Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0

Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Bevor eine endgültige Entscheidung für Reparatur oder Ausbau gefällt wird, sollten die

beiden Möglichkeiten mit den Anliegern besprochen werden. 


Herr Breitzke stellt anhand von Folien und Fotos detailliert die Reparaturbedürftigkeit der Wiekstraße dar, besonders der Bereich zwischen Hausnummer 11 (ab der Kurve) und Hausnummer 29/31 befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Bei einer aufwendigen Reparatur (Lebensdauer ca. 10-15 Jahre) dieses Bereiches würden voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 178.000,00 € anfallen. Diese Kosten wären allein von der Gemeinde zutragen, da es sich um einen Unterhaltungsmaßnahme handelt.

Bei einem kompletten Ausbau (Lebensdauer c. 25-30 Jahre) in diesem Bereich, würden nach erster überschläglicher Schätzung Kosten in Höhe von ca. 400.000,00 € entstehen. Von den abrechnungsfähigen Kosten könnten ca. 90.000,00 € als Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden

Die im Straßenbereich liegenden Leitungen sind 2009 überprüft worden. Die Wasserleitung ist soweit in Ordnung, aber die Schmutz- und Regenwasserleitungen weisen Undichtigkeiten auf. Bei der Reparaturvariante könnten diese Leitungen mit einem Inliner abgedichtet werden. Bei der Ausbauvariante sollten diese Leitungen erneuert werden. Bei dieser Variante würden sicherlich auch die anderen Versorger ihre Leitungen überprüfen und notfalls erneuern.

Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich mehrheitlich für eine umfangreiche Reparatur des mittleren Abschnittes aus. Als nächstes sollten Gespräche mit den Anliegern stattfinden, hierbei sollten die beiden Varianten vorgestellt werden.

Vorsitzender Albers möchte auch die anderen schadhaften Straßen (siehe Anlage: unterhaltungsbedürftige Straßen in Bad Rothenfelde) im Blick behalten und schlägt eine Bereisung vor.

Bürgermeister Rehkämper weist darauf hin, dass bezüglich der Finanzierung für diese Maßnahme keine Mittel im Haushalt 2017 vorgesehen sind. Diese Mittel müssten dann im Zusammenhang mit dem Nachtrag 2017 bzw. mit dem Haushalt 2018 berücksichtigt werden.