Sitzung: 16.02.2017 Rat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bürgermeister Rehkämper erstattet folgenden Verwaltungsbericht:
a)
Flüchtlingsintegration
Ansprechpartnerin
und Koordinatorin für Flüchtlinge und Ehrenamtliche in der Gemeinde ist seit
dem 01.12.2016 Frau Sandra Warnecke. Weiterhin stehen im Sozialamt Frau Inge
Mechelhoff und Herr Ulrich Lytze für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie
für die Gewährung von Leistungen (finanziell oder sachlich) zur Verfügung.
Ergänzend wird den Flüchtlingen und Ehrenamtlichen Unterstützung von Familie
Okutur (Beschäftigte der Gemeinde) angeboten, die u. a. Dolmetschertätigkeiten
und Fahrdienste wahrnehmen. Für die Fahrdienste und Möbeltransporte wurde
seitens der Gemeinde ein Kleinbus angeschafft.
Ein Möbellager, aus
dem allerdings nicht nur Flüchtlinge versorgt werden, wurde gemeindlicherseits
eingerichtet.
Festzustellen ist,
dass allgemein nach einem abgeschlossenen Asylverfahren sämtliche
Zuständigkeiten von der Gemeinde auf die MaßArbeit des Landkreises Osnabrück
(hier: Jobcenter Dissen) übergehen. Dies umfasst auch die Integration in den
Arbeitsmarkt (s. Integrationsgesetz).
Für das Vorhalten
von Integrations- und Sprachkursen ist die Zuständigkeit des Landkreises
Osnabrück (Migrationszentrum) gegeben. Um eine bessere Vor-Ort-Versorgung
voranzubringen, wurde seitens der Gemeinde Bad Rothenfelde Kontakt mit dem
Migrationszentrum aufgenommen.
Die Einbindung der
Kinder und Jugendlichen erfolgt über die örtlichen Kitas, die Schule und
Vereine.
Seitens der
Gemeinde besteht das Bestreben, ankommende Flüchtlinge dezentral
unterzubringen. Entsprechender Wohnraum konnte unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Angemessenheitsgrenzen (Miethöhe und Größe der Wohnung) angemietet
werden. Während des laufenden Asylverfahrens sind die Flüchtlinge verpflichtet,
den von der Gemeinde zugewiesenen Wohnraum zu nutzen. Nach Abschluss des
Verfahrens sollte der Wohnraum verlassen werden, da dieser für künftige
Asylbewerber vorgehalten werden muss.
Vor Ort leben z.
Zt. 43 Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern (aus Syrien, dem Iran und dem
Irak). Bis Ende 2017 ist nach momentanem Kenntnisstand in Bad Rothenfelde lt.
Zuteilungsquote mit der Zuweisung von bis zu 32 neuen Asylbewerbern zu rechnen.
Inwieweit in diesem Zusammenhang neuer, angemessener Wohnraum zu akquirieren
ist, bleibt abzuwarten.
b) 43.
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
61
„Am Forsthaus/Ost“
Der Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am
26.01.2017 beschlossen, den bestehenden Schmutzwasserkanal „Am Forsthaus“ in
den öffentlichen Straßenraum „Am Forsthaus“ und „Mühlenweg“ zu legen. Durch
diese Entscheidung kann gleichzeitig die Schmutzwasser-Entsorgung des neuen
Baugebietes gewährleistet werden, so dass das Bauleitverfahren weiter betrieben
werden kann.
Die Beratungen zu den Vorentwürfen der 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am
Forsthaus/Ost“ sollen in der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Planungsausschusses, die voraussichtlich am 23.03.2017 stattfindet, aufgenommen
werden.
c) 44.
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung
heristo“
Das Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde
zwischenzeitlich fertiggestellt und der Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Osnabrück vorgelegt.
Sofern seitens des Landkreises die FFH-Verträglichkeit bestätigt werden kann, wäre als nächster Schritt die Löschung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Nördlicher Teutoburger Wald – Wiehengebirge“ zu beantragen. Dieser Antrag ist nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde durch die Gemeinde Bad Rothenfelde zu stellen. Sollte diesem Löschungsantrag stattgegeben werden (hierfür ist ein Kreistagsbeschluss erforderlich), kann mit der Bauleitplanung fortgefahren werden.
Als erster Verfahrensschritt würden zu gegebener Zeit die Vorentwürfe der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Beratung vorgelegt.
d) 45. Änderung
des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“
Der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der beiden
Bauleitplanungen wurde in der Ratssitzung am 15.12.2016 gefasst.
Z. Zt. werden die Vorentwürfe für die
Flächennutzungsplanänderung und die Bebauungsplanaufstellung als Grundlage für
die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange erarbeitet. Die Beratungen sollen in der nächsten öffentlichen Sitzung
des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses (voraussichtlich am 23.03.2017)
aufgenommen werden.
e) Antrag
der Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde auf Aufnahme in das Dorfent-
wicklungsprogramm
Der Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm
ist federführend durch die Stadt Dissen fristgerecht zum 01.07.2016 gestellt
worden. Nach Rücksprache mit dem Amt für regionale Landesentwicklung kann
voraussichtlich Mitte März 2017 mit einer Entscheidung des Nds. Ministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darüber gerechnet werden,
ob die Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde in das Dorfentwicklungsprogramm
aufgenommen wird.
In diesem Fall wäre als nächster Schritt unter
Beteiligung der Öffentlichkeit ein gemeinsamer Dorfentwicklungsplan zu
erarbeiten. Für die Erarbeitung dieses Planes werden die zuwendungsfähigen
Ausgaben mit bis zu 75 % (maximal 50.000 €) gefördert.
Maßnahmen der Dorfentwicklung können erst nach
Fertigstellung des Dorfentwicklungsplanes gefördert werden. Dies können sowohl
private als auch öffentliche Maßnahmen sein (z. B. Erhalt und Gestaltung
ortsbildprägender Bausubstanz, Gestaltung von Wegen und Plätzen,
Barriere-freiheit von Nah- und Grundversorgungseinrichtungen, Maßnahmen zur
Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse).
f) Wegerandstreifenprogramm
Das im Sommer vorerst zurückgestellte Projekt „Wegerandstreifenprogramm“,
soll nachdem jetzt das neue Osnabrücker Kompensationsmodell vorliegt, weiter
bearbeitet werden. Der begleitende Arbeitskreis (Baumschutzkommission) hat
vorgesehen, Herrn Dipl.-Forstw. Zapp vom
Forsthof Artland zur nächsten Arbeitskreissitzung einzuladen und mit ihm das
weitere Vorgehen zu besprechen.
g) Überwachung des ruhenden Verkehrs
Über die Anstellung
eines zweiten Kontrolleurs (neben Herrn Schlüter) wird seit geraumer Zeit
nachgedacht. Ab dem 01. März 2017 wird Herr Günter Gebhardt, wh. Am
Wittekindsprudel 8, 49214 B.R., diese Tätigkeit zusammen mit dem bisherigen
Überwachungsbeamten, Herrn Schlüter, übernehmen.
h) Ampelanlage L 94/Am
Forsthaus/Eichendorffstraße
Am 13.02.2017 fand ein Behördentermin in dieser Angelegenheit statt. Die Anlage ist ab sofort technisch vollständig ausgestattet und freigegeben..