Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0

Mit Schreiben vom 21.03.2017 beantragt Frau Astrid Hagemeier eine Erhöhung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 10 Stunden auf 15 Stunden/Woche. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Antrag in der Weise zu folgen, die wöchentliche Arbeitszeit um 2 Stunden zu erhöhen.

 

Zur Begründung wird auf den beigefügten nichtöffentlichen Aktenvermerk verwiesen.  


Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag auf Stundenerhöhung wird teilweise entsprochen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ab dem 01.08.2017 12 Stunden.

 

In der Schul-, Jugend- und Sozialausschusssitzung am 07.06.2016 wurde einstimmig folgender abweichender Beschlussvorschlag gefasst:

 

Dem Antrag auf Stundenerhöhung wird entsprochen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ab dem 01.08.2017 15 Stunden.


Es ergeht folgender abweichender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Dem Antrag auf Stundenerhöhung wird entsprochen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ab dem 01.08.2017 15 Stunden.


GA Twelkemeyer gibt vorab Erläuterungen zum Sachverhalt.

 

Frau Bojko stellt heraus, dass die Stelle der Schulbegleiterin einen wichtigen Baustein des außerschulischen Betreuungsangebotes darstelle. Der Bedarf an einem solchen Angebot habe sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Vor diesem Hintergrund hält sie eine Stundenerhöhung auf 12 Wochenstunden für zu gering. Sie dankt aber der Gemeinde für die finanzielle Unterstützung in den vergangenen Jahren ausdrücklich.

 

Ratsherr Lange-Mensing weist darauf hin, dass Frau Hagemeier auch in der Randstundenbetreuung aktiv sei. Auch er spricht sich für eine Erhöhung der Stundenzahl auf 15 Wochenstunden aus.

 

Bürgermeister Rehkämper macht deutlich, dass diese Angelegenheit eigentlich Sache des Landes sein müsse. Von dort müssten entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bzw. die Aufgaben in eigener Sach- und Finanzverantwortung vom Land übernommen werden. Die Arbeit einer Schulbegleiterin an sich, stehe für ihn außer Frage.

 

Ratsfrau Pohlmann weist auf Zahlen aus der Gemeinde Bad Laer hin. Die dortige Stelle sei mit 15 Wochenstunden ausgewiesen, allerdings bei einer deutlich höheren Schulerzahl. Vor diesem Hintergrund hält sie eine Erhöhung auf 12 Wochenstunden für angemessen.

 

Ratsherr Striedelmeyer weist darauf hin, dass die Gemeinde die Stelle ein Jahr allein finanziert habe. Durch die Zusage des Landkreises in Höhe von jährlich 12.000 € bis 2022 sei es der Gemeinde letztlich möglich, die Mehrkosten für zusätzliche 5 Wochenstunden darzustellen. Er spricht sich daher für eine Erhöhung auf 15 Wochenstunden aus.

 

Ratsfrau Temme warnt davor, an falschen Stellen zu sparen. Sie schlägt vor, z.B. bei der Kurparkneugestaltung Einsparungen zugunsten dieser Leistung vorzunehmen. Die entstehenden Mehrkosten für die Schulbegleiterin seien gut angelegt.

 

Ratsherr Brinkmann bezeichnet eine Erhöhung auf 15 Wochenstunden für ein gutes Zeichen. Als eine Art Kompromissformel schlägt er vor, die Erhöhung ggfls. zeitlich zu befristen.

Anschließend wird der vorliegende Beschlussvorschlag „Dem Antrag auf Stundenerhöhung wird teilweise entsprochen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ab dem 01.08.2017 12 Stunden“ einstimmig abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0