Beschluss: weiterverwiesen

Mit Ratsbeschluss vom 16.02.2017 wurde der Errichtung zusätzlicher Gruppenräume im Bereich der „Villa Lehmann“ zugestimmt (eine altersgemischte Gruppe und eine ü3-Regelgruppe).

Dem Beschluss lag folgende Kostenschätzung zugrunde:

 

661.000 € Gesamtkosten brutto

103.000 € Kostenübernahme Bischöfliches Generalvikariat für zweiten Gruppenraum

  84.000 € beantragter Zuschuss zur Schaffung von 7 Krippenplätzen

474.000 €

158.000 € Kostenbeteiligung Schüchtermann-Klinik

316.000 € Eigenanteil Gemeinde

 

Die Finanzierung des Gemeindeanteils erfolgt je zur Hälfte in den Haushaltsjahren 2017 und 2018.

 

Nach weiteren Planungsgesprächen wurde am 22.03.2017 unter Beteiligung der Schüchtermann-Klinik, dem Bischöflichen Generalvikariat, dem Architekten Herrn Austmeyer und der Gemeinde deutlich, dass sich die Baukosten einerseits aufgrund von Wünschen und Empfehlungen der Träger (Beispiel: ein separater Speiseraum in einer Größe von etwa 45 qm) und andererseits aufgrund von Auflagen und Anforderungen der Landesschulbehörde (Beispiele: größerer Bewegungsraum, Schmutzschleuse, Windfang) erhöhen werden.

 

In einem Gespräch am 29.03.2017 zwischen der Gemeinde und dem Bischöflichen Generalvikariat wurden die geplanten Nutzflächen noch einmal modifiziert:

 

·         Die Gruppenräume sollten in einer Größe von 54 qm statt mit 50 qm vorgesehen werden, um mit dieser Größe flexibel auf Gruppenstrukturen reagieren zu können (Beispiel: Integrativgruppe: 18 Kinder mit einer Bodenfläche von 3 qm pro Kind = 54 qm)

·         Die Nutzfläche des Bewegungsraumes sollte nach Empfehlung der Landesschulbehörde zwischen 50 qm und 70 qm groß sein. Eine Fläche von ca. 55 qm  wird als ausreichend angesehen, zumal ein Geräteraum mit 7 qm nach den Empfehlungen gesondert vorgesehen ist.

·         Der Stiefelgang (Schmutzschleuse) mit einer Größe von 12 qm wird unterstützt.

·         Der Materialraum mit einer Größe von 7 qm wird als sinnvoll erachtet.

·         Der Eingangsbereich wird als Windfang ausgestaltet, was zu keiner Erweiterung der Nutzfläche führt, aber mindestens eine zusätzliche Tür erfordert.

Dem seitens des Bischöflichen Generalvikariats / der Kath. Kirche geäußerten Wunsch auf sofortige Einrichtung eines separaten Speiseraumes wird zunächst nicht gefolgt. Dieser soll als Option für zukünftige Entwicklungen berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise wurde mit dem Bischöflichen Generalvikariat abgestimmt.

Das Bischöfliche Generalvikariat / die Kath. Kirche hat für die nun aktualisierten Anforderungen einen Festbetragszuschuss in Höhe von insgesamt 150.000 € zugesichert.

 

Weiterhin wurde seitens des Landkreises Osnabrück am 29.03.2017 mitgeteilt, dass der Entwurf der Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren lediglich eine Förderung pro Platz von 9.500 € vorsehen, statt wie ursprünglich angenommen 12.000 € pro Platz. Auch wurde mitgeteilt, dass sich die Förderung ausschließlich auf die Plätze für unter 3jährige Kinder  bezieht.

 

Das bedeutet für die neu einzurichtende altersgemischte Gruppe eine Reduzierung der Zuwendungshöhe bei 7 Plätzen für unter 3jährige Kinder von insgesamt 17.500 €, die seitens der Gemeinde zu kompensieren ist.

 

Unter Berücksichtigung der Abstimmung und dem vorläufigen Verzicht eines separaten Speiseraum ergibt sich folgende Kostenschätzung:

 

766.000 € Gesamtkosten brutto

150.000 € Kostenbeteiligung (Festbetrag)  Bischöfliches Generalvikariat für zweiten Gruppenraum

158.000 € Kostenbeteiligung (Festbetrag) Schüchtermann-Klinik

  66.500 € beantragter Zuschuss zur Schaffung von 7 Krippenplätzen

391.500 € Eigenanteil Gemeinde

 

Die zusätzlichen Kosten sollen je zur Hälfte in den Nachtragshaushalt 2017 sowie in den Haushalt 2018 eingestellt werden. 

 

Dargestellt sind die voraussichtlichen Kosten, die seitens der Verwaltung entsprechend einer Plausibilitätsprüfung ermittelt wurden. Die detaillierte Kostenschätzung und Kostenübersicht wird kurzfristig seitens des Architekten Austmeyer vorgelegt.

 

Eine Alternative wäre die Rückkehr zur Ein-Gruppen-Lösung wie sie ursprünglich von der Schüchtermann-Klinik und der Gemeinde geplant war (Bedarfsdeckung der zusätzlichen Krippenplätze und Ersatz für die Containergruppe an der Bahnhofstr.). Auf den erweiterten Umbau im Bereich der „Villa Lehmann“ mit einem 2. Gruppenraum zur Entlastung der KiTa St. Elisabeth würde dann verzichtet.

 

Die Kostenkalkulation sah wie folgt aus:

 

558.000 € Gesamtkosten brutto

  66.500 € geplanter Zuschuss zur Schaffung von 7 Krippenplätzen (aktualisiert, Stand 29.03.17)

491.500 €

158.000 € Zuschuss Schüchtermann-Klinik

333.500 € Eigenanteil Gemeinde

    


Beschlussvorschlag:

 

  1. Ergänzend zum Ratsbeschluss vom 16.02.2017 werden Änderungsempfehlungen und Auflagen der Landesschulbehörde wie folgt berücksichtigt:

 

·         Zwei Gruppenräume mit einer Größe von je 54 qm (bisher je 50 qm)

·         Ein Bewegungsraum mit einer Größe von ca. 55 qm (bisher 44 qm)

·         Ein Stiefelgang (Schmutzschleuse) mit einer Größe von 12 qm (bisher nicht vorzusehen)

·         Ein Geräteraum und ein Materialraum mit einer Größe von je 7 qm (bisher nicht vorgesehen) 

·         Der Eingangsbereich wird als Windfang mit einer zusätzlichen Tür ausgestattet (keine Nutzflächenerweiterung)

 

        Insgesamt erhöht sich die Nutzfläche um etwa 45 qm.

 

 

  1. Die voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 104.000 € werden wie folgt finanziert:

 

·         47.000 € Festbetragszuschuss des Bischöfl. Generalvikariat (bisher 103.000 €,

                     Festbetragszuschuss von 150.000 € zugesagt)

·         57.000 € Eigenanteil der Gemeinde

 

 

  1. Die Mehrkosten aufgrund der Zuwendungskürzung des Landes für den Ausbau von KiTa-Plätzen für Kinder unter 3 Jahren von 12.000 € auf 9.500 € pro Platz werden von der Gemeinde in Höhe von 17.500 € getragen. 

 

 

  1. Die Finanzierung des zusätzlichen Gemeindeanteils von voraussichtlich insgesamt 71.500 € erfolgt zur Hälfte über den Nachtragshaushalt 2017 und zur Hälfte zum Haushalt 2018.

 


 

 


Der Punkt wird zurückgestellt/abgesetzt.