Die derzeitige Parkraumbewirtschaftung basiert auf dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 18.04.1996 (Protokollauszug s. Anlagen 1 und 2). Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt seitdem in öffentlich-rechtlicher Form. Zusammen mit diesem Grundsatzbeschluss wurde vom GR in gleicher Sitzung eine Parkgebührenordnung beschlossen, die in den darauf folgenden Jahren einige Male geändert wurde, zuletzt durch GR-Beschluss vom 03.03.2010.

 

Grds. darf die Gemeinde wählen, ob sie die Nutzung ihrer Parkplätze öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich regeln will. Zur Nutzungsmöglichkeit des Thermen- u. Freibadparkplatzes werden die Voraussetzungen zu einer privatrechtlichen Regelung erfüllt. Daher hatte der GR in seiner Sitzung am 15.12.2016 auf Vorschlag der Verwaltung und entsprechender Beschlussempfehlung des Bau- u. Planungsausschusses das Verfahren zur Einziehung (Entwidmung) des Thermenparkplatzes beschlossen. Die Einziehung/Entwidmung ist Voraussetzung für eine privatrechtliche Nutzungsregelung.

 

Bis zur Rechtskraft der eingeleiteten Einziehung/Entwidmung sind jedoch noch verschiedene Verfahrensschritte (s. Anlage 3) zu durchlaufen. Solange die Entwidmung nicht rechtskräftig ist, muss die derzeitige öffentlich-rechtliche Regelung auch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. U. a. ist eine zeitlich unbeschränkte Nutzung mit Zu-/Ausfahrtbeschränkung mittels Schrankenanlage für den gesamten Parkplatz nicht zulässig.

 

Bereits der Ratsbeschluss vom 15.12.2016 als auch die nun gestellten Anträge der Grünen vom 27.01.2017 (s. Anlage 4) und der SPD vom 30.01.2017 (s. Anlage 5) verfolgen das Ziel der Weiterentwicklung des bestehenden Parkraumbewirtschaftungskonzeptes bzw. die Optimierung der Parkplatzsituation des Thermen- u. Freibadparkplatzes, folglich die Förderung des Kur- und Badebetriebes.

 

Vorrangiges Ziel ist dabei eine höhere Benutzerfreundlichkeit (Stichwort: Parkticketautomaten mit Wechselgeld, Bezahlung nach tatsächlicher zeitlicher Inanspruchnahme). Angestrebt werden aber auch eine größere Anzahl an Einstellplätzen und ein digitales Parkleitsystem.


Dabei verfolgt nach Auffassung der Verwaltung der Grünen-Antrag ein eher strategisches Vorgehen zur Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung. Die Grünen sehen ihren Antrag als Einstieg in einen Masterplan, der Antrag beinhaltet aber auch schon Einzelaspekte wie „Parken im Außenbereich“, „Parkplatzleitsystem“, „Verkehrsleitsystem“, „Shuttleservice“, „Fahrradwegenetz“, Zuständigkeitsfragen und Bürgerbeteiligung.

 

Hingegen beinhaltet nach Auffassung der Verwaltung der SPD-Antrag bereits einen konkreten Umsetzungsschritt: „Stufe 1 aus dem Rödl & Partner-Gutachten“. Die Stufe 1 umfasst im Wesentlichen: Einfahrtskontrollgerät mit Ticketausgabe, Ausfahrtskontrollgerät mit Ticketausgabe, Schranken für Zu – und Ausfahrt, zwei Kassenautomaten mit Wechselgeldfunktion/Banknotenleser u. weiteres. Die Investitionshöhe dürfte bei ca. 100.000 € liegen, die bisher nicht im Haushalt veranschlagt sind.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die OPG zunächst als Berater hinzuzuziehen, um Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Verbesserung des vorhandenen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zu erarbeiten. Dabei sollten die Anträge der Grünen vom 27.01.2017 und der SPD vom 30.01.2017 entsprechend berücksichtigt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Das Ergebnis des mit GR-Beschluss vom 15.12.2016 eingeleiteten Einziehungsverfahrens (Entwidmung Thermenparkplatz) bleibt zunächst abzuwarten (Ziel: Rechtskraft der Entwidmung).

  2. Zur Weiterentwicklung des derzeitigen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes sind verschiedene Ausbaustufen, Organisationsformen und auch die Einbindung u. Steuerung des fließenden Verkehrs (digitales Parkleitsystem) denkbar. Um die diesbezüglich unterschiedlichen Fragestellungen zu beantworten, wird ein erfahrenes Beratungsbüro (z. B. die OPG Center-Parking GmbH, Osnabrück/Greven) zeitnah hinzugezogen. Mithilfe dieses Beratungsbüros wird das derzeitige Parkraumbewirtschaftungskonzept weiterentwickelt. Dabei soll vorrangig die Situation der Nutzung und des Betriebes des Thermen- und des Freibadparkplatzes verbessert werden.

 

 

 


Es ergeht folgender

 

Beschluss (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme):

  1. Das Ergebnis des mit GR-Beschluss vom 15.12.2016 eingeleiteten Einziehungsverfahrens (Entwidmung Thermenparkplatz) bleibt zunächst abzuwarten (Ziel: Rechtskraft der Entwidmung).

  2. Zur Weiterentwicklung des derzeitigen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes sind verschiedene Ausbaustufen, Organisationsformen und auch die Einbindung u. Steuerung des fließenden Verkehrs (digitales Parkleitsystem) denkbar. Um die diesbezüglich unterschiedlichen Fragestellungen zu beantworten, wird ein erfahrenes Beratungsbüro (z. B. die OPG Center-Parking GmbH, Osnabrück/Greven) zeitnah hinzugezogen. Mithilfe dieses Beratungsbüros wird das derzeitige Parkraumbewirtschaftungskonzept weiterentwickelt. Dabei soll vorrangig die Situation der Nutzung und des Betriebes des Thermen- und des Freibadparkplatzes verbessert werden.

 


Ratsherr Beetz erinnert an die Intentionen des Grünen-Antrages zu dieser Thematik. Die Verbesserung der Parkplatzsituation „Thermenparkplatz“ sei nur ein Baustein in der Gesamtbetrachtung „Masterplan“. Unter Bezugnahme auf den Beratungspartner OPG sollten ein weiteres Beratungsbüro als Anbieter herangezogen werden.

 

Auch Bei. Kebschull bezeichnet den Lösungsansatz „Thermenparkplatz“ als einen Baustein. Bzgl. dieser Problematik sollte ein weiteres Angebot eingeholt werden.

 

Bürgermeister Rehkämper macht deutlich, dass man sich nicht auf ein Büro festgelegt habe. Man wolle aber in der Sache vorankommen, um die Parkplatzsituation auf dem Thermenparkplatz zu verbessern und kundenfreundlicher darzustellen. Auch er weist darauf hin, dass dies lediglich ein Baustein in der Gesamtthematik „Masterplan Bad Rothenfelde“ sei.

 

Ratsherr Brinkmann spricht sich dafür aus, die Angelegenheit schnell voranzubringen. Vor diesem Hintergrund sei der Beschlussvorschlag seines Erachtens zu unverbindlich.

 

Beig. Albers geht auf die 4 vorliegenden Anträge zum Thema „Masterplan“ ein. Diesbezüglich müssten von allen Antragstellern gewisse Kompromisse gemacht werden. Deshalb könne er dem Beschlussvorschlag folgen, um schnell eine Verbesserung der Parkplatzsituation Therme zu erreichen. Dies entspreche im Übrigen auch dem SPD-Ratsantrag.