Sitzung: 06.04.2017 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2017/083
Gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes für gemeindliche Schiedsmänner wird die Schiedsperson vom Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde auf 5 Jahre gewählt. Die erstmalige Wahl von Herrn Nollmann erfolgte am 27.02.2002 (Wahlperiode 2002 – 2007), die Wiederwahl am 24.05.2017 (Wahlperiode 2007 – 2012) und die erneute Wiederwahl am 31.05.2012 (Wahlperiode 2012 – 2017).
Herr Nollmann stellt sich zur erneuten Wiederwahl zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Als ehrenamtliche Schiedsperson der Gemeinde Bad Rothenfelde wird Herr Helmut Nollmann, wh. Versmolder Str. 23, 49214 Bad Rothenfelde, für die Wahlperiode 2017 – 2022 wiedergewählt.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Als ehrenamtliche Schiedsperson der Gemeinde Bad Rothenfelde wird Herr Helmut Nollmann, wh. Versmolder Str. 23, 49214 Bad Rothenfelde, für die Wahlperiode 2017 – 2022 wiedergewählt.