Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Zur Verlustabdeckung werden der Kapitalrücklage 790.000 € zugeführt.
Die Zuführungsverpflichtung wird durch die Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde aus dem Jahr 2015 in gleicher Höhe erfüllt.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Zur Verlustabdeckung werden der Kapitalrücklage 790.000 € zugeführt.
Die Zuführungsverpflichtung wird durch die Zahlungen der Gemeinde Bad Rothenfelde aus dem Jahr 2015 in gleicher Höhe erfüllt.