Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0

In der Marktordnung vom 06.12.2012 wurden bisher keine Aussagen darüber getroffen, bis zu welchem Zeitpunkt sich die Geschäfte (u.a. Imbissbetriebe, Verkaufs- oder Vergnügungsbetriebe) schriftlich bei der Verwaltung bewerben müssen.

 

Für Fuhrgeschäfte gelten außerdem die Richtlinien zur Durchführung des Zulassungsverfahrens zur Teilnahme an Volksfesten/Jahrmärkten.

 

Die beiden fehlenden Termine sollen nun ergänzt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderungssatzung der Satzung über Wochenmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte (Marktordnung) wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.


Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Die 1. Änderungssatzung der Satzung über Wochenmärkte, Volksfeste und         Spezialmärkte (Marktordnung) wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0