Allg. Vertreterin Seydel erstattet folgenden Verwaltungsbericht:

 

a) Solarpark

 

Seit Anfang August 2015 produzieren die 35.000 Solarmodule auf der ca. 16 ha großen ehemaligen Vogelparkfläche Strom. Als Maximalleistung können knapp 8 Megawatt beim Umspannwerk in Dissen/Aschen eingespeist werden. Die Hauptarbeiten auf dem Gelände sind abgeschlossen.

 

Am Donnerstag, 08. Juni 2017, hat eine Begehung des Solarparkgeländes mit Vertretern des Gemeinderates stattgefunden.

 

Bei einer vorherigen Abnahmebegehung mit Vertretern des Landkreises Osnabrück wurden noch einige zu erledigende Restarbeiten festgestellt. Diese Nachbesserungsarbeiten werden zurzeit erledigt.

    

b) Antrag auf Aufnahme der Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde in das Dorfentwicklungsprogramm

 

Ein Antrag auf Aufnahme der Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde in das Dorfentwicklungsprogramm war bereits im vergangenen Jahr gestellt und durch das Amt für regionale Landesentwicklung mit Bescheid vom 24.05.2017 abgelehnt worden.

 

Der Antrag wurde durch die beiden beteiligten Kommunen umfassend überarbeitet und zum neuen Stichtag, dem 01.08.2017, neu eingereicht.

 

c) Heilquellenschutzgebiet

 

Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Heilquellenschutzgebietes Bad Rothenfelde fand am Montag, den 19.06.2017 ein weiterer Besprechungstermin in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung statt.

 

Teilnehmer waren Vertreter des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), der Unteren Wasserschutzbehörde des Landkreises Osnabrück, des beauftragten Ingenieurbüros und der Verwaltung.

 

Es wurde das weitere Vorgehen besprochen. Das Institut für Umweltphysik an der Universität Bremen, Abt. Ozeanographie, ist beauftragt werden eine Tritium-Analyse bei den beiden örtlichen Solequellen (Wittekind Sprudel und Weidtmansprudel) durchzuführen.

 

Durch diese Analyse soll das Alter der Sole bestimmt werden, außerdem können damit auch die hydrologischen Fließbedingungen untersucht werden.

Die Soleproben sind Ende Juni 2017 abgegeben worden. Das Ergebnis wird in einem halben Jahr vorliegen. Anschließend wir es einen weiteren Besprechungstermin zum weiteren Vorgehen geben.

 

 

d) Neuverlegung des Schmutzwasserkanals „Am Forsthaus/Mühlenweg“

 

Von der Einmündung „Am Forsthaus/ Am Forstgarten“ bis zur Einmündung „Mühlenweg/ Kläranlage“ verläuft ein Schmutzwasserkanal DN 400 über Privatgrund. Dieser Kanal bildet einen der Hauptzuflüsse zur Kläranlage, stößt mittlerweile an seine Leistungsgrenze und ist im Falle von Schadenfällen aufgrund seiner Lage schlecht zu erreichen. Daher wird jetzt ein neuer Schmutzwasserkanal DN 500 in die Fahrbahnen der Straßen „Am Forsthaus“ und „Mühlenweg“ gelegt, der die Hauptmenge des Schmutzwassers aus dem Ort aufnehmen soll. Der auf  dem oben beschriebenen Privatgrund liegende Kanal bleibt für die dort angeschlossenen Grundstücke erhalten.

 

Die Arbeiten wurden nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung an die Firma Unverfehrt aus Bad Laer vergeben und am 20.07.17 aufgenommen.

 

Mittlerweile wurde der Schmutzwasserkanal im Mühlenweg verlegt, so dass am 11.09.17 die Baustelle in die Straße „Am Forsthaus“ (eine Woche früher als geplant) umzieht. Dazu wird der Mühlenweg noch am 08.09.17 asphaltiert. Ab dem 11.09.17 ist dann die Straße „Am Forsthaus“ zwischen den Einmündungen „Am Forstgarten“ und „Mühlenweg“ voll gesperrt und der Mühlenweg wieder befahrbar.

 

 

e) Verkehrskommission

 

Die beschlossenen Maßnahmen wurden wie folgt umgesetzt:

 

1.  Einengung Am Forsthaus 7 

 

 Die Maßnahme wird erst nach den Kanaltiefbauarbeiten in der Straße erledigt.

 

2.  Einengung Mühlenweg 19 a

 

Mit dem Hauseigentümer wurde Kontakt aufgenommen. Er hat sich gegen diese Maßnahme vor seinem Haus ausgesprochen. Die Angelegenheit wird in der nächsten Kommissionssitzung besprochen.

 

3. Eingabe Münstersche Straße/Welfenallee

 

 Das Tempomessgerät wurde dort aufgestellt; die Auswertung ist abzuwarten.

 

4. Verkehrsberuhigung Heidland 26

 

In Höhe der westlichen Grundstücksgrenze „Heidland 26“ wurden ein Fahrbahnschweller (2 m breit) und seitlich zwei rot-weiße Baken aufgebaut. Dagegen hat der benachbarte Landwirt Beschwerde eingelegt. Die Angelegenheit wird in der nächsten Kommissionssitzung besprochen.

 

5. Einengung Birkenkamp

 

Die Markierungsarbeiten sind zur Ausführung beauftragt worden.

 

 

f) Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“; Stand des Verfahrens

 

Nach eine topografischen Geländeaufnahme hat sich herausgestellt, dass die bisher geplante Lage der Erschließungsstraße zu ändern ist, um eine Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers im Freigefälle zu ermöglichen. Des Weiteren ist innerhalb des geplanten Neubaugebietes ein Regenrückhaltebecken anzulegen. Die Planungen sind dementsprechend zu überarbeiten.

 

Es ist vorgesehen, die Beratungen zu dem Bebauungsplan (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) in der nächsten Sitzungsrunde (voraussichtlich Dezember 2017) fortzuführen.

 

g) Einziehung des Parkplatzes Therme

 

Der Beschluss des Gemeinderates vom 21.06.2017, den Parkplatz Therme zum 01.07.2017 einzuziehen, ist durch amtliche Bekanntmachung vom 22.06.2017 (Aushangkasten und Internet) als Allgemeinverfügung veröffentlicht worden.

 

Da innerhalb der Rechtsbehelfsfrist bis zum 21.07.2017 keine Klage eingereicht worden ist, ist die Rechtskraft der Einziehung am 22.07.2017 eingetreten.

 

h) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.  63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“

 

Der Gemeinderat hat am 21.06.2017 beschlossen, beim Landkreis Osnabrück einen Antrag auf Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Naturpark Teutoburger Wald/Wiehengebirge zu stellen. Der Entwurf der Änderungsverordnung des Landkreises Osnabrück liegt noch bis einschließlich zum 22. September 2017 im Dachgeschoss des Westeckturms (Büro Seydel) öffentlich aus.

 

Des Weiteren ist zu den Bauleitplanungen noch beschlussgemäß in nächster Zeit die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

i) Bebauungsplan Nr. 65 „Nachnutzung Salinen-Sauna-Park“

 

Ein schalltechnischer Fachbeitrag hat ergeben, dass für die drei im südlichen Planbereich geplanten Mehrfamilienhäuser sowohl aktive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwall) als auch passiver Lärmschutz (z. B. Anordnung von Balkonen nur an der lärmabgewandten Fassadenseite) erforderlich.

 

Da aktive Lärmschutzmaßnahmen nach Möglichkeit im Bereich der Bauverbotszone zur L 94 (Niedersachsenring) angeordnet werden sollen, ist mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zu klären, ob eine Ausnahme von der Bauverbotszone (20 m Abstand vom befestigten Fahrbahnrand) ermöglicht werden kann.

 

j) Umgestaltung des Kurparks zwischen dem Alten Gradierwerk und dem Kurmittelhaus

 

Gemäß der Empfehlung des Arbeitskreis „Masterplan Kurpark“ vom 20.06.2017 wurde die Vorentwurfsplanung angepasst. Nach der aktuellen Kostenschätzung fallen, einschließlich der Planungskosten,  Investitionskosten in Höhe von 595.000,00 € (netto) an. Nach dem genehmigten Förderantrag kann mit einer Förderquote von 27,26 % bzw. max. 200.000,00 € gerechnet werden.

 

Es ist geplant die Leistungen bis zum Ende des Jahres auszuschreiben und mit den Umsetzungsarbeiten nach der lichtsicht 6 - Projektions-Biennale (Anfang Februar 2018) zu beginnen.

 

Es wird von einer Bauzeit von 5-6 Monaten ausgegangen.

 

Der aktuelle Planungsstand wurde in der gestrigen Sitzung des Tourismusausschusses vorgestellt. Der Ausschuss hat sich gestern einstimmig für den aktuellen Vorentwurf ausgesprochen. Außerdem soll das Landschaftsarchitekturbüro Ermshausen mit den nächsten Planungsschritten beauftragt werden.  

 

Vorsitzender Albers unterbricht die Sitzung von 19:15 Uhr bis 19:18 Uhr und gibt den anwesenden Zuhörern Gelegenheit, Fragen zur Tagesordnung zu stellen. Ein Zuhörer fragt, warum im vorderen Bereich des Mühlenweges (von der Versmolder Straße aus gesehen) keine Verkehrsberuhigung vorgenommen wird. Vorsitzender Albers sagt zu, dass diese Anregung an den Vorsitzenden der Verkehrskommission weitergeleitet wird.