Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0

Es wird zunächst auf den in der Ratssitzung am 11.12.2014 eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2014 verwiesen.

 

Die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanes ergeben sich aus dem Vorbericht.

 

Bezüglich einiger Änderungen/Ergänzungen wird auf die Haushaltsklausur am 21.01.2015 verwiesen.

 

Nähere Einzelheiten werden in der Sitzung mündlich vorgetragen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2015 wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 


Finanziellen Auswirkungen:

 

- keine -

 


 

Es ergeht folgender

 

Beschuss:

 

Unter Berücksichtigung der beschriebenen Ergänzungen wird die Haushaltssatzung 2015 in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

 


Nachdem Verw.fach.-Ang. Lönker die Eckpunkte des Haushaltes und die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem ursprünglich eingebrachten Haushaltsentwurf dargestellt hat, gibt der Vorsitzende des Finanz- und Werksausschusses, Ratsherr Kuchenbecker, weitergehende Erläuterungen zum Haushalt. Vor dem Hintergrund der vergangenen Berichterstattung in der NOZ, weist er auf die Entscheidungs-/Haushaltshoheit der Gemeinde Bad Rothenfelde hin. Im Folgenden gibt er einen Schuldenüberblick bei den Betrieben und dem Kernhaushalt. Dort wurde solide gewirtschaftet und Schulden zurückgeführt. Er legt Wert auf die Feststellung, dass trotz nennenwerter Investitionstätigkeit (z.B. Feuerwehrgerätehaus, Haus des Gastes, Grundschule) der Schuldenstand stetig zurückgeführt werden konnte.

 

Beig. Albers stimmt dem zu und macht deutlich, dass eine gewisse Verschuldung nicht schlecht sein müsse. Eingehend auf die Berichterstattung über die Therme stellt er klar, dass die Maßnahme für die Gemeinde Bad Rothenfelde sehr wohl eine große Herausforderung darstelle, aber letztlich kein Klotz am Bein sei. Die Entwicklung der Besucherzahlen stelle sich durchaus positiv dar. Sein Dank gilt diesbezüglich dem Carpesolpersonal. Er möchte auch dem Landkreis Osnabrück für die Infrastrukturförderung in Höhe von 500.000 € danken. Diese seien zwar unter gewissen Bedingungen erfolgt, darin sehe er aber auch Chancen.

 

Eingehend auf das Rechtsstreitverfahren „Kurbeitrag“ appelliert er an die Gemeinde alle rechtlichen Schritte für eine rechtskräftige Satzung auszuschöpfen. Gleichzeitig appelliert er aber auch an die Kliniken, auf die Gemeinde zuzukommen.

 

Für Beig. Dr. Panajotow-Pilz ist die Zuschussbedingung, dass der Landkreis die Haushaltsführung der Gemeinde „begleitet“, nicht hinnehmbar. Dies könne sich der Landkreis durch die Bewilligung der 500.000 € nicht kaufen. Die von Herr Kuchenbecker angesprochene gemeindliche Haushaltshoheit müsse erhalten bleiben. Sie spricht sich dafür aus, dass man bei den Betriebsschulden auch nach Möglichkeiten einer Umschuldung sucht.

 

Der Vorsitzende weist die Berichterstattung im Zusammenhang mit der Infrastrukturförderung des Landkreises (Griechische Verhältnisse) strikt zurück. Die Gemeinde hat Begleitung bzgl. der Therme verantwortungsvoll wahrgenommen und wird dies auch in Zukunft tun. Er ist sich sicher, dass man das Objekt gemeinsam stemmen könne.   


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0