Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 2

Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig bei 2 Enthaltungen):

 

Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“, mit dem Ziel den ehemaligen Westfälischen Hof zu rekonstruieren und umzu- nutzen, sowie die vorhandene Ladenzeile einschließlich des ehemaligen Schlecker-Gebäudes abzubrechen und hier ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage zu errichten, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 in Verbindung mit §31 (2) BauBG erklärt.

 

Es handelt sich um folgende Befreiungen:

 

  1. Auf dem mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmten Gebäude „ehem. Westfälischer Hof“ dürfen Dachgauben errichtet werden, dadurch wird das Dachgeschoss zum dritten Vollgeschoss (zul. sind zwei Vollgeschosse).
  2. Der Neubau an der Münsterschen Straße soll 3-geschossig werden (zul. sind zwei Vollgeschosse). Die vorgegebene Firsthöhe von 12,00 m und die Dachneigung von 30° werden eingehalten. Aber die Traufhöhe soll statt 6,50 m jetzt zur Münsterschen Straße 7,55 m und zum rückwärtigen Bereich 9,50 m betragen.
  3. Die Geschoßflächenzahl (GFZ) muss in allen Vollgeschossen (das Gebäude ist insgesamt 3-geschossig) ermittelt werden, dadurch wird die gem. B-Plan vorgegebene GFZ (1,2) um 0,19 überschritten (geplante GFZ 1,39).
  4. Der vorhandene Fuß- und Radweg (zw. Münstersche Straße und Kirchstraße) soll im vorderen Bereich (Durchgang zur Münsterschen Straße) nur noch 2,60 m breit werden, gem. B-Plan sind 3,00 m vorgesehen. Das hier vorgesehene Treppenhaus soll teilweise außerhalb (ca. 9,50 qm) des überbaubaren Bereiches errichtet werden.