Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0

Die Gemeinde Bad Rothenfelde hat im November 2015 die digitale Ratsarbeit mit dem Programm „Session/SessionNet“ von Somacos intern in der Verwaltung eingeführt.

 

In einem weiteren Schritt wurde die digitale Ratsarbeit eingeführt. Dazu fanden am 14. und 15.03.2017 zwei Schulungsseminare statt. Alle Ratsmitglieder sind mit einem iPad Air 2.32 ausgestattet worden. Auf diesen mobilen Endgeräten stehen den Ratsmitgliedern alle Ratsunterlagen zur Verfügung.

 

In einer Übergangsphase von März bis Ende September 2017 werden die Sitzungsunterlagen sowohl digital als auch per email und teilweise in Papierform zugesandt. Nach Abschluss dieser Testphase werden die Sitzungsunterlagen nur noch in digitaler Form zugesandt. Interessierten Rats- und Verwaltungsmitgliedern werden bis dahin noch zwei weitere Schulungstermine am

19. und 21.09.2017 angeboten.

 

Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist eine ausschließlich digitale Ratsarbeit zulässig. Für die Einführung ist in diesem Fall die Geschäftsordnung des Rates anzupassen. Diese Anpassung erfolgt in Form der zu beschließenden Richtlinie für die digitalisierte Ratsarbeit bei der Gemeinde Bad Rothenfelde. 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Einführung der digitalisierten Gremienarbeit zum 01.10.2017. Nach einer Einführungsphase wird die bisherige papierbasierte Ratsarbeit zum 30.09.2017 eingestellt und verbindlich für alle Ratsmitglieder auf die digitale Ratsarbeit umgestellt.

 

  1. Die Richtlinie für die digitalisierte Ratsarbeit bei der Gemeinde Bad Rothenfelde wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Einführung der digitalisierten Gremienarbeit zum 01.10.2017. Nach einer Einführungsphase wird die bisherige papierbasierte Ratsarbeit zum 30.09.2017 eingestellt und verbindlich für alle Ratsmitglieder auf die digitale Ratsarbeit umgestellt.

 

  1. Die Richtlinie für die digitalisierte Ratsarbeit bei der Gemeinde Bad Rothenfelde wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 


Ratsherr Wernemann regt in diesem Zusammenhang an, die Beschlussvorschläge nach Möglichkeit nicht alle zu verlesen. Das erspart Zeit und bedeutet für die Ratsvorsitzenden eine Erleichterung (Hinweis: Die Geschäftsordnung des Rates lässt dies zu; Es muss nur sichergestellt sein, dass jedes Ratsmitglied eindeutig weiß, worüber abgestimmt wird).

 

Beig. Klotzbach spricht von einer guten Entscheidung, die von der CDU-Ratsfraktion ausdrücklich unterstützt wird.

 

Ratsherr Striedelmeyer weist neben Kosteneinsparungen auch auf die Zeitersparnisse durch Einführung der digitalen Gremienarbeit hin.

 

Ratsherr Vater-Lippold weist auf den Passus 2.6 der Richtlinie hin. Wenn gesagt wird, dass die iPad´s in das Eigentum der Ratsmitglieder gehen, dann muss dieser Passus gestrichen werden.

 

Beig. Kebschull weist darauf hin, dass ein Zusatzbutton eingerichtet wird, in dem emails eingestellt werden, die keiner Vorlage zugeordnet sind.