Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Bürgermeister Rehkämper erstattet folgenden Verwaltungsbericht:

 

a) Flüchtlingsintegration

 

Ansprechpartnerin und Koordinatorin für Flüchtlinge und Ehrenamtliche in der Gemeinde ist seit dem 01.12.2016 Frau Sandra Warnecke. Weiterhin stehen im Sozialamt Frau Inge Mechelhoff und Herr Ulrich Lytze für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie für die Gewährung von Leistungen (finanziell oder sachlich) zur Verfügung. Ergänzend wird den Flüchtlingen und Ehrenamtlichen Unterstützung von Familie Okutur (Beschäftigte der Gemeinde) angeboten, die u. a. Dolmetschertätigkeiten und Fahrdienste wahrnehmen. Für die Fahrdienste und Möbeltransporte wurde seitens der Gemeinde ein Kleinbus angeschafft.

 

Ein Möbellager, aus dem allerdings nicht nur Flüchtlinge versorgt werden, wurde gemeindlicherseits eingerichtet.

 

Festzustellen ist, dass allgemein nach einem abgeschlossenen Asylverfahren sämtliche Zuständigkeiten von der Gemeinde auf die MaßArbeit des Landkreises Osnabrück (hier: Jobcenter Dissen) übergehen. Dies umfasst auch die Integration in den Arbeitsmarkt (s. Integrationsgesetz).

 

Für das Vorhalten von Integrations- und Sprachkursen ist die Zuständigkeit des Landkreises Osnabrück (Migrationszentrum) gegeben. Um eine bessere Vor-Ort-Versorgung voranzubringen, wurde seitens der Gemeinde Bad Rothenfelde Kontakt mit dem Migrationszentrum aufgenommen.

 

Die Einbindung der Kinder und Jugendlichen erfolgt über die örtlichen Kitas, die Schule und Vereine.

 

Seitens der Gemeinde besteht das Bestreben, ankommende Flüchtlinge dezentral unterzubringen. Entsprechender Wohnraum konnte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Angemessenheitsgrenzen (Miethöhe und Größe der Wohnung) angemietet werden. Während des laufenden Asylverfahrens sind die Flüchtlinge verpflichtet, den von der Gemeinde zugewiesenen Wohnraum zu nutzen. Nach Abschluss des Verfahrens sollte der Wohnraum verlassen werden, da dieser für künftige Asylbewerber vorgehalten werden muss.

 

Vor Ort leben z. Zt. 43 Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern (aus Syrien, dem Iran und dem Irak). Bis Ende 2017 ist nach momentanem Kenntnisstand in Bad Rothenfelde lt. Zuteilungsquote mit der Zuweisung von bis zu 32 neuen Asylbewerbern zu rechnen. Inwieweit in diesem Zusammenhang neuer, angemessener Wohnraum zu akquirieren ist, bleibt abzuwarten.

 

b) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.

    61 „Am Forsthaus/Ost“

 

Der Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 beschlossen, den bestehenden Schmutzwasserkanal „Am Forsthaus“ in den öffentlichen Straßenraum „Am Forsthaus“ und „Mühlenweg“ zu legen. Durch diese Entscheidung kann gleichzeitig die Schmutzwasser-Entsorgung des neuen Baugebietes gewährleistet werden, so dass das Bauleitverfahren weiter betrieben werden kann.

 

Die Beratungen zu den Vorentwürfen der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ sollen in der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses, die voraussichtlich am 23.03.2017 stattfindet, aufgenommen werden.

 

c) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes  

    Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“

 

Das Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde zwischenzeitlich fertiggestellt und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück vorgelegt.

 

Sofern seitens des Landkreises die FFH-Verträglichkeit bestätigt werden kann, wäre als nächster Schritt die Löschung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Nördlicher Teutoburger Wald – Wiehengebirge“ zu beantragen. Dieser Antrag ist nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde durch die Gemeinde Bad Rothenfelde zu stellen. Sollte diesem Löschungsantrag stattgegeben werden (hierfür ist ein Kreistagsbeschluss erforderlich), kann mit der Bauleitplanung fortgefahren werden.

 

Als erster Verfahrensschritt würden zu gegebener Zeit die Vorentwürfe der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Beratung vorgelegt.

 

d) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes

    Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“

 

Der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der beiden Bauleitplanungen wurde in der Ratssitzung am 15.12.2016 gefasst.

 

Z. Zt. werden die Vorentwürfe für die Flächennutzungsplanänderung und die Bebauungsplanaufstellung als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erarbeitet. Die Beratungen sollen in der nächsten öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses (voraussichtlich am 23.03.2017) aufgenommen werden.

 

e) Antrag der Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde auf Aufnahme in das Dorfent-

    wicklungsprogramm

 

Der Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm ist federführend durch die Stadt Dissen fristgerecht zum 01.07.2016 gestellt worden. Nach Rücksprache mit dem Amt für regionale Landesentwicklung kann voraussichtlich Mitte März 2017 mit einer Entscheidung des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darüber gerechnet werden, ob die Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wird.

 

In diesem Fall wäre als nächster Schritt unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein gemeinsamer Dorfentwicklungsplan zu erarbeiten. Für die Erarbeitung dieses Planes werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mit bis zu 75 % (maximal 50.000 €) gefördert.

 

Maßnahmen der Dorfentwicklung können erst nach Fertigstellung des Dorfentwicklungsplanes gefördert werden. Dies können sowohl private als auch öffentliche Maßnahmen sein (z. B. Erhalt und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz, Gestaltung von Wegen und Plätzen, Barriere-freiheit von Nah- und Grundversorgungseinrichtungen, Maßnahmen zur Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse).

 

f) Wegerandstreifenprogramm

Das im Sommer vorerst zurückgestellte Projekt „Wegerandstreifenprogramm“, soll nachdem jetzt das neue Osnabrücker Kompensationsmodell vorliegt, weiter bearbeitet werden. Der begleitende Arbeitskreis (Baumschutzkommission) hat vorgesehen, Herrn  Dipl.-Forstw. Zapp vom Forsthof Artland zur nächsten Arbeitskreissitzung einzuladen und mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen.

g) Überwachung des ruhenden Verkehrs

 

Über die Anstellung eines zweiten Kontrolleurs (neben Herrn Schlüter) wird seit geraumer Zeit nachgedacht. Ab dem 01. März 2017 wird Herr Günter Gebhardt, wh. Am Wittekindsprudel 8, 49214 B.R., diese Tätigkeit zusammen mit dem bisherigen Überwachungsbeamten, Herrn Schlüter, übernehmen.

 

h) Ampelanlage L 94/Am Forsthaus/Eichendorffstraße

 

Am 13.02.2017 fand ein Behördentermin in dieser Angelegenheit statt. Die Anlage ist ab sofort technisch vollständig ausgestattet und freigegeben..