Sitzung: 06.04.2017 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2017/087
Die derzeitige
Parkraumbewirtschaftung basiert auf dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates
vom 18.04.1996 (Protokollauszug s. Anlagen 1 und 2). Die
Parkraumbewirtschaftung erfolgt seitdem in öffentlich-rechtlicher Form.
Zusammen mit diesem Grundsatzbeschluss wurde vom GR in gleicher Sitzung eine
Parkgebührenordnung beschlossen, die in den darauf folgenden Jahren einige Male
geändert wurde, zuletzt durch GR-Beschluss vom 03.03.2010.
Grds. darf die
Gemeinde wählen, ob sie die Nutzung ihrer Parkplätze öffentlich-rechtlich oder
privatrechtlich regeln will. Zur Nutzungsmöglichkeit des Thermen- u.
Freibadparkplatzes werden die Voraussetzungen zu einer privatrechtlichen
Regelung erfüllt. Daher hatte der GR in seiner Sitzung am 15.12.2016 auf
Vorschlag der Verwaltung und entsprechender Beschlussempfehlung des Bau- u.
Planungsausschusses das Verfahren zur Einziehung (Entwidmung) des
Thermenparkplatzes beschlossen. Die Einziehung/Entwidmung ist Voraussetzung für
eine privatrechtliche Nutzungsregelung.
Bis zur Rechtskraft
der eingeleiteten Einziehung/Entwidmung sind jedoch noch verschiedene
Verfahrensschritte (s. Anlage 3) zu durchlaufen. Solange die Entwidmung nicht
rechtskräftig ist, muss die derzeitige öffentlich-rechtliche Regelung auch die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. U. a. ist eine zeitlich unbeschränkte
Nutzung mit Zu-/Ausfahrtbeschränkung mittels Schrankenanlage für den gesamten
Parkplatz nicht zulässig.
Bereits der
Ratsbeschluss vom 15.12.2016 als auch die nun gestellten Anträge der Grünen vom
27.01.2017 (s. Anlage 4) und der SPD vom 30.01.2017 (s. Anlage 5) verfolgen das
Ziel der Weiterentwicklung des bestehenden Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
bzw. die Optimierung der Parkplatzsituation des Thermen- u. Freibadparkplatzes,
folglich die Förderung des Kur- und Badebetriebes.
Vorrangiges Ziel
ist dabei eine höhere Benutzerfreundlichkeit (Stichwort: Parkticketautomaten
mit Wechselgeld, Bezahlung nach tatsächlicher zeitlicher Inanspruchnahme).
Angestrebt werden aber auch eine größere Anzahl an Einstellplätzen und ein
digitales Parkleitsystem.
Dabei verfolgt nach Auffassung der Verwaltung der Grünen-Antrag ein eher
strategisches Vorgehen zur Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung. Die Grünen
sehen ihren Antrag als Einstieg in einen Masterplan, der Antrag beinhaltet aber
auch schon Einzelaspekte wie „Parken im Außenbereich“, „Parkplatzleitsystem“,
„Verkehrsleitsystem“, „Shuttleservice“, „Fahrradwegenetz“, Zuständigkeitsfragen
und Bürgerbeteiligung.
Hingegen beinhaltet
nach Auffassung der Verwaltung der SPD-Antrag bereits einen konkreten
Umsetzungsschritt: „Stufe 1 aus dem Rödl & Partner-Gutachten“. Die Stufe 1
umfasst im Wesentlichen: Einfahrtskontrollgerät mit Ticketausgabe,
Ausfahrtskontrollgerät mit Ticketausgabe, Schranken für Zu – und Ausfahrt, zwei
Kassenautomaten mit Wechselgeldfunktion/Banknotenleser u. weiteres. Die
Investitionshöhe dürfte bei ca. 100.000 € liegen, die bisher nicht im Haushalt
veranschlagt sind.
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, die OPG zunächst als Berater hinzuzuziehen, um
Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Verbesserung des vorhandenen
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zu erarbeiten. Dabei sollten die Anträge der
Grünen vom 27.01.2017 und der SPD vom 30.01.2017 entsprechend berücksichtigt
werden.
Beschlussvorschlag:
- Das Ergebnis des mit GR-Beschluss vom
15.12.2016 eingeleiteten Einziehungsverfahrens (Entwidmung
Thermenparkplatz) bleibt zunächst abzuwarten (Ziel: Rechtskraft der
Entwidmung).
- Zur Weiterentwicklung des derzeitigen
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes sind verschiedene Ausbaustufen,
Organisationsformen und auch die Einbindung u. Steuerung des fließenden
Verkehrs (digitales Parkleitsystem) denkbar. Um die diesbezüglich
unterschiedlichen Fragestellungen zu beantworten, wird ein erfahrenes
Beratungsbüro (z. B. die OPG Center-Parking GmbH, Osnabrück/Greven)
zeitnah hinzugezogen. Mithilfe dieses Beratungsbüros wird das derzeitige Parkraumbewirtschaftungskonzept
weiterentwickelt. Dabei soll vorrangig die Situation der Nutzung und des
Betriebes des Thermen- und des Freibadparkplatzes verbessert werden.
Es ergeht folgender
Beschluss (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme):
- Das Ergebnis des mit GR-Beschluss vom
15.12.2016 eingeleiteten Einziehungsverfahrens (Entwidmung
Thermenparkplatz) bleibt zunächst abzuwarten (Ziel: Rechtskraft der
Entwidmung).
- Zur Weiterentwicklung des derzeitigen
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes sind verschiedene Ausbaustufen,
Organisationsformen und auch die Einbindung u. Steuerung des fließenden
Verkehrs (digitales Parkleitsystem) denkbar. Um die diesbezüglich
unterschiedlichen Fragestellungen zu beantworten, wird ein erfahrenes
Beratungsbüro (z. B. die OPG Center-Parking GmbH, Osnabrück/Greven)
zeitnah hinzugezogen. Mithilfe dieses Beratungsbüros wird das derzeitige
Parkraumbewirtschaftungskonzept weiterentwickelt. Dabei soll vorrangig die
Situation der Nutzung und des Betriebes des Thermen- und des
Freibadparkplatzes verbessert werden.
Ratsherr Beetz erinnert an die Intentionen des
Grünen-Antrages zu dieser Thematik. Die Verbesserung der Parkplatzsituation „Thermenparkplatz“
sei nur ein Baustein in der Gesamtbetrachtung „Masterplan“. Unter Bezugnahme
auf den Beratungspartner OPG sollten ein weiteres Beratungsbüro als Anbieter
herangezogen werden.
Auch Bei. Kebschull bezeichnet den
Lösungsansatz „Thermenparkplatz“ als einen Baustein. Bzgl. dieser Problematik
sollte ein weiteres Angebot eingeholt werden.
Bürgermeister Rehkämper macht deutlich, dass man sich nicht auf ein
Büro festgelegt habe. Man wolle aber in der Sache vorankommen, um die Parkplatzsituation
auf dem Thermenparkplatz zu verbessern und kundenfreundlicher darzustellen.
Auch er weist darauf hin, dass dies lediglich ein Baustein in der
Gesamtthematik „Masterplan Bad Rothenfelde“ sei.
Ratsherr Brinkmann spricht sich dafür aus, die Angelegenheit
schnell voranzubringen. Vor diesem Hintergrund sei der Beschlussvorschlag
seines Erachtens zu unverbindlich.
Beig. Albers geht auf die 4 vorliegenden Anträge zum
Thema „Masterplan“ ein. Diesbezüglich müssten von allen Antragstellern gewisse
Kompromisse gemacht werden. Deshalb könne er dem Beschlussvorschlag folgen, um
schnell eine Verbesserung der Parkplatzsituation Therme zu erreichen. Dies
entspreche im Übrigen auch dem SPD-Ratsantrag.