a) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 

    Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“

 

Das Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde zwischenzeitlich fertiggestellt und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück vorgelegt. Von dort wurde bestätigt, dass auf Grundlage dieser Unterlage das gesamte Verfahren fortgeführt werden kann. Eine abschließende Prüfung wurde im Rahmen der weiteren Bauleitplanung avisiert.

 

In der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses werden daher die öffentlichen Beratungen zum Antrag „Löschungsverfahren Landschaftsschutzgebiet“ sowie zu den Vorentwürfen der v. g. Bauleitplanungen aufgenommen.

 

b) Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ (Nachverdichtung Erlenweg)

 

Der überwiegende Teil der Anlieger des Erlenweges hat eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ beantragt, um eine Wohnbebauung in zweiter Reihe vornehmen zu können. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Im bestehenden Städtebaulichen Rahmenplan wird das  betreffende Areal als Nachverdichtungspotenzial gesehen. Konkret ist vor allem fraglich, ob die Belange des vorbeugenden Brandschutzes berücksichtigt werden können (Länge, Breite, Beschaffenheit der privaten Zuwegungen). Diese Klärung wird in nächster Zeit durch die Verwaltung vorgenommen.

 

Eine Entscheidung über die beantragte Aufnahme der Bauleitplanung sollte aus Sicht der Verwaltung in den Prozess „Masterplan“ einfließen, zumal nach Aussage des Antragstellers z. Zt. noch keine konkreten Bauabsichten der einzelnen Anlieger bestehen.

 

c) Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Nordöstliches Eschgebiet“ für das Grundstück „Alfred-Bauer-Straße 14“

 

Die Eigentümerin des Grundstückes „Alfred-Bauer-Straße 14“ hat eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Nordöstliches Eschgebiet“ mit dem Ziel beantragt, die dort festgesetzte (und tatsächlich bestehende) Garagenzeile aufzuheben um eine Wohnbebauung in Anlehnung an die Bebauung in der Nachbarschaft vorzunehmen. Es ist zu befürchten, dass sich der Parkdruck in der zentralen Ortslage durch den Abbruch der Garagenzeile noch erhöht, sofern die Stellplätze nicht an anderer Stelle nachgewiesen werden können. Auch für diesen Antrag schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung über eine Aufnahme der Bauleitplanung in den Prozess „Masterplan“ einfließen zu lassen.