Sitzung: 09.02.2017 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Bevor eine
endgültige Entscheidung für Reparatur oder Ausbau gefällt wird, sollten die
beiden Möglichkeiten mit den Anliegern besprochen werden.
Herr Breitzke stellt anhand von Folien und Fotos
detailliert die Reparaturbedürftigkeit der Wiekstraße dar, besonders der
Bereich zwischen Hausnummer 11 (ab der Kurve) und Hausnummer 29/31 befindet
sich in einem sehr schlechten Zustand. Bei einer aufwendigen Reparatur
(Lebensdauer ca. 10-15 Jahre) dieses Bereiches würden voraussichtlich Kosten in
Höhe von ca. 178.000,00 € anfallen. Diese Kosten wären allein von der Gemeinde
zutragen, da es sich um einen Unterhaltungsmaßnahme handelt.
Bei einem
kompletten Ausbau (Lebensdauer c. 25-30 Jahre) in diesem Bereich, würden nach
erster überschläglicher Schätzung Kosten in Höhe von ca. 400.000,00 €
entstehen. Von den abrechnungsfähigen Kosten könnten ca. 90.000,00 € als
Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden
Die im
Straßenbereich liegenden Leitungen sind 2009 überprüft worden. Die
Wasserleitung ist soweit in Ordnung, aber die Schmutz- und Regenwasserleitungen
weisen Undichtigkeiten auf. Bei der Reparaturvariante könnten diese Leitungen
mit einem Inliner abgedichtet werden. Bei der Ausbauvariante sollten diese
Leitungen erneuert werden. Bei dieser Variante würden sicherlich auch die
anderen Versorger ihre Leitungen überprüfen und notfalls erneuern.
Die Mitglieder des
Ausschusses sprechen sich mehrheitlich für eine umfangreiche Reparatur des
mittleren Abschnittes aus. Als nächstes sollten Gespräche mit den Anliegern
stattfinden, hierbei sollten die beiden Varianten vorgestellt werden.
Vorsitzender Albers möchte auch die anderen schadhaften Straßen
(siehe Anlage: unterhaltungsbedürftige Straßen in Bad Rothenfelde) im Blick
behalten und schlägt eine Bereisung vor.
Bürgermeister Rehkämper weist darauf hin, dass bezüglich der Finanzierung für diese Maßnahme keine Mittel im Haushalt 2017 vorgesehen sind. Diese Mittel müssten dann im Zusammenhang mit dem Nachtrag 2017 bzw. mit dem Haushalt 2018 berücksichtigt werden.