Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig bei 2 Enthaltungen):
Zum Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 53 „Westliches
Kurzentrum“, mit dem Ziel den ehemaligen Westfälischen Hof zu rekonstruieren und umzu- nutzen,
sowie die vorhandene Ladenzeile einschließlich des ehemaligen Schlecker-Gebäudes
abzubrechen und hier ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage zu
errichten, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 in Verbindung mit
§31 (2) BauBG erklärt.
Es handelt sich um
folgende Befreiungen:
- Auf dem mit der
Denkmalschutzbehörde abgestimmten Gebäude „ehem. Westfälischer Hof“ dürfen
Dachgauben errichtet werden, dadurch wird das Dachgeschoss zum dritten
Vollgeschoss (zul. sind zwei Vollgeschosse).
- Der Neubau an
der Münsterschen Straße soll 3-geschossig werden (zul. sind zwei Vollgeschosse).
Die vorgegebene Firsthöhe von 12,00 m und die Dachneigung von 30° werden
eingehalten. Aber die Traufhöhe soll statt 6,50 m jetzt zur Münsterschen
Straße 7,55 m und zum rückwärtigen Bereich 9,50 m betragen.
- Die
Geschoßflächenzahl (GFZ) muss in allen Vollgeschossen (das Gebäude ist
insgesamt 3-geschossig) ermittelt werden, dadurch wird die gem. B-Plan
vorgegebene GFZ (1,2) um 0,19 überschritten (geplante GFZ 1,39).
- Der vorhandene
Fuß- und Radweg (zw. Münstersche Straße und Kirchstraße) soll im vorderen
Bereich (Durchgang zur Münsterschen Straße) nur noch 2,60 m breit werden,
gem. B-Plan sind 3,00 m vorgesehen. Das hier vorgesehene Treppenhaus soll
teilweise außerhalb (ca. 9,50 qm) des überbaubaren Bereiches errichtet
werden.