Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltung: 1

Unter Hinweis, dass die schriftliche Einverständniserklärung der Nachbarn vorliegen muss, ergeht folgender

 

Beschluss (16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung):

 

Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Blumen-weg“ einschließlich der 1. Und 2. Änderung, mit dem Ziel auf dem Grundstück          Nordstraße 4 ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten zu errichten, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 in Verbindung mit § 31 (1) BauGB mit der Bedingung erklärt, dass die beiden betroffenen Nachbarn zustimmen.

 

Bei den Befreiungen handelt es sich um die Überschreitung der Baugrenze um ca. 40 cm und um die Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,70 auf 0,82.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

1

Enthaltung:

1