Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Klinik im Kurpark GmbH möchte einen Teil der bestehenden Klinik umbauen und eine Klinikerweiterung vornehmen. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

 

Der Ostflügel des Kurmittelhauses (Gebäudeteil parallel zur Hannoverschen Straße über dem ehemaligen Kinderbad) soll um ein Geschoss aufgestockt werden. Hier sollen 16 neue Patientenzimmer entstehen. Durch diese Aufstockung erfolgt eine bauliche Verbindung des Osteckturms mit der bestehenden Klinik im Kurpark. Durch die Baumaßnahme können die vorhandenen Fluchtwege umgestaltet und optimiert werden.

 

Des Weiteren soll der Osteckturm durch Einbau eines Personenaufzuges behindertengerecht erschlossen werden; das vorhandene Treppenhaus wird umgebaut. Durch diese Maßnahme werden die Büros des Bürgermeisters samt Sekretariat, der Personalabteilung und der Kämmerei behindertengerecht erschlossen. Das z. Zt. als Bodenraum genutzte Dachgeschoss soll ausgebaut und mit Räumen der Gemeindeverwaltung (Finanzabteilung) belegt werden. Die dadurch frei werdenden derzeitigen Räume der Finanzabteilung im Erdgeschoss des Ostflures könnten der Klinik im Kurpark GmbH für ärztliche und therapeutische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

 

Außerdem beabsichtigt die Klinik im Kurpark, die Räumlichkeiten der früheren Dialysestation zu erweitern. Die eingeschossige Erweiterung befindet sich zwischen der ehemaligen Dialysestation und dem Kurmittelhaus und ist daher „von außen“ nicht wahrzunehmen.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Südwestliches Kurzentrum“. Das Gesamtvorhaben der Klinik im Kurpark GmbH entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, so dass ein gemeindliches Einvernehmen nicht erforderlich ist. Beratungen sind insoweit nicht nötig, so dass mit dieser Informationsvorlage für den Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss kein Beschlussvorschlag unterbreitet wird.

 

Seitens der Klinik im Kurpark GmbH werden parallel weitere Möglichkeiten zur Erweiterung des Klinikgebäudes geprüft. Konkrete Planungen liegen dazu aber momentan noch nicht vor.

 

Sollten seitens des Gemeinderates trotz Übereinstimmung dieses Bauantrages mit dem Bebauungsplan Bedenken bestehen, könnte eine Ablehnung auf dem privatrechtlichen Wege erfolgen, da das Bauvorhaben auf dem Grundstück der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH geplant ist. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung ist daher erforderlich. Zu gegebener Zeit ergeht dazu eine gesonderte Beschlussvorlage.

 

Das Bauvorhaben wird in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 23.03.2017 von dem von der Klinik im Kurpark GmbH beauftragten Architekturbüro vorgestellt. 


Die Klinik im Kurpark GmbH möchte einen Teil der bestehenden Klinik umbauen und eine Klinikerweiterung vornehmen. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

 

Der Ostflügel des Kurmittelhauses (Gebäudeteil parallel zur Hannoverschen Straße über dem ehemaligen Kinderbad) soll um ein Geschoss aufgestockt werden. Hier sollen 16 neue Patientenzimmer entstehen. Durch diese Aufstockung erfolgt eine bauliche Verbindung des Osteckturms mit der bestehenden Klinik im Kurpark. Durch die Baumaßnahme können die vorhandenen Fluchtwege umgestaltet und optimiert werden.

 

Des Weiteren soll der Osteckturm durch Einbau eines Personenaufzuges behindertengerecht erschlossen werden; das vorhandene Treppenhaus wird umgebaut. Durch diese Maßnahme werden die Büros des Bürgermeisters samt Sekretariat, der Personalabteilung und der Kämmerei behindertengerecht erschlossen. Das z. Zt. als Bodenraum genutzte Dachgeschoss soll ausgebaut und mit Räumen der Gemeindeverwaltung (Finanzabteilung) belegt werden. Die dadurch frei werdenden derzeitigen Räume der Finanzabteilung im Erdgeschoss des Ostflures könnten der Klinik im Kurpark GmbH für ärztliche und therapeutische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

 

Außerdem beabsichtigt die Klinik im Kurpark, die Räumlichkeiten der früheren Dialysestation zu erweitern. Die eingeschossige Erweiterung befindet sich zwischen der ehemaligen Dialysestation und dem Kurmittelhaus und ist daher „von außen“ nicht wahrzunehmen.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Südwestliches Kurzentrum“. Das Gesamtvorhaben der Klinik im Kurpark GmbH entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, so dass ein gemeindliches Einvernehmen nicht erforderlich ist. Beratungen sind insoweit nicht nötig, so dass mit dieser Informationsvorlage für den Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss kein Beschlussvorschlag unterbreitet wird.

 

Seitens der Klinik im Kurpark GmbH werden parallel weitere Möglichkeiten zur Erweiterung des Klinikgebäudes geprüft. Konkrete Planungen liegen dazu aber momentan noch nicht vor.

 

Sollten seitens des Gemeinderates trotz Übereinstimmung dieses Bauantrages mit dem Bebauungsplan Bedenken bestehen, könnte eine Ablehnung auf dem privatrechtlichen Wege erfolgen, da das Bauvorhaben auf dem Grundstück der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH geplant ist. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung ist daher erforderlich. Zu gegebener Zeit ergeht dazu eine gesonderte Beschlussvorlage.

 

Das Bauvorhaben wird in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 23.03.2017 von dem von der Klinik im Kurpark GmbH beauftragten Architekturbüro vorgestellt.

 

Die Stellungnahme wird einstimmig zur Kenntnis genommen. 


Ratsfrau Temme verweist auf den NOZ-Bericht zum Thema „Beherbergung von Klinikgästen“. Die Kinik Im Kurpark plant mit dieser Baumaßnahme die Schaffung von 16 Patientenzimmern mit jeweils 25 m² Größe. Hier werde wieder ein Stück Kurmittelhaus abgegeben. Sie frage sich, was noch kommen wird. Deshalb sollte die Gemeine darauf achten, dass andere Dinge (Kurmittelhaus, Gemeindeverwaltung) nicht vernachlässigt werden.

 

Ratsfrau Klotzbach macht deutlich, dass Bad Rothenfelde ein tolles Klinikangebot habe. Diesbezüglich stehe Bad Rothenfelde sehr gut da. Sie wünscht sich auch im privaten Beherberungsgewerbe zukunftsträchtige Investitionen (wie z.B. in Bad Laer).

 

Ratsfrau Temme macht deutlich, dass sie nichts gegen die Bad Rothenfelder Kliniken habe. Nur könne die Situation der privaten Beherbergungsbetriebe in Bad Rothenfelde und Bad Laer nicht verglichen werden.

 

Bürgermeister Rehkämper warnt davor, die Bad Rothenfelder Kliniken gegen das Privatbeherbungsgewerbe auszuspielen.