondere Betonung an drei Stellen durch den
Materialwechsel zu etwa sandfarbenem Klinker weiter unterstützt. Die
Kombination dieses Elements mit Loggien und Dachterrasse stärkt den
Fassadenrhythmus weiter.
Ø Die Dachüberstände der Gauben sowie auch des gesamten Dachs
sollten möglichst klein gehalten werden.
Ø Die überwiegende, helle/weiße Putzfassade passt sich gut in die
Örtlichkeit ein. Der Verzicht auf ein durchgängig geklinkertes Erdgeschoss
wirkt sich sehr positiv auf die Straßenraumwirkung aus.
Ø Die rückwärtige Fassade halte ich für städtebaulich nicht
relevant, dazu trotzdem in Bezug auf ein ansprechendes Wohnumfdeld im
rückwärtigen Bereich die Empfehlung, die mittlere, schmale Verklinkerung,
genauso wie die östlich folgende in eine vertikale Achse mit Fenstern und der
Eingangstür des obersten Geschosses/Dachgeschosses zu stellen. Dadurch könnte
auch auf der Rückseite ein wahrnehmbarer Fassadenrhythums hergestellt werden,
der sich positiv auf die Maßstäblichkeit der Gebäudewirkung und damit das
Wohnumfeld auswirken wird.
Wohnflächen
nach DIN 277 im Vergleich (nur zur Info)
Auf Grundlage des geltenden
Bebauungsplanes Nr. 53 „Westliches Kurgebiet“ sind hier, bezüglich der
Wohnfläche im Dachgeschoss des Neubaus,
3 Varianten gegenübergestellt worden:
·
Wohnfläche
bei Einhaltung aller Vorgaben des B-Plans 336,51 qm
·
Wohnfläche
gem. Entwurf vom Dezember 2016
474,14 qm
·
Wohnfläche
gem. aktueller Variante vom 27. Januar 2017 415,89 qm
Zusammenfassung
Gem. § 31 (2) BauGB kann
von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann befreit werden, wenn die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich
vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Da sich im direkten
Umfeld mehrere größere 2 1/2- und 3 1/2-geschossige Gebäude befinden (z. B. Hotel zur Post), werden die
vorgenannten Voraussetzungen als erfüllt angesehen. Es wird vorgeschlagen, das
gemeindliche Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben zu erklären.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Zum
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 53
„Westliches Kurzentrum“, mit dem Ziel den ehemaligen Westfälischen Hof zu rekonstruieren
und umzu- nutzen, sowie die vorhandene Ladenzeile einschließlich des ehemaligen
Schlecker-Gebäudes abzubrechen und hier ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit
Tiefgarage zu errichten, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 in
Verbindung mit §31 (2) BauBG erklärt.
Es
handelt sich um folgende Befreiungen:
- Auf dem
mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmte Gebäude „ehem. Westfälischer Hof“
dürfen Dachgauben errichtet werden, dadurch wird das Dachgeschoss zum
dritten Vollgeschoss (zul. sind zwei Vollgeschosse).
- Der
Neubau an der Münsterschen Straße soll 3-geschossig werden (zul. sind zwei
Vollgeschosse). Die vorgegebene Firsthöhe von 12,00 m und die Dachneigung
von 30° werden eingehalten. Aber die Traufhöhe soll statt 6,50 m jetzt zur
Münsterschen Straße 7,55 m und zum rückwärtigen Bereich 9,50 m betragen.
- Die
Geschoßflächenzahl (GFZ) muss in allen Vollgeschossen (das Gebäude ist
ins-gesamt 3-geschossig) ermittelt werden, dadurch wird die gem. B-Plan
vorgegebene GFZ (1,2) um 0,19 überschritten (geplante GFZ 1,39).
- Der
vorhandene Fuß- und Radweg (zw. Münstersche Straße und Kirchstraße) soll
im vorderen Bereich (Durchgang zur Münsterschen Straße) nur noch 2,60 m
breit werden, gem. B-Plan sind 3,00 m vorgesehen. Das hier vorgesehene
Treppenhaus soll teilweise außerhalb (ca. 9,50 qm) des überbaubaren
Bereiches errichtet werden.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag
(einstimmig bei 1 Enthaltung)
Zum Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 53 „Westliches
Kurzentrum“, mit dem Ziel den ehemaligen Westfälischen Hof zu rekonstruieren und um zu nutzen,
sowie die vorhandene Ladenzeile einschließlich des ehemaligen Schlecker-Gebäudes
abzubrechen und hier ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage zu
errichten, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 in Verbindung mit
§31 (2) BauBG erklärt.
Es handelt sich um
folgende Befreiungen:
- Auf dem mit der Denkmalschutzbehörde
abgestimmte Gebäude „ehem. Westfälischer Hof“ dürfen Dachgauben errichtet
werden, dadurch wird das Dachgeschoss zum dritten Vollgeschoss (zul. sind
zwei Vollgeschosse).
- Der Neubau an der Münsterschen Straße
soll 3-geschossig werden (zul. sind zwei Vollgeschosse). Die vorgegebene
Firsthöhe von 12,00 m und die Dachneigung von 30° werden eingehalten. Aber
die Traufhöhe soll statt 6,50 m jetzt zur Münsterschen Straße 7,55 m und
zum rückwärtigen Bereich 9,50 m betragen.
- Die Geschoßflächenzahl (GFZ) muss in
allen Vollgeschossen (das Gebäude ist ins gesamt 3-geschossig) ermittelt
werden, dadurch wird die gem. B-Plan vorgegebene GFZ (1,2) um 0,19
überschritten (geplante GFZ 1.39).
- Der vorhandene Fuß- und Radweg (zw.
Münsterrsche Straße und Kirchstraße) soll im vorderen Bereich (Durchgang
zur Münsterschen Straße) nur noch 2,60 m breit werden, gem. B-Plan sind
3,00 m vorgesehen. Das hier vorgesehene Treppenhaus soll teilweise
außerhalb (ca. 9,50 qm) des überbaubaren Bereiches errichtet werden.
Nach dem Herr Heuer seine beiden
Mitgesellschafter (der Quartier am Kurpark GmbH & Co.KG) Herrn Möllering
und Herrn Reich vorgestellt hat, trägt er anhand der dem Protokoll beigefügten
Präsentation das Projekt „Quartier am Kurpark“ vor.
Im Anschluss
erläutert Herr Rolf den
Befreiungsantrag für das beantragte Bauvorhaben. Bezüglich der Frage eines Bürgers,
teilt Herr Heuer mit, das als
Fertigstellungstermin Ende 2018 vorgesehen ist, es soll an beiden Maßnahmen
(Umbau/Sanierung Westfälischer Hof und Neubau Münstersche Str.) gleichzeitig
gebaut werden.
Beig. Kebschull freut sich über die geplante Aufwertung in
diesem Bereich und hält die Abweichungen für vertretbar. Sie möchte aber wissen
ob für dieses Bauvorhaben genügend Einstellplätze zur Verfügung gestellt werden
können.
Für das gesamte
Gebäude sind nach Aussagen von Herrn
Heuer bisher 40 Einstellplätze, 20 in der Tiefgarage und 20 auf dem Platz
vor dem westfälischen Hof, vorgesehen. Falls im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens noch weitere Einstellplätze notwendig werden sollten,
könnten diese im Innenhof (hinter dem Kino) ausgewiesen werden.
Auf die Frage der Beig. Kebschull wie die Wohnungen
vermarktet werden sollen, teilt Herr
Heuer mit, das es vorgesehen ist die
Wohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen, die Gewerbeflächen sollen aber
vermietet werden.
Die Mehrheit der
Ausschussmitglieder ist mit der vorliegenden Planung einverstanden und freut
sich, dass dieser Bereich endlich aufgewertet wird.
Nach Information
des Vorsitzender Albers ist seitens
des Landkreises Osnabrück eine Nachbarbeteiligung vorgesehen, er möchte gerne
den Stand dazu wissen.
Herr Heuer berichtet daraufhin, dass gem. Landkreis Osnabrück zwei Nachbarinnen an
dem Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden sollen. Es gibt folgenden
Sachstand:
Ø Marion Erdtmann –
Erbbauberechtigte, Kirchstraße 5
Die
nachbarschaftliche Zustimmung der Frau Erdtmann liegt schriftlich vor.
Ø Isolde Otte –
Eigentümerin, Münstersche Straße 8
Frau Otte steht
dem Bauvorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, sie ist mit der äußeren
Gestaltung und Gebäudekubatur einverstanden. Eine schriftliche nachbarschaftliche
Zustimmung will sie nicht erteilen, sie hat erhebliche Bedenken bezüglich
„Absacken ihres Gebäudes“ (Die geplante Tiefgarage ist bis zur
Grundstücksgrenze vorgesehen.)
Herr Heuer teilt weiter
mit, dass seitens der Bauherren zur Beweissicherung ein öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger beauftragt worden ist. Er soll eine Bestands-aufnahme bei den angrenzenden
Gebäuden durchführen.
Herr Bunselmeyer äußert Bedenken
bezüglich der Überschreitung der GFZ.
Vorsitzender
Albers bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorarbeiten zu diesem Antrag
und trägt den Beschlussvorschlag vor.