Die derzeitige Parkraumbewirtschaftung basiert auf dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 18.04.1996 (Protokollauszug s. Anlagen 1 und 2). Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt seitdem in öffentlich-rechtlicher Form. Zusammen mit diesem Grundsatzbeschluss wurde vom GR in gleicher Sitzung eine Parkgebührenordnung beschlossen, die in den darauf folgenden Jahren einige Male geändert wurde, zuletzt durch GR-Beschluss vom 03.03.2010.

 

Grds. darf die Gemeinde wählen, ob sie die Nutzung ihrer Parkplätze öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich regeln will. Zur Nutzungsmöglichkeit des Thermen- u. Freibadparkplatzes werden die Voraussetzungen zu einer privatrechtlichen Regelung erfüllt. Daher hatte der GR in seiner Sitzung am 15.12.2016 auf Vorschlag der Verwaltung und entsprechender Beschlussempfehlung des Bau- u. Planungsausschusses das Verfahren zur Einziehung (Entwidmung) des Thermenparkplatzes beschlossen. Die Einziehung/Entwidmung ist Voraussetzung für eine privatrechtliche Nutzungsregelung.

 

Bis zur Rechtskraft der eingeleiteten Einziehung/Entwidmung sind jedoch noch verschiedene Verfahrensschritte (s. Anlage 3) zu durchlaufen. Solange die Entwidmung nicht rechtskräftig ist, muss die derzeitige öffentlich-rechtliche Regelung auch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. U. a. ist eine zeitlich unbeschränkte Nutzung mit Zu-/Ausfahrtbeschränkung mittels Schrankenanlage für den gesamten Parkplatz nicht zulässig.

 

Bereits der Ratsbeschluss vom 15.12.2016 als auch die nun gestellten Anträge der Grünen vom 27.01.2017 (s. Anlage 4) und der SPD vom 30.01.2017 (s. Anlage 5) verfolgen das Ziel der Weiterentwicklung des bestehenden Parkraumbewirtschaftungskonzeptes bzw. die Optimierung der Parkplatzsituation des Thermen- u. Freibadparkplatzes, folglich die Förderung des Kur- und Badebetriebes.

 

Vorrangiges Ziel ist dabei eine höhere Benutzerfreundlichkeit (Stichwort: Parkticketautomaten mit Wechselgeld, Bezahlung nach tatsächlicher zeitlicher Inanspruchnahme). Angestrebt werden aber auch eine größere Anzahl an Einstellplätzen und ein digitales Parkleitsystem.


Dabei verfolgt nach Auffassung der Verwaltung der Grünen-Antrag ein eher strategisches Vorgehen zur Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung. Die Grünen sehen ihren Antrag als Einstieg in einen Masterplan, der Antrag beinhaltet aber auch schon Einzelaspekte wie „Parken im Außenbereich“, „Parkplatzleitsystem“, „Verkehrsleitsystem“, „Shuttleservice“, „Fahrradwegenetz“, Zuständigkeitsfragen und Bürgerbeteiligung.

 

Hingegen beinhaltet nach Auffassung der Verwaltung der SPD-Antrag bereits einen konkreten Umsetzungsschritt: „Stufe 1 aus dem Rödl & Partner-Gutachten“. Die Stufe 1 umfasst im Wesentlichen: Einfahrtskontrollgerät mit Ticketausgabe, Ausfahrtskontrollgerät mit Ticketausgabe, Schranken für Zu – und Ausfahrt, zwei Kassenautomaten mit Wechselgeldfunktion/Banknotenleser u. weiteres. Die Investitionshöhe dürfte bei ca. 100.000 € liegen, die bisher nicht im Haushalt veranschlagt sind.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die OPG zunächst als Berater hinzuzuziehen, um Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Verbesserung des vorhandenen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zu erarbeiten. Dabei sollten die Anträge der Grünen vom 27.01.2017 und der SPD vom 30.01.2017 entsprechend berücksichtigt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Das Ergebnis des mit GR-Beschluss vom 15.12.2016 eingeleiteten Einziehungsverfahrens (Entwidmung Thermenparkplatz) bleibt zunächst abzuwarten (Ziel: Rechtskraft der Entwidmung).

  2. Zur Weiterentwicklung des derzeitigen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes sind verschiedene Ausbaustufen, Organisationsformen und auch die Einbindung u. Steuerung des fließenden Verkehrs (digitales Parkleitsystem) denkbar. Um die diesbezüglich unterschiedlichen Fragestellungen zu beantworten, wird ein erfahrenes Beratungsbüro (z. B. die OPG Center-Parking GmbH, Osnabrück/Greven) zeitnah hinzugezogen. Mithilfe dieses Beratungsbüros wird das derzeitige Parkraumbewirtschaftungskonzept weiterentwickelt. Dabei soll vorrangig die Situation der Nutzung und des Betriebes des Thermen- und des Freibadparkplatzes verbessert werden.

 

 

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig, 7 Ja-Stimmen):

  1. Das Ergebnis des mit GR-Beschluss vom 15.12.2016 eingeleiteten Einziehungsverfahrens (Entwidmung Thermenparkplatz) bleibt zunächst abzuwarten (Ziel: Rechtskraft der Entwidmung).

  2. Zur Weiterentwicklung des derzeitigen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes sind verschiedene Ausbaustufen, Organisationsformen und auch die Einbindung u. Steuerung des fließenden Verkehrs (digitales Parkleitsystem) denkbar. Um die diesbezüglich unterschiedlichen Fragestellungen zu beantworten, wird ein erfahrenes Beratungsbüro (z. B. die OPG Center-Parking GmbH, Osnabrück/Greven) zeitnah hinzugezogen. Mithilfe dieses Beratungsbüros wird das derzeitige Parkraumbewirtschaftungskonzept weiterentwickelt. Dabei soll vorrangig die Situation der Nutzung und des Betriebes des Thermen- und des Freibadparkplatzes verbessert werden.

 

 

 


Bürgermeister Rehkämper berichtet, dass zur Thematik „Parkraumbewirtschaftung/Parkraumorganisation“ je ein Antrag der Grünen-Fraktion vom 27.01.2017 sowie der SPD-Fraktion vom 30.01.2017 vorliegen. Nach Fertigstellung der Beschlussvorlage ist seitens der Fraktion „Striedelmeyer/Diekamp“ ein weiterer Antrag gestellt worden, der den Ratsmitgliedern bereits zugegangen ist. Der Antrag wird in der Sitzung des Gemeinderates am 06.04.2017 eingebracht.

 

Beig. Kebschull trägt den Inhalt des Antrags der Grünen-Fraktion vor. Die Ratsfraktionen sind sich einig, dass in Bad Rothenfelde ein neues Gesamtkonzept/Leitbild/Masterplan erarbeitet werden sollte. Aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Besucherzahlen der carpesol SpaTherme sei hinsichtlich der Thematik „Parkraumbewirtschaftung“ eine Dringlichkeit gegeben. Sie verweist insofern auf den Antrag des Thermen-Geschäftsführers, Herrn de Witt. Weitere Parkplatzkapazitäten des Freibadparkplatzes sollten untersucht werden - ggf. auch die Möglichkeit eines Parkdeckbaus. Insbesondere an Sonntagen gebe es im Ort ein hohes Aufkommen an Parksuchverkehr. Daher sei nach Auffassung der Grünen-Fraktion ein aktives Parkleitsystem geboten. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte jedoch zunächst das Entwidmungsverfahren für den Parkplatz Therme abgewartet werden. Ein Beratungsbüro sollte auch nach Auffassung der Grünen hinzugezogen werden.

 

Ratsherr Brinkmann verweist auf die Situationsbeschreibung seiner Vorrednerin, die verschärft vor allem an den Wochenenden auftrete. Die carpesol SpaTherme berichtet über viele Besucherbeschwerden hinsichtlich zum Management des Thermenparkplatzes, aber auch andere Gäste seien betroffen. Die SPD sehe hier einen akuten Handlungsbedarf, so dass man schnell aktiv werden sollte. Eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung und die Möglichkeit der Einbindung in ein späteres Leitsystem müsse allerdings die Grundlage für ein zeitnahes Handeln im Bereich des Thermenparkplatzes sein. Ratsherr Brinkmann erkundigt sich, warum die Einrichtung einer Schrankenanlage auf einem gewidmeten Parkplatz rechtlich bedenklich sei.

 

Dazu führt Bürgermeister Rehkämper aus, dass aus rechtlicher Sicht eine Schrankenregelung dem Gemeingebrauch das Nutzungsrecht entziehe. Eine Abtrennung durch eine Schrankenanlage sei daher nur auf einem untergeordneten Parkplatzteil zulässig (Bsp.: Schrankenanlage für die Schüchtermannklinik auf dem Zentralparkplatz). Auf gewidmeten Parkplätzen bestehe die rechtliche Möglichkeit, in Abhängigkeit vom Parkdruck Gebühren zu erheben und so mithilfe der Parkscheine  eine Wechselfrequenz herbeizuführen.

 

Das von der Gemeinde in 1994 verabschiedete Parkraumbewirtschaftungskonzept sei durch eine Klage „zu Fall gebracht“ worden. Mit intensiver rechtlicher Beratung sei nachfolgend das in 1996 verabschiedete Parkraumbewirtschaftungskonzept entstanden. Ein neues Parkraumbewirtschaftungs- und Organisationskonzept müsse vor allem rechtssicher sein. Bürgermeister Rehkämper ruft in Erinnerung, dass im Haushaltsplan 2017 allein für den Parkplatz Therme und den Freibadparkplatz Einnahmen in Höhe von insgesamt 100.000 € geplant worden sind.

 

Vorsitzender Albers unterbricht die Sitzung in der Zeit von 20:45 Uhr bis 20:50 Uhr, um den anwesenden Zuhörern Gelegenheit zu geben, Fragen zur Tagesordnung zu stellen.

 

Frau Godewerth-Pollmann freut sich über den guten Besucherzuspruch der carpesol SpaTherme. Bei der Thematik „Parkraumbewirtschaft/Parkraumorganisation“ liege in der jetzigen Diskussion ein großer Fokus auf der Therme. Sie erkennt hier aber ein allgemeines Problem des Ortes. Daher sollte die Angelegenheit i. E. in einem Gesamtzusammenhang bei der Erarbeitung des Masterplans behandelt werden.

 

Herr de Witt berichtet, dass er zur Parkraumbewirtschaftung des Thermen- und des Freibadparkplatzes einen 3-Stufen-Plan vorgeschlagen habe. Stufe 1 beinhalte den Einbau einer Schrankenanlage, im Rahmen derer auch Erhebungen zum Stellplatzbedarf möglich seien. Er empfiehlt eine Verbindung des Kassensystems der Parkraumbewirtschaftung mit der Therme, so dass die Parkgebühren bereits an der Kasse der carpesol SpaTherme abgerechnet werden können. Dies sei auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachrüstbar, sofern beim Einbau entsprechende Schnittstellen beachtet werden. Als Stufe 2 habe er die Neuordnung des Freibadparkplatzes (Schotterparkplatz) empfohlen, um hier weiteren Parkraum zu schaffen. Stufe 3 beinhalte den Neubau eines Parkdecks auf dem Grundstück des Freibadparkplatzes. Aufgrund des kontaminierten Untergrundes sei der Abtrag von Boden mit hohen Entsorgungskosten verbunden. Daher sollte alternativ überlegt werden, mittels einer Tiefengründung das Parkdeck in die Höhe zu bauen. Durch den hohen Baumbestand am Parkplatzrand würde ein solcher Baukörper kaschiert.

 

Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung stellt Vorsitzender Albers klar, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag vom 30.01.2017 im Zusammenhang mit der carpesol SpaTherme gesehen habe. Dem Zuschussantrag habe die Fraktion nicht zugestimmt. Der von Herrn de Witt beschriebene Parkdruck werde jedoch auch von der SPD gesehen. Er regt an, den Satz 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung (Abwarten bis Rechtskraft der Entwidmung) zu streichen und Punkt 2 (Hinzuziehung eines Beratungsbüros) so zu ergänzen, dass er auch eine rechtliche Überprüfung der Gesamtangelegenheit beinhaltet.

 

Ratsvorsitzender Tesch unterstützt die Ausführungen von Bürgermeister Rehkämper und erinnert an das von ihm beschriebene Rechtsproblem aus dem Jahr 1994. Die Rechtssicherheit einer künftigen Parkraumbewirtschaftung muss nach Auffassung des Ratsvorsitzenden Tesch unbedingt gewährleistet sein. Die Angelegenheit soll s. E. ganzheitlich betrachtet werden. Das Erfordernis einer neu organisierten Parkraumbewirtschaftung werde im gesamten Rat erkannt.

 

Ratsfrau Temme betont, dass in Kürze die Saison beginne. Die Verwaltung müsse die Angelegenheit rechtlich sicher abarbeiten, dürfe dies aber nicht auf die lange Bank schieben. Wichtig sei auch, die Kassenautomaten regelmäßig zu leeren und Parkverstöße zu ahnden. Obwohl in Bad Rothenfelde von Tagesbesuchern kein Kurbeitrag erhoben wird, bleibe aber zumindest das durch Tagesbesucher verursachte Parkgebührenaufkommen bei der Gemeinde.

 

Beig. Kebschull unterstützt die Ausführungen von Frau Godewerth-Pollmann. Auch aus ihrer Sicht sei eine Gesamtbetrachtung erforderlich. Ggf. könne auch eine Entlastung des Parkdrucks durch Shuttle-Parkplätze erreicht werden. Andererseits sollte i. E. auch dem durch die Therme entstehenden Zeitdruck Rechnung getragen werden. Aus ihrer Sicht kann er Beschlussvorschlag der Verwaltung auch mit Punkt 1 (Abwarten bis Rechtskraft der Entwidmung), da Punkt 2 zeitlich parallel abgearbeitet werden kann.

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen gibt zu bedenken, dass auch die örtlichen, privaten Parkplatzbewirtschafter beteiligt werden sollten. Bürgermeister Rehkämper erwidert, dies sei teilweise schon erfolgt (Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft der Kliniken).