Sitzung: 05.03.2015 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 2015/031
In der Marktordnung vom 06.12.2012 wurden bisher keine Aussagen darüber getroffen, bis zu welchem Zeitpunkt sich die Geschäfte (u.a. Imbissbetriebe, Verkaufs- oder Vergnügungsbetriebe) schriftlich bei der Verwaltung bewerben müssen.
Für Fuhrgeschäfte gelten außerdem die Richtlinien zur Durchführung des Zulassungsverfahrens zur Teilnahme an Volksfesten/Jahrmärkten.
Die beiden fehlenden Termine sollen nun ergänzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungssatzung der Satzung über Wochenmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte (Marktordnung) wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Die 1.
Änderungssatzung der Satzung über Wochenmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte (Marktordnung) wird in
der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |