Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0

Die bisher gültige Aufwandsentschädigungssatzung datiert vom 31.05.2012. Veränderungen z.B. bei der Anzahl der Stellvertretenden Bürgermeister sowie Berücksichtigung von Sitzungen der Baumschutz- und Verkehrskommission machen satzungsrechtliche Anpassungen notwendig. 

 

In der aktuellen Satzung ist noch eine Aufwandsentschädigung für den/die 3. Stellv. Bürgermeister/in in Höhe von 45 €/mtl. berücksichtigt. In der neuen Wahlperiode entfällt dieses Amt, es gibt nur noch zwei stellv. (ehrenamtliche) Bürgermeister.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Betrag für den ehemaligen 3. Stellv. BGM wie folgt aufzuteilen:

 

30 € für den 1. Stellv. BGM und

15 € für die 2. Stellv. Bürgermeisterin).

 

Die Zahlung von Sitzungsgeldern für die Baumschutz- und Verkehrskommission sind in § 3 Satz 1 der neu zu beschließenden Satzung aufgenommen. 


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über Aufwandsentschädigungen, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für ehrenamtlich Tätige wird in der beigefügten Fassung beschlossen.


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über Aufwandsentschädigungen, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für ehrenamtlich Tätige wird in der beigefügten Fassung beschlossen.