Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Bürgermeister Rehkämper erstattet folgenden Verwaltungsbericht:

 

a) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“

 

Das Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde zwischenzeitlich fertiggestellt und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück vorgelegt. Von dort wurde bestätigt, dass auf Grundlage dieser Unterlage das gesamte Verfahren fortgeführt werden kann. Eine abschließende Prüfung wurde im Rahmen der weiteren Bauleitplanung avisiert.

 

In der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses (voraussichtlich im Juni) werden daher die öffentlichen Beratungen zum Antrag „Löschungsverfahren Landschaftsschutzgebiet“ sowie zu den Vorentwürfen der v. g. Bauleitplanungen aufgenommen.

 

b) Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ (Nach-verdichtung Erlenweg)

 

Der überwiegende Teil der Anlieger des Erlenweges hat eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ beantragt, um eine Wohnbebauung in zweiter Reihe vornehmen zu können. Der Antrag ist der Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses vom 30.03.2017 als Anlage beigefügt. Im bestehenden Städtebaulichen Rahmenplan wird das  betreffende Areal als Nachverdichtungspotenzial gesehen.

 

Am vergangenen Freitag wurden die Überlegungen zur Nachverdichtung mit dem Brandschutzprüfer des Landkreises Osnabrück erörtert. Sofern der Abstand zwischen der Straße und den neu geplanten Gebäuden einen Abstand von 50 m nicht überschreitet und die Beschaffenheit der Zufahrt entsprechend gestaltet wird (wünschenswerte Breite: 3 m), bestehen von dort grundsätzlich keine Bedenken, sofern lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet werden sollen. Eine weitere Alternative wäre es, die Erreichbarkeit der rückwärtigen Grundstücke durch einen öffentlichen Fuß-, Rad- und Anliegerweg zu gewährleisten, der gleichzeitig als Rettungsweg dienen kann.

 

Der Sprecher der Antragsteller wurde in einem persönlichen Gespräch am 05.04.2017 entsprechend unterrichtet und wird mit den übrigen Beteiligten abstimmen, wie die Erschließung der geplanten Bauvorhaben erfolgen kann. Die abschließende Entscheidung obliegt dem Gemeinderat im Rahmen der Bauleitplanung.

 

Vor der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses (Juni 2017) soll eine Besichtigung des Areals erfolgen.

 

Eine Entscheidung über die beantragte Aufnahme der Bauleitplanung sollte aus Sicht der Verwaltung in den Prozess „Masterplan“ einfließen, zumal nach Aussage des Sprechers der Antragsteller z. Zt. noch keine konkreten Bauabsichten der einzelnen Anlieger bestehen.

 

c) Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Nordöstliches Eschgebiet“ für das Grundstück „Alfred-Bauer-Straße 14“

 

Die Eigentümerin des Grundstückes „Alfred-Bauer-Straße 14“ hat eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Nordöstliches Eschgebiet“ mit dem Ziel beantragt, die dort festgesetzte (und tatsächlich bestehende) Garagenzeile aufzuheben um eine Wohnbebauung in Anlehnung an die Bebauung in der Nachbarschaft vorzunehmen. Es ist zu befürchten, dass sich der Parkdruck in der zentralen Ortslage durch den Abbruch der Garagenzeile noch erhöht, sofern die Stellplätze nicht an anderer Stelle nachgewiesen werden können.

 

Vor der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses (Juni 2017) soll eine Besichtigung des Grundstückes erfolgen.

 

Auch für diesen Antrag schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung über eine Aufnahme der Bauleitplanung in den Prozess „Masterplan“ einfließen zu lassen.

 

d) Kompensationsfläche „Eggeweg“

 

Das beauftragte Landschaftsplanungsbüro ist gebeten worden, die Ausschreibung zur Herrichtung der Kompensationsfläche „Eggeweg“ vorzubereiten. Da zur Herrichtung überwiegend Pflanzarbeiten vorzunehmen sind, kann mit der Maßnahme frühestens im November begonnen werden.

 

e) Gehweg Frankfurter Straße zwischen „Am Pagenkamp“ und „Westfalendamm“

 

Der Gehweg an der Frankfurter Straße zwischen „Am Pagenkamp“ und „Westfalendamm“ soll erneuert werden. Die beauftragte Firma beabsichtigt, die Arbeiten Anfang Mai aufzunehmen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich etwa drei Wochen. Zurzeit wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt ein Konzept für die Verkehrs- und Fußgängerführung während der Bauarbeiten ausgearbeitet.

 

f) Neubau Mensa

 

Zum Schuljahr 2017/18 ist in der Grundschule Bad Rothenfelde bekanntlich die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule vorgesehen. Zur Mittagsverpflegung ist daher der Bau einer Mensa erforderlich, die auf dem benachbarten Grundstück „Frankfurter Straße 46“ errichtet werden soll.

 

Die Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erteilt worden. Mit den Bauarbeiten (Einrichten der Baustelle) wird am Montag begonnen.

 

Während der gesamten Bauarbeiten wird der Parkplatz vor der Baustelle in Absprache mit der Schulleitung gesperrt.

 

Es ist vorgesehen, die Mensa nach Ende der Herbstferien 2017 in Betrieb zu nehmen. Bis dahin wird die Mittagsverpflegung in den Räumen der Grundschule gestellt..